Lieferung von fahrbahren Absperrtafeln und Vorwarnanzeigern, alle Autobahnen

Landesamt für Bau und Verkehr Abt. 4, Autobahnen

Lieferung fahrbare Absperrtafeln und LED-Vorwarnanzeiger für Verkehrssicherung von Autobahnen im Freistaat Thüringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-28 Auftragsbekanntmachung
2017-08-24 Ergänzende Angaben
2017-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-08-24)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Bau und Verkehr Abt. 4, Autobahnen
Nationale Registrierungsnummer: 163000
Postanschrift: Hallesche Straße 15
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 361-574135393 📞
E-Mail: post-abt4@tlbv.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-574135499 📠
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/ 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von fahrbahren Absperrtafeln und Vorwarnanzeigern, alle Autobahnen. 1335/17-L-EO-30”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrbare Einsatzeinheiten auf Anhängern 📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung fahrbare Absperrtafeln und LED-Vorwarnanzeiger für Verkehrssicherung von Autobahnen im Freistaat Thüringen.”

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 145-298947

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Lieferung fahrbare Absperrtafeln und LED-Vorwarnanzeiger für Verkehrssicherung von Autobahnen im Freistaat Thüringen.”
Neuer Wert
Text:
“Lieferung fahrbare Absperrtafeln und LED-Vorwarnanzeiger für Verkehrssicherung von Autobahnen im Freistaat Thüringen. Losweise Vergabe: ja. Los 1+2:...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 164-337971 (2017-08-24)