Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). DESY beschafft laufend Server- und Speichersysteme unterschiedlicher Ausstattung für Anwendungen, die rechenintensiv sind und/oder hohen Bedarf an Speicher und Datendurchsatz haben. DESY beabsichtigt, für die Lieferung von Servern sowie zugehörigen Teilen und ggf. zu deren Betrieb notwendige Softwarelizenzen, Rahmenverträge in 5 Losen mit jeweils mehreren Vertragspartnern abzuschließen. Je Los wird aus Gründen der Versorgungssicherheit mehr als ein Auftragnehmer ausgewählt. Als Forschungsinstitut mit weltweit führenden Beschleuniger-Anlagen muss DESY stets schnell und flexibel auf Neuerungen in der IT-Welt reagieren und erwartet diese Flexibilität auch von den Partnern während der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten auch für die übrigen mit DESY verbundenen Forschungseinrichtungen (vgl. weitere Auftraggeber unter Ziffer I.1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Referenznummer: EV002-17
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). DESY beschafft laufend Server- und Speichersysteme unterschiedlicher Ausstattung für Anwendungen, die rechenintensiv sind und/oder hohen Bedarf an Speicher und Datendurchsatz haben. DESY beabsichtigt, für die Lieferung von Servern sowie zugehörigen Teilen und ggf. zu deren Betrieb notwendige Softwarelizenzen, Rahmenverträge in 5 Losen mit jeweils mehreren Vertragspartnern abzuschließen. Je Los wird aus Gründen der Versorgungssicherheit mehr als ein Auftragnehmer ausgewählt. Als Forschungsinstitut mit weltweit führenden Beschleuniger-Anlagen muss DESY stets schnell und flexibel auf Neuerungen in der IT-Welt reagieren und erwartet diese Flexibilität auch von den Partnern während der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten auch für die übrigen mit DESY verbundenen Forschungseinrichtungen (vgl. weitere Auftraggeber unter Ziffer I.1).
Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). DESY beschafft laufend Server- und Speichersysteme unterschiedlicher Ausstattung für Anwendungen, die rechenintensiv sind und/oder hohen Bedarf an Speicher und Datendurchsatz haben. DESY beabsichtigt, für die Lieferung von Servern sowie zugehörigen Teilen und ggf. zu deren Betrieb notwendige Softwarelizenzen, Rahmenverträge in 5 Losen mit jeweils mehreren Vertragspartnern abzuschließen. Je Los wird aus Gründen der Versorgungssicherheit mehr als ein Auftragnehmer ausgewählt. Als Forschungsinstitut mit weltweit führenden Beschleuniger-Anlagen muss DESY stets schnell und flexibel auf Neuerungen in der IT-Welt reagieren und erwartet diese Flexibilität auch von den Partnern während der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten auch für die übrigen mit DESY verbundenen Forschungseinrichtungen (vgl. weitere Auftraggeber unter Ziffer I.1).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server📦
Zusätzlicher CPV-Code: Server📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 14 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: HPC Rechensysteme und Farm Rechner sowie Zubehör
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieses Loses sind High-Performance-Computer Systeme, im folgenden kurz HPC Rechensysteme. Diese Rechner definieren sich u. a. dadurch, dass sie:
— Mittels eines Hochgeschwindigkeitsnetzes mit geringer Latenz vernetzt sind;
— Schnelle Rechenkerne (im Sinne der Floating Point-Performance) bei einer moderaten Zahl von Kernen pro Server besitzen;
— Über mindestens 8 GB RAM/core verfügen;
— Innerhalb einer Generation möglichst homogen in Hardware, Leistungsfähigkeit und Konfiguration sind;
— Die Gesamtperformance über das koordinierte Zusammenspiel aller Komponenten erfolgt, deshalb besondere Kenntnisse des Anbieters im HPC Bereich vorhanden sein müssen.
Außerdem sind Bestandteil dieses Loses Farm-Rechner für lose gekoppelte Clustersysteme. Diese Rechner definieren sich u. a. dadurch, dass sie:
— Möglichst kosteneffektiv sind;
— Schnelle Rechenkerne (im Sinne der Floating Point Performance) bei einer moderaten Zahl von Kernen pro Node besitzen;
— Über mindestens 4 GB RAM/core verfügen;
— Die Gesamtperformance über das koordinierte Zusammenspiel aller Komponenten erfolgt, deshalb besondere Kenntnisse des Anbieters im Farm Bereich vorhanden sein müssen.
Die Applikationen auf dem HPC System und auf den Farm Systemen sind auf die x86-64 Architektur angewiesen.
