Lieferung von Mobilbagger und Radlader als Ladegerät

AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH

Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen von Abfallstoffen sowie die Lieferung eines Radladers mit einer Kipplast zwischen 11 und 13 Tonnen zum Verladen von Abfallstoffen an Entsorgungsanlagen im Landkreis Calw.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Menge oder Umfang: 1 Mobilbagger und 1 Radlader jeweils inklusive Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: wolfgang.schuele@awg-info.de 📧
Telefon: +49 7452/6006-7047 📞
Fax: +49 7452/6006-57047 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 070-133367
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen von Abfallstoffen sowie die Lieferung eines Radladers mit einer Kipplast zwischen 11 und 13 Tonnen zum Verladen von Abfallstoffen an Entsorgungsanlagen im Landkreis Calw.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen und Umschlagen von Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der zu liefernde Mobilbagger soll auf einer Entsorgungsanlage zum Verladen und Umschlagen von Abfällen eingesetzt werden.
Menge oder Umfang: 1 Mobilbagger zum Verladen und Umschlagen von Abfällen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 1 Radlader zum Verladen und Umschlagen von Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der zu liefernde Radlader soll auf einer Entsorgungsanlage zum Verladen und Umschlagen von Abfällen eingesetzt werden.
Menge oder Umfang: 1 Radlader zum Verladen und Umschlagen von Abfällen mit einer Kipplast zwischen 11 und 13 Tonnen.
Es werden Varianten akzeptiert

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung)
b) Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat.
c) Angaben zum Inhaber/Beteiligungsverhältnissen des Bieters
d) Eigenerklärung zu Hauptgeschäftsfeldern des Bieters
e) Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
2. Folgende Unterlagen können zum Beleg der Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen von der Vergabestelle (zumindest in Kopie) binnen angemessener Frist nachgefordert werden:
— Polizeiliches Führungszeugnis eines Geschäftsführers bzw. Inhabers bei einer Personengesellschaft, (nicht älter als 3 Monate);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate.
Hinweis:
Kann ein ausländischer Anbieter die oben aufgeführten Nachweise aus nachweisbaren Gründen nicht erbringen, z. B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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Bietergemeinschaften müssen die oben aufgeführten Angaben zur persönlichen Lage und zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister sowie die Eigenerklärung zum Vorliegen von etwaigen Ausschlussgründen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016)
b) Eigenerklärung zum Umsatz aus Lieferleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016), die mit der hier zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind
Hinweis:
Bietergemeinschaften müssen zum Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit insgesamt für die Bietergemeinschaft und nicht für jedes Mitglied einzeln beibringen, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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Bieter können sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (z. B. auch konzernverbundene Unternehmen). Er muss in diesem Fall die betreffenden Eignungsnachweise für das beliehene Unternehmen einreichen. Die entsprechend beliehenen Unternehmen bezogen auf
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den jeweiligen Leistungsteil sind in dem Nachunternehmerverzeichnis (Formblatt VHB 235 Stand: April 2016) zu benennen und die
Art des Nachweises, dessen sich der Bieter bedienen möchte, anzugeben. Zudem ist der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, § 47 VgV. Der Bieter muss hierzu eine Verpflichtungserklärung des beliehenen Drittunternehmens mit dem Angebot vorlegen, mit der sich dieses verpflichtet, die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen (entsprechend Formblatt VHB 236 Stand: April 2016).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Referenzen in einer Liste bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Lieferleistung aus den letzten 3 Jahren
b) Eigenerklärung zu der Zahl der Beschäftigten des Bieters
Hinweis:
Bietergemeinschaften müssen zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit insgesamt für die Bietergemeinschaft und nicht für jedes Mitglied einzeln beibringen, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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Bieter können sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (z. B. auch konzernverbundene Unternehmen). Er muss in diesem Fall die betreffenden Eignungsnachweise für das beliehene Unternehmen einreichen. Die entsprechend beliehenen Unternehmen bezogen auf den jeweiligen Leistungsteil sind in dem Nachunternehmerverzeichnis (Formblatt VHB 235 Stand: April 2016) zu benennen und die Art des Nachweises, dessen sich der Bieter bedienen möchte, anzugeben. Zudem ist der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, § 47 VgV. Der Bieter muss hierzu eine Verpflichtungserklärung des beliehenen Drittunternehmens mit dem Angebot vorlegen, mit der sich dieses verpflichtet, die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen (entsprechend Formblatt VHB 236 Stand: April 2016).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gesamtvertragsentgelt nach erfolgreicher Abnahme und Rechnungslegung. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verbindliche Darstellung von Leistung, Ladespielen, Verbrauch, Lärm und Lieferzeit.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-11 📅
Öffnungsort: Gäuallee, Nagold.
Ort des Eröffnungstermins: Gäuallee, Nagold.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Herrn Wolfgang Schüle
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf der Zuschlag frühestens 15 Kalendertage nach postalischer Absendung der Vorabinformation gemäß § 134 Abs. 1 GWB an unterlegene Bewerber erteilt werden. Wird die Vorabinformation gemäß § 134 Abs. 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die vorgenannte Wartefrist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber zu laufen.
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Darüber hinaus erfordert die zulässige Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB, dass die behaupteten Vergaberechtsverstöße zunächst gegenüber dem Auftraggeber mit der Bitte um Abhilfe gerügt werden.
Die Regelung des § 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.[…]“
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht fristgerecht gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gerügt wurde.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Quelle: OJS 2017/S 070-133367 (2017-04-04)