Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld (bei Hamburg), ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus 2 vakuumisolierten Tanks, 2 Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserstoff, Argon, Edelgase, Stickstoff und Sauerstoff
Referenznummer: TS-CT006993
Kurze Beschreibung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld (bei Hamburg), ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus 2 vakuumisolierten Tanks, 2 Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld (bei Hamburg), ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus 2 vakuumisolierten Tanks, 2 Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserstoff, Argon, Edelgase, Stickstoff und Sauerstoff📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH (XFEL)
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postleitzahl: 22869
Postort: Schenefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.xfel.eu🌏
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Telefon: +49 40/500360-480📞
Fax: +49 40/500360-444 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67136617🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 028-049360
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Vertreter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld (bei Hamburg), ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus 2 vakuumisolierten Tanks, 2 Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus 2 vakuumisolierten Tanks, 2 Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Basierend auf der derzeitigen Planung geht die XFEL von einem diskontinuierlichen maximalen Verbrauch von ca. 105 l/h LIN und 85 m
Die Füllstände der Tanks sind durch den Lieferanten zu überwachen, die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsabhängig erfolgen. Es darf zu keinem Zeitpunkt zu einem Versorgungsstopp durch leere Tanks kommen. Die Befüllung ist so zu koordinieren, dass eine Anfahrt an Wochenenden und Feiertagen vermieden wird, grundsätzlich muss dies jedoch ohne zusätzliche Kosten möglich sein.
Die Füllstände der Tanks sind durch den Lieferanten zu überwachen, die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsabhängig erfolgen. Es darf zu keinem Zeitpunkt zu einem Versorgungsstopp durch leere Tanks kommen. Die Befüllung ist so zu koordinieren, dass eine Anfahrt an Wochenenden und Feiertagen vermieden wird, grundsätzlich muss dies jedoch ohne zusätzliche Kosten möglich sein.
Die für die technischen Einrichtungen vorgesehene Aufstellfläche liegt zwischen 2 Gebäuden an einer 5 m breiten Betriebsstraße (nur Werksverkehr, beschränkt auf 10 km/h) und beträgt etwa 5 x 10 m. Die Fundamente werden bauseits gefertigt. Der Bereich wird umlaufend mit einem Anfahrschutz versehen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff eingefriedet. Tanks und Verdampfer werden in die auf der Liegenschaft bestehenden Erdungs- und Blitzableiterkonzepte integriert. Die maximale Höhe der Tanks darf deshalb die geforderten 11,7 m nicht überschreiten. Das Fundament sowie die Anschlüsse für Strom und IT-Verkabelung werden bauseits gestellt, Leistungsanforderungen sind dem AG anzugeben, interne Verkabelung ist Leistung des AN.
Die für die technischen Einrichtungen vorgesehene Aufstellfläche liegt zwischen 2 Gebäuden an einer 5 m breiten Betriebsstraße (nur Werksverkehr, beschränkt auf 10 km/h) und beträgt etwa 5 x 10 m. Die Fundamente werden bauseits gefertigt. Der Bereich wird umlaufend mit einem Anfahrschutz versehen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff eingefriedet. Tanks und Verdampfer werden in die auf der Liegenschaft bestehenden Erdungs- und Blitzableiterkonzepte integriert. Die maximale Höhe der Tanks darf deshalb die geforderten 11,7 m nicht überschreiten. Das Fundament sowie die Anschlüsse für Strom und IT-Verkabelung werden bauseits gestellt, Leistungsanforderungen sind dem AG anzugeben, interne Verkabelung ist Leistung des AN.
Da die Aufstellmöglichkeiten für Tankfahrzeuge eingeschränkt sind, die Straße ist als Feuerwehrzufahrt auf einer Breite von 3 m ständig freizuhalten, hat sich der Bieter bei einer zwingenden Besichtigung der Baustelle über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Ein entsprechender Nachweis darüber wird erstellt. Ein Besichtigungstermin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Besichtigungswunsch per E-Mail an die in der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle: ojauch@goerg.de
Da die Aufstellmöglichkeiten für Tankfahrzeuge eingeschränkt sind, die Straße ist als Feuerwehrzufahrt auf einer Breite von 3 m ständig freizuhalten, hat sich der Bieter bei einer zwingenden Besichtigung der Baustelle über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Ein entsprechender Nachweis darüber wird erstellt. Ein Besichtigungstermin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Besichtigungswunsch per E-Mail an die in der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle: ojauch@goerg.de
Weitere Einzelheiten des Auftrags und einen verbindlichen Terminplan enthält die Leistungsbeschreibung.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld (Pinneberg bei Hamburg).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
PL1. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, sofern zutreffend (VHB-Formblatt 234) PL2. Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124) Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
PL1. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, sofern zutreffend (VHB-Formblatt 234) PL2. Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124) Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Alle Formblätter für die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zwingend zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf VHB-Formblatt 124. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Das Formblatt für die Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten und zwingend zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Mindestens 3 Referenzen (Referenzliste) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung) mit Angabe der in den Vergabe Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hierausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Bitte sortieren Sie die Referenzen nach ihrer Einschlägigkeit.
TL2. Mindestens 3 Referenzen (Referenzliste) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung) mit Angabe der in den Vergabe Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hierausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Bitte sortieren Sie die Referenzen nach ihrer Einschlägigkeit.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Bietergemeinschaften haben zumindest für ein Mitglied die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Auftraggeber behält sich Vertragsergänzungen insbesondere nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB vor. Die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV wird angegeben.
2. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch
Internetadresse: www.xfel.eu🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67136617🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20345
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: www.goerg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der VHB-Formblätter ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bietern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bieter müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren.
1. Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der VHB-Formblätter ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese den Bietern über die Vergabeplattform bekannt gemacht. Die Bieter müssen sich für den Erhalt weiterer Informationen oder Präzisierungen bei der Vergabeplattform registrieren.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 2.3.2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 2.3.2017 über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Nicht über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform fristgerecht übermittelte Angebote werden ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 028-049360 (2017-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld (bei Hamburg), ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus zwei vakuumisolierten Tanks, zwei Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (European XFEL GmbH) mit Sitz in 22869 Schenefeld (bei Hamburg), ist eine im Aufbau befindliche multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus zwei vakuumisolierten Tanks, zwei Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7 und V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 209 000 EUR wurde erreicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus zwei vakuumisolierten Tanks, zwei Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Für den derzeit im Bau befindlichen Forschungscampus soll eine zentrale Versorgung mit Stickstoff 5.0 in flüssiger und gasförmiger Form errichtet werden. Dazu soll zur Miete eine Anlage bestehend aus zwei vakuumisolierten Tanks, zwei Luftverdampfern und einer Abfüllstation für Vakuum-superisolierte Transportbehälter aufgestellt sowie an das Liegenschaftsnetz angeschlossen werden. Die Belieferung mit flüssigem Stickstoff soll automatisch und bedarfsgerecht erfolgen.
Basierend auf der derzeitigen Planung geht die XFEL von einem diskontinuierlichen maximalen Verbrauch von ca. 105 l/h LIN und 85 m³/h gasförmig aus. Die Berechnungen basieren auf einer geplanten Strahlzeit des Beschleunigers von 5 500 h/a bei einer Betriebszeit von 24/7. Die prognostizierten Verbräuche sind der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1) zu entnehmen.
Basierend auf der derzeitigen Planung geht die XFEL von einem diskontinuierlichen maximalen Verbrauch von ca. 105 l/h LIN und 85 m³/h gasförmig aus. Die Berechnungen basieren auf einer geplanten Strahlzeit des Beschleunigers von 5 500 h/a bei einer Betriebszeit von 24/7. Die prognostizierten Verbräuche sind der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1) zu entnehmen.
Die für die technischen Einrichtungen vorgesehene Aufstellfläche liegt zwischen zwei Gebäuden an einer 5 m breiten Betriebsstraße (nur Werksverkehr, beschränkt auf 10 km/h) und beträgt etwa 5 x 10 m. Die Fundamente werden bauseits gefertigt. Der Bereich wird umlaufend mit einem Anfahrschutz versehen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff eingefriedet. Tanks und Verdampfer werden in die auf der Liegenschaft bestehenden Erdungs- und Blitzableiterkonzepte integriert. Die maximale Höhe der Tanks darf deshalb die geforderten 11,7 m nicht überschreiten. Das Fundament sowie die Anschlüsse für Strom und IT-Verkabelung werden bauseits gestellt, Leistungsanforderungen sind dem AG anzugeben, interne Verkabelung ist Leistung des AN.
Die für die technischen Einrichtungen vorgesehene Aufstellfläche liegt zwischen zwei Gebäuden an einer 5 m breiten Betriebsstraße (nur Werksverkehr, beschränkt auf 10 km/h) und beträgt etwa 5 x 10 m. Die Fundamente werden bauseits gefertigt. Der Bereich wird umlaufend mit einem Anfahrschutz versehen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff eingefriedet. Tanks und Verdampfer werden in die auf der Liegenschaft bestehenden Erdungs- und Blitzableiterkonzepte integriert. Die maximale Höhe der Tanks darf deshalb die geforderten 11,7 m nicht überschreiten. Das Fundament sowie die Anschlüsse für Strom und IT-Verkabelung werden bauseits gestellt, Leistungsanforderungen sind dem AG anzugeben, interne Verkabelung ist Leistung des AN.
Da die Aufstellmöglichkeiten für Tankfahrzeuge eingeschränkt sind, die Straße ist als Feuerwehrzufahrt auf einer Breite von 3 m ständig freizuhalten, hat sich der Bieter bei einer zwingenden Besichtigung der Baustelle über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Ein entsprechender Nachweis darüber wird erstellt. Ein Besichtigungstermin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Besichtigungswunsch per E-Mail an die in der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle: ojauch@goerg.de Weitere Einzelheiten des Auftrags und einen verbindlichen Terminplan enthält die Leistungsbeschreibung.
Da die Aufstellmöglichkeiten für Tankfahrzeuge eingeschränkt sind, die Straße ist als Feuerwehrzufahrt auf einer Breite von 3 m ständig freizuhalten, hat sich der Bieter bei einer zwingenden Besichtigung der Baustelle über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Ein entsprechender Nachweis darüber wird erstellt. Ein Besichtigungstermin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Besichtigungswunsch per E-Mail an die in der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle: ojauch@goerg.de Weitere Einzelheiten des Auftrags und einen verbindlichen Terminplan enthält die Leistungsbeschreibung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,