Die Server werden überwiegend mit CentOS betrieben. Im Verhandlungsverfahren werden genauere Bestimmungen zum notwendigen CentOS Support beschrieben.
Die Komponenten umfassen z. B. die Lieferung von GeneralPurpose-GPU oder Switch Komponenten und Kabel für die HPC Hochgeschwindigkeitsnetze.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenvereinbarung kann dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Optionen (z. B. Verlängerungsoptionen) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Bezeichnung des Loses: Server Systeme und Zubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieses Loses sind Server, die in größerer Diversität eingesetzt werden. Diese Rechner definieren sich u. a. dadurch, dass sie:
— Wegen der Kompatibilität von bestehenden Anwendungen x86-64 Architektur besitzen. Die Server werden überwiegend mit CentOS, Ubuntu oder Windows-Server Versionen betrieben. Im Verhandlungsverfahren werden genauere Bestimmungen zum notwendigen Betriebssystem-Support beschrieben;
— Wegen der Kompatibilität von bestehenden Anwendungen x86-64 Architektur besitzen. Die Server werden überwiegend mit CentOS, Ubuntu oder Windows-Server Versionen betrieben. Im Verhandlungsverfahren werden genauere Bestimmungen zum notwendigen Betriebssystem-Support beschrieben;
— Größere Ausfallsicherheit haben (z. B. redundante Festplatten, Stromversorgung und Lüfter) mit der Möglichkeit, defekte Komponenten im laufenden Betrieb zu tauschen;
— Gute Management- und Überwachungsmöglichkeiten besitzen (z. B. out-of-band management);
— Plattformen mit flexiblem Zubehör ermöglichen: Gleiche Plattform (Hersteller, Management) für Systeme mit bis zu 24x2.5" oder 12x3.5" Festplatten (HDD oder SSD), oder Systeme mit Zusatzkarten (Beschleunigerkarten, GP-GPU, NVMe SSD etc.), Netzwerkkarten (InfiniBand, 40 GE, FibreChannel etc.) oder bis zu vier Sockel CPU, oder hohem RAM-Ausbau (aktuell mehr als 1 TB RAM). Server aus diesem Los müssen von den Verwendern ohne Verlust der Garantie reparierbar sein. Der Austausch von RAM, (redundanten) Netzteilen, Lüftern und Festplatten muss vor Ort möglich sein (Mindestanforderung, nicht verhandelbar), der Austausch von anderen Komponenten wird positiv bewertet.
— Plattformen mit flexiblem Zubehör ermöglichen: Gleiche Plattform (Hersteller, Management) für Systeme mit bis zu 24x2.5" oder 12x3.5" Festplatten (HDD oder SSD), oder Systeme mit Zusatzkarten (Beschleunigerkarten, GP-GPU, NVMe SSD etc.), Netzwerkkarten (InfiniBand, 40 GE, FibreChannel etc.) oder bis zu vier Sockel CPU, oder hohem RAM-Ausbau (aktuell mehr als 1 TB RAM). Server aus diesem Los müssen von den Verwendern ohne Verlust der Garantie reparierbar sein. Der Austausch von RAM, (redundanten) Netzteilen, Lüftern und Festplatten muss vor Ort möglich sein (Mindestanforderung, nicht verhandelbar), der Austausch von anderen Komponenten wird positiv bewertet.
Bezeichnung des Loses: Storage Building Blocks
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieses Loses sind Server und Speichersysteme, die als Basis Building Blocks für selbst aufgebaute Storage-Systeme dienen. Diese Systeme definieren sich u. a. dadurch dass sie:
— Ausfallsicherheit, Management- und Überwachungs-Fähigkeiten ähnlich oder besser als Los 2 besitzen;
— Daten müssen mindestens mittels RAID-6 oder vergleichbaren Verfahren gegen den Ausfall von 1-2 Platten gesichert sein;
— Über möglichst dichten Speicher (TB/HE) verfügen;
— Der Preis möglichst günstig ist (sowohl EUR/ TB raw capacity als auch EUR/TB nach RAID);
— Datendurchsatz vom Festplattensystem über das Netzwerk: mindestens 1 Gbit/s pro 20 TB raw-Festplattenkapazität beträgt (z. B. 2.5 GByte/s bzw. 2x10 GE für ein System mit 40x 10 TB Platten);
— Eine Kapazität pro Server mindestens 12x3.5" Platten pro System, mindestens 32 GB RAM und möglichst Storage-in-a-box oder direct-attached-storage aufweisen
— Anwendungsfall: U.a dCache Pool-Node, CEPH Server oder Lustre Pools.
