In den Vergabeunterlagen wurden nachfolgende Änderungen vorgenommen:
Allgemeine Vergabebedingungen (Leistungsbeschreibung)
— Die Ziffer 6.2 „Besondere Anforderungen an Wasserkraftanlagen“ (Seite 8 u. 9) entfällt;
— In Ziffer 6.5 „Formblatt zur technischen Spezifikation“ (Seite 10), Abs. 1 muss es heißen „Die Erfüllung der unter Ziffer 6.1 und 6.4 festgelegten Anforderungen an die Erzeugungsart des Stroms aus erneuerbaren Energien im Lieferzeitraum hat der Bieter mit seinen vollständigen Angaben im Formblatt, das dieser Leistungsbeschreibung als Anlage 6 beigefügt ist, zu belegen.“
— Der 1. Referenzwert zur Indizierung der Angebotspreise wurde vom 21.9.2017, 18:00 Uhr auf 28.10.2017, 18:00 Uhr geändert (Ziffern 8.2, 9.1 und 9.2).
— Der 2. Referenzwert zur Indizierung der Angebotspreise wurde vom 16.10.2017, 18:00 Uhr auf 23.10.2017, 18:00 Uhr geändert (Ziffer 8.2).
— Das Ende der Angebotsfrist wurde vom 28.9.2017, 11:00 Uhr auf 5.10.2017, 11:00 Uhr verschoben. Weitere Termin- und Friständerungen sind der Anlage 3 „Geplanter zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens“ zu entnehmen.
Durch die Änderungen in den Allgemeinen Vergabebedingungen (Leistungsbeschreibung) wurden an folgenden Anlagen Änderungen/Anpassungen vorgenommen:
— Anlage 3 „Geplanter zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens“,
— Anlage 4 „Musterstromliefervertrag“,
— Anlage 6 „Stammdatenblatt zur Anlagenkategorie“,
— Anlage 13 „Ermittlung der Referenzwerte zur Indizierung der Angebotspreise“,
— Anlage 14 „Ermittlung der Referenzwerte zur Preisanpassung im Falle einer Vertragsverlängerung für das Lieferjahr 2020“,
— Anlage 15 „Ermittlung der Referenzwerte zur Preisanpassung im Falle einer Vertragsverlängerung für das Lieferjahr 2021“.
Aktualisierte Unterlagen stehen auf unserer Internetseite (
www.swt.de/ausschreibungen) zum Download zur Verfügung.