Lieferung von Erdgas für die Reha-Kliniken Bad Driburg

e.log Einkaufs- und Logistik GmbH

Für die Kliniken
Knappschafts-Klinik Bad Driburg der Knappschaft Bahn-See, Bad Driburg
Klinik Berlin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Bad Driburg
Klinik Rosenberg der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Bad Driburg
wird die Erdgasbeschaffung für das Jahr 2018 ausgeschrieben. Das gesamte zu beschaffende Volumen beträgt ca. 11 GWh (Gigawattstunden). Dabei sollen 3 Lieferstellen auf dem Gaspool Marktgebiet bedient werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 2017ABL000009
Kurze Beschreibung:
Für die Kliniken Knappschafts-Klinik Bad Driburg der Knappschaft Bahn-See, Bad Driburg Klinik Berlin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Bad Driburg Klinik Rosenberg der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Bad Driburg wird die Erdgasbeschaffung für das Jahr 2018 ausgeschrieben. Das gesamte zu beschaffende Volumen beträgt ca. 11 GWh (Gigawattstunden). Dabei sollen 3 Lieferstellen auf dem Gaspool Marktgebiet bedient werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Höxter 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: e.log Einkaufs- und Logistik GmbH
Postanschrift: Am Knappschaftskrankenhaus 1
Postleitzahl: 44309
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.e-log-gmbh.de 🌏
E-Mail: info@e-log-gmbh.de 📧
Telefon: +49 2319222161 📞
Fax: +49 2319222169 📠
URL der Dokumente: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-183546
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Kliniken
Knappschafts-Klinik Bad Driburg der Knappschaft Bahn-See, Bad Driburg
Klinik Berlin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Bad Driburg
Klinik Rosenberg der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Bad Driburg
wird die Erdgasbeschaffung für das Jahr 2018 ausgeschrieben. Das gesamte zu beschaffende Volumen beträgt ca. 11 GWh (Gigawattstunden). Dabei sollen 3 Lieferstellen auf dem Gaspool Marktgebiet bedient werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Driburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit insbesondere über das Nichtvorliegen der Fälle nach § 123 GWB sowie Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister auf Formblatt des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen;
Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister nicht älter als 6 Monate (Kopie) oder vergleichbare Eintragung in ein Berufsregister oder bei ausländischen Bietern der Nachweis der aktuellen Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister Ihres Herkunftslandes. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen und Erklärungen mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Blumenstein, Andreas
Dokumente URL: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2017/S 094-183546 (2017-05-12)