— Die Server werden überwiegend mit CentOS betrieben. Im Verhandlungsverfahren werden genauere Bestimmungen zum notwendigen CentOS Support beschrieben.
Server aus diesem Los müssen von den Anwendern ohne Verlust der Garantie reparierbar sein: Der Austausch von RAM, (redundanten) Netzteilen, Lüftern und Festplatten muss vor Ort möglich sein (Mindestanforderung, nicht verhandelbar), der Austausch von anderen Komponenten wird positiv bewertet.
Server aus diesem Los müssen von den Anwendern ohne Verlust der Garantie reparierbar sein: Der Austausch von RAM, (redundanten) Netzteilen, Lüftern und Festplatten muss vor Ort möglich sein (Mindestanforderung, nicht verhandelbar), der Austausch von anderen Komponenten wird positiv bewertet.
Der Anbieter hat Systeme in diesem Los so zu konfigurieren dass die angebotenen Komponenten über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab Einführung Image stabil sind.
Bezeichnung des Loses: Storage Systeme mit IBM Spectrum Scale Technologie
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Datennahme bei Petra-III und XFEL werden aktuell hochperformante Storage Systeme mit der IBM Spectrum Scale Technologie eingesetzt. Zusätzlich wird die Software IBM Spectrum Scale RAID für die Datensicherheit eingesetzt. Zur Erweiterung dieser Infrastruktur werden in diesem Los Systeme mit folgenden Eigenschaften ausgeschrieben:
Im Rahmen der Datennahme bei Petra-III und XFEL werden aktuell hochperformante Storage Systeme mit der IBM Spectrum Scale Technologie eingesetzt. Zusätzlich wird die Software IBM Spectrum Scale RAID für die Datensicherheit eingesetzt. Zur Erweiterung dieser Infrastruktur werden in diesem Los Systeme mit folgenden Eigenschaften ausgeschrieben:
— Ausfallsicherheit, Management- und Überwachungs-Fähigkeiten ähnlich oder besser als Los 2;
— Hochgeschwindigkeitsnetzwerk mit niedriger Latenz;
— Möglichst dichter Speicher (TB/HE) (für Daten) bzw. möglichst hohe IOPS (für Metadaten);
— Möglichst günstiger Preis (EUR / TB netto für Daten bzw. EUR/IOPS für Metadaten);
— Zertifizierung der Hardware für die Software IBM Spectrum Scale RAID;
— Wartung für Software und Hardware 60 Monate (5/12, Next Business Day).
Der Bieter muss später in seinem Angebot darlegen, bei welchen Teilen die Anwender Eigenreparaturen vornehmen können. Die Möglichkeit der Eigenreparatur von RAM, Festplatten und Netzteilen mittels zertifizierter Austausch-Hardware wird positiv gewertet.
Der Bieter muss später in seinem Angebot darlegen, bei welchen Teilen die Anwender Eigenreparaturen vornehmen können. Die Möglichkeit der Eigenreparatur von RAM, Festplatten und Netzteilen mittels zertifizierter Austausch-Hardware wird positiv gewertet.
Bezeichnung des Loses: NetApp Storage Appliance und Zubehör
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieses Loses sind Speichersysteme der Firma NetApp, die sich u. a. auszeichnen durch:
— Eine sehr hohe Datenverfügbarkeit;
— Gute Management-Features (Snapshots, Datenmigration, Spiegelung in entfernte Rechenzentren, Performance Monitoring und Tuning, Integration in vorhandene Software-Systeme);
— Skalierbarkeit (Größe, Performance) und Ausbau-Fähigkeit;
— Partionierbarkeit in verschiedene Bereiche für verschiedene Anwendungen;
— Multi-Protokoll-Fähigkeiten: Je Partition muss einstellbar sein, ob der Speicher als Block-Device angesprochen werden kann oder über Netzwerk-Dateisysteme;
— NFS und SMB müssen für einen Bereich gleichzeitig verfügbar sein;
— Export von Block-Devices mittels FibreChannel oder iSCSI;
— Integrierbarkeit in ActiveDirectory und LDAP / Kerberos v5;
— Integrierbarkeit in der vorhandenen IT-Umgebung im Hinblick auf Überwachung und Logging;
— Wartung für Software und Hardware 60 Monate (5/12, Next Business Day, mit der Möglichkeit 24/7 mit 4 Stunden Reaktionszeit oder Mischkonfigurationen zwischen unterschiedlichen Service-Levels).
