Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH

Saarland-Spielbank GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH für 7 Standorten im Saarland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-18 Auftragsbekanntmachung
2017-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH für 7 Standorten im Saarland.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Saarland-Spielbank GmbH
Postanschrift: Saaruferstraße 17
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.saarland-spielbanken.de 🌏
E-Mail: j.wilhelmi@saarland-spielbank.com 📧
Telefon: +49 6815801-401 📞
Fax: +49 6815801-444 📠
URL der Dokumente: http://www.netwark-cms.de/ausschreibungen/SB-Saarbruecken.htm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 160-330093
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für den Betrieb der Spielbank-Gebäude. Die Abnahmestellen liegen in verschiedenen Netzgebieten im Saarland. Der Jahresverbrauch der Abnahmestellen beträgt rund 3 700 000 kWh an 7 Abnahmestellen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Lieferzeitraum beträgt 2 Jahre und kann sich zweimal um ein Jahr verlängern, wenn er von keiner Seite gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken und weiter Standorte in der Region.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbare Betriebsstätten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Saarland-Spielbank GmbH, Saaruferstraße 17, 66117 Saarbrücken, Verwaltung Saarland-Spielbank – Raum 202 – Frau Steuer.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.netwark-cms.de/ausschreibungen/SB-Saarbruecken.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Mehr anzeigen
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 160-330093 (2017-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 198-407015
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 160-330093
ABl. S-Ausgabe: 198

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 198-407015 (2017-10-11)