Lieferung von Kompaktstationen

ewmr GmbH

Lieferung von Kompaktstationen in vier varianten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-12 Auftragsbekanntmachung
2018-02-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Referenznummer: 12102017
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kompaktstationen in vier varianten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: ewmr GmbH
Postanschrift: Ostring 28
Postleitzahl: 44787
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.ewmr.de 🌏
E-Mail: juergen.koch@ewmr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDRYL8X 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDRYL8X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 198-408143
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYL8X.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kompaktstationen in vier Varianten gemäß technischer Beschreibung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 Monate. Die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten wird auf keinen Fall überschritten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung erfolgt gemäß „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen undLeistungen“ der ewmr GmbH.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftungund Bezeichnung eines
bevollmächtigten und vertretungsberechtigten Ansprechpartners bilden.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wenn alle Mindestbedingungen nachgewiesen und belegt wurden, wird eine Auswahl nach folgenden Kriterien erfolgen:
— beste Referenzen gemäß der o. a. Mindestbedingungen, insbesondere für die Punkte:
— Erfahrungen in vergleichbaren Projekten,
— Aussagen und Erfahrungen der angegebenen Referenz-Kunden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.ewmr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDRYL8X 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Im Jahr 2021.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; DE Standardformular 05 – Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren 10 /25
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 198-408143 (2017-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kompaktstationen in vier Varianten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 034-074759
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 198-408143
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYAKS.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahrenunzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder der Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden; DE Standardformular 05 - Auftragsbekanntmachung - Versorgungssektoren 10 /25;
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 034-074759 (2018-02-15)