Lieferung von Kopierpapier

Finanzbehörde Hamburg

Lieferung von Kopierpapier.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-10 Auftragsbekanntmachung
2017-03-17 Ergänzende Angaben
2017-03-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2017-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kopierpapier und xerografisches Papier
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kopierpapier.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kopierpapier und xerografisches Papier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckpapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bieterportal.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231655 📞
Fax: +49 40427310686 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-15 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 052-095655
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Belieferung aller Behörden, Bezirksämter, Hochschulen (ausgenommen die Hochschule für Angewandte Wissenschaften), der Hamburg Port Authority AöR und des Hamburgischen Versorgungsfonds AöR mit Kopierpapier.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2021, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben (siehe Vergabeunterlagen). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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— Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (siehe Vergabeunterlagen).
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Bestätigung,dass eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) besteht oder nach Erteilung des Zuschlags abgeschlossen wird: Personenschäden: 1 500 000 EUR; Sachschäden: 1 000 000 EUR;
— Zertifikat über die Einführung eines Umweltmanagements des Herstellers gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. Vorlage vergleichbarer Bestätigungen;
— Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagements des Herstellers gemäß DIN EN ISO 9001 bzw. Vorlage vergleichbarer Bestätigungen;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsumfang (Bestellungen p. a., Anzahl der Lieferstellen)
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
— Produktdatenblätter für die jeweils angebotenen Produkte;
— Für Recyclingpapiere verschiedener Weißegrade und farbige Recyclingpapiere: Nachweis über die Einhaltung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“;
— Für Frischfaserpapier: Nachweis über die Einhaltung der Kriterien des Umweltzeichens „EU Ecolabel“;
— recyclingfähige Verpackung – Benennung der Verpackungseigenschaften und Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Submissionsstelle Finanzbehörde, Gänsemarkt 36 (Raum 100) 20354 Hamburg, Deutschland.
Zusätzliche Informationen: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nehls, Christine
Dokumente URL: http://www.hamburg.de/ausschreibungen/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 052-095655 (2017-03-10)
Ergänzende Angaben (2017-03-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 057-105735
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 052-095655
ABl. S-Ausgabe: 57
Quelle: OJS 2017/S 057-105735 (2017-03-17)
Ergänzende Angaben (2017-03-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 060-111970
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2017/S 060-111970 (2017-03-23)