Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport -Polizei
Postanschrift: Mexikoring 33
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Eilrich, Dirk
Telefon: +49 40428669295📞
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de📧
Fax: +49 40427999186 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.hamburg.de/innenbehoerde/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Düsenkraftstoff Jet A1
2017212209
Produkte/Dienstleistungen: Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von jährlich ca. 120 000 Litern Düsenkraftstoff.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von jährlich ca. 120 000 Litern Düsenkraftstoff Jet A1.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-505709
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Düsenkraftstoff Jet A1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG
Postort: Nagold
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 043-097747 (2019-02-26)