Lieferung von diversem Kabeltrassenmaterial

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von diversem Kabeltrassenmaterial im gesamten U-Bahn-Netz der Berliner Verkehrsbetriebe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse vorgefertigte Erzeugnisse und zugehörige Artikel
Referenznummer: Vergabe-Nr.: FEM-E3/8141/17
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von diversem Kabeltrassenmaterial im gesamten U-Bahn-Netz der Berliner Verkehrsbetriebe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse vorgefertigte Erzeugnisse und zugehörige Artikel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15 – 17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de 📧
Telefon: +49 03025620361 📞
Fax: +49 03025620319 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-08 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 047-086801
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen. 2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. 3. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 4. Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 17.3.2017 an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. 5. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 6. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten. 7. Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen. 8. Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben. 9. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von diversem Kabeltrassenmaterial für den Bereich U-Bahn zum Erwerb – Rahmenvertrag über einen Zeitraum von 3 Jahren (u. a. Konsolenhalter, Konsolen, Kabelrinnen mit Funktionserhalt, Gitterbahnen Steigetrassen, C-Profil-Schienen, Kabeltragwannen, Kabeltragwannenhalter, Stahlblechkanäle, Sonderkabelführungskonstruktion für Rundtunnel in Tübbingbauweise).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: U-Bahn-Netz der Berliner Verkehrsbetriebe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1 – 3“, welches selbständig unter dem in Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Dabei gilt:
— Variante 2 für alle Bewerber, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
— Variante 3 für alle Bewerber, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und
— Variante 1 für alle Bewerber, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular „Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO“ zu verwenden, welches ebenfalls unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen URL abrufbar ist.
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Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bewerbern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3“) u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister;
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— Zugehörigkeit zu Handwerk, Industrie, Handel, Versorgungsunternehmen oder Sonstigem;
— Nicht-Vorliegen schwerer Verfehlungen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Gewerberechtliche Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gem. §§ 123; 124 GWB);
— Anmeldung zur und Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft;
— Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— Zahlung von Steuern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. Gesamtumsatz und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach ihrer Art vergleichbar sind (Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand).
Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung nach ihrer Art vergleichbar ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern die im ersten Schritt eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) des Bewerbers bestätigt, erhält dieser im zweiten Schritt die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, die eine gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter gewährleistet.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
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2.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3.
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntGnach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bisIII.1.3)dieser Bekanntmachung ergeben.
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4.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
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5.
Alle Bewerber, die die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Mindestanforderungen im Hinblick auf die einzureichenden Nachweise erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-E3 (IPLZ 42200)
Internetadresse: www.BVG.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
3. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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4. Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 17.3.2017 an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
5. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen
wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
6. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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7. Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
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8. Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
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9. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 047-086801 (2017-03-03)