Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe der Lieferung von Erdgas H für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven in einem jährlichen Gesamtumfang (alle Abnahmestellen aus dem Leistungsverzeichnis) von ca. 7 981 846 kWh. Für alle 26 Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung wird die Gaslieferung einschließlich der Netznutzung (All-inclusive-Gasliefervertrag) ausgeschrieben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Eine Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre ist möglich. Die bestehenden Lieferverträge enden am 1.1.2018 um 6:00 Uhr. Lieferbeginn ist somit der 1.1.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hückelhoven
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Hückelhoven
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 243382163📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@hueckelhoven.de📧
Fax: +49 243382128 📠
Region: Heinsberg🏙️
URL: https://www.hueckelhoven.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven
30 60 30 / 21 / 21”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 512940.21 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Heinsberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41836 Hückelhoven
Beschreibung der Beschaffung: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis: 8.905.212 kWh (gesamt)
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 201-413420
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe enercity AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: volausschreibungen@enercity.de📧
Region: Region Hannover🏙️
URL: http://www.enercity.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 512940.22 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRZYYMM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 203-530157 (2021-10-14)