Der Bieter muss darlegen, bei welchen Teilen DESY Eigenreparaturen vornehmen kann. Die Möglichkeit der Eigenreparatur von RAM, Festplatten und Netzteilen mittels zertifizierter Austausch-Hardware wird positiv gewertet.
Hinweis: DESY setzt aktuell Speichersysteme auf Basis von NetApp Appliances ein. Diese Systeme sind sehr tief in bestehende Nutzer und Data Management Workflows eingebunden. Diese bestehenden Speicher-Systeme werden erweitert und erneuert. Zur Vermeidung von inkompatiblen Schnittstellen, Instabilitäten, Zusatzaufwand, aus Effizienzgründen etc. wird DESY weiterhin Produkte der Firma NetApp einsetzen.
Hinweis: DESY setzt aktuell Speichersysteme auf Basis von NetApp Appliances ein. Diese Systeme sind sehr tief in bestehende Nutzer und Data Management Workflows eingebunden. Diese bestehenden Speicher-Systeme werden erweitert und erneuert. Zur Vermeidung von inkompatiblen Schnittstellen, Instabilitäten, Zusatzaufwand, aus Effizienzgründen etc. wird DESY weiterhin Produkte der Firma NetApp einsetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Nachweis der marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbarer Versicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mindeststandards:
Zu WL2: Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten drei Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten drei Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Mindestens drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (pro Los) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Bitte beachten Sie dabei auch die Mindestanforderungen je Los. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL2. Mindestens drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (pro Los) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Bitte beachten Sie dabei auch die Mindestanforderungen je Los. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mindeststandards:
TL2 – Zu Los 1: Als Nachweis der Fachkunde muss der Bieter nachweisen: Einen Eintrag in der TOP-500 Liste (https://www.top500.org/) seit 2014 oder ein Cluster vergleichbarer Größe und Komplexität (Anzahl der Server, Vernetzung), ausgeliefert in diesem Zeitraum.
TL2 – Zu Los 1: Als Nachweis der Fachkunde muss der Bieter nachweisen: Einen Eintrag in der TOP-500 Liste (https://www.top500.org/) seit 2014 oder ein Cluster vergleichbarer Größe und Komplexität (Anzahl der Server, Vernetzung), ausgeliefert in diesem Zeitraum.
TL2 – Zu Los 2: Als Nachweis der Fachkunde muss der Bieter nachweisen: Mindestens zwei Referenzen mit mindestens 50 der beschriebenen Server, ausgeliefert im vergangenen Jahr.
TL2 – Zu Los 3: Als Nachweis der Fachkunde muss der Bieter nachweisen: Mindestens eine Referenz mit mindestens einem Umfang von 1 PByte (raw capacity), ausgeliefert im vergangenen Jahr.
TL2 – Zu Los 4: Als Nachweis der Fachkunde muss der Bieter nachweisen: Mindestens eine Referenz eines Systems mit IBM Spectrum Scale Native RAID Software, ausgeliefert im vergangenen Jahr.
TL2 – Zu Los 5: Als Nachweis der Fachkunde muss der Bieter nachweisen: Mindestens eine Referenz eines NetApp Systems mit 500 TB (raw capacity), ausgeliefert im vergangenen Jahr.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL 1 und WL 2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL 2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL 1 und WL 2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL 2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich;
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postort: Schenefeld
Postleitzahl: 22869
Land: Pinneberg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Hamburg
Postanschrift: Mittelweg 177
Postleitzahl: 20148
Land: Hamburg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Name des öffentlichen Auftraggebers: DESY Campus
Postanschrift: Notkestraße 85 und Umfeld sowie Zeuthen
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung – Öffentlich geförderte Stiftung bürgerlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Internetadresse: http://www.xfel.eu🌏
: http://www.uni-hamburg.de🌏
: https://www.hzg.de/index.php.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YMGYMT9%22🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf
Internetadresse: http://www.goerg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Teilnahmewettbewerbes weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Teilnahmewettbewerbes weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 31.3.2017 über die Vergabeplattform an DESY adressiert werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 31.3.2017 über die Vergabeplattform an DESY adressiert werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
9. DESY behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
11. Zu Ziff. I.1: Auf den Rahmenvertrag können sämtliche Beteiligungen von Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY oder (Neu)Gründungen auf dem DESY Campus (Hamburg und Zeuthen) zugreifen und eigenständig abrufen.
12. Zu II.1.5): Geschätzter Wert über alle Lose über die Grundlaufzeit von 24 Monaten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYMT9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.