Lieferung von elektrischer Energie für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. LV

Stadtverwaltung Siegburg

Lieferung von elektrischer Energie für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. LV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: ZV38/2017
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. LV.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Siegburg
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.siegburg.de 🌏
E-Mail: ute.kepenc@siegburg.de 📧
Telefon: +49 2241/102493 📞
Fax: +49 2241/102284 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YY6W 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YY6W 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354054
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Siegburg sowie die Seniorenheim Siegburg GmbH, die Stadtentwicklungsgesellschaft, die Stadtbetriebe Siegburg AöR und die Kinderheim Pauline von Mallinckrodt GmbH benötigen elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude und sonstiger Betriebsstätten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich bis zu dreimal jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag von der Stadt Siegburg bis zum 31.3. des dem betroffenen Lieferjahres vorgehenden nicht gekündigt wird. Frühestes Vertragsende ist somit der 31.12.2018. Der Vertrag endet ohne Kündigung spätestens am 31.12.2021.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53721 Siegburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit“ mit Erklärungen, bezogen auf die Jahre 2014-2016, zu
— Umsatz gesamt (EUR/Jahr) mit jeweils separater Ausweisung der Stromerlöse (EUR/Jahr),
— Stromverkauf in GWh/Jahr,
— Eigenerzeugung in GWh/Jahr.
Mindeststandards: Vordruck.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuelle Referenzliste für elektrische Energie (Seite 2 des Vordrucks „Eigenerklärung zur
Leistungsfähigkeit“) für die Jahre 2015, 2016 und 2017. Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz je Jahr über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Versorgungen von Kunden mit elektrischer Energie anzugeben.
Ähnliche Versorgungen von Kunden sind wenn die Anzahl von Abnahmestellen und die
gelieferte Menge übereinstimmt oder größer ist. Beide Kriterien können in einer Referenz
oder auch in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
in Bezug auf:
— Kunde,
— Lieferbeginn,
— Anzahl der Abnahmestellen,
— Liefermenge in GWh/a,
— Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Besondere Vertragsbedingungen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.siegburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YY6W 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen können ausschließlich unter folgender Adresse abgerufen werden:
Den Zuschlag erhält nach Vergabeordnung – VgV § 58 (1) das wirtschaftlichste Angebot. Das bedeutet in diesem Fall, das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Der Wertungspreis wird bestimmt über die Aufschläge auf den Börsenpreis und aus der ökologischen Qualität der angebotenen elektrischen Energie.
Führen mehrere Angebote zu demselben Wertungspreis, erhält das Angebot mit dem höheren Teil an jüngeren Ökostrom den Zuschlag. Ist beides gleich, behält sich die Stadt Siegburg eine Losentscheidung vor.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YY6W.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz
2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Siegburg
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Telefon: +49 2241/102493 📞
E-Mail: ute.kepenc@siegburg.de 📧
Fax: +49 2241/102284 📠
Quelle: OJS 2017/S 173-354054 (2017-09-06)