Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen

Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-16 Auftragsbekanntmachung
2017-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-11-15 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-11-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2017-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ohrmarken für Rinder
Kurze Beschreibung:
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ohrmarken für Rinder 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Postanschrift: Stotternheimer Straße 19
Postleitzahl: 99087
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.tvlev.de 🌏
E-Mail: gf@tvlev.de 📧
Telefon: +49 361749770 📞
Fax: +49 3617497713 📠
URL der Dokumente: http://www.tvlev.de/cms/formulare 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 158-326849
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt; Bieter sind nicht zugelassen (§ 53 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 650 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus 2 Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Der Auftrag beinhaltet ferner die Bereitstellung der zum Öffnen und Registrieren der Probengefäße notwendigen Geräte im Labor einschließlich der Hard- und Software für einen hohen Probendurchsatz sowie die Erstausstattung der Rinderhalter mit 1 000 Zangen zum Einziehen der Gewebeohrmarke (500 Zangen) und der Einziehung der Ohrmarke ohne Gewebestanze (500 Zangen) sowie die Auslieferung von 1 000 Informationsblättern. Der jährliche Bedarf in Thüringen für die Kennzeichnung von Rindern mit Ohrmarken beträgt ca. 150 000 Stück Ohrmarkenpaare, bestehend aus zwei Standardohrmarken, wobei eine der Ohrmarken eine Stanzvorrichtung zur Gewebeprobeentnahme besitzt. Die Anzahl der jährlich zu liefernden Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 650 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V., Artur-Becker-Straße 100 07745 Jena.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Nachweises über die Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung durch Nach-weis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder, wenn es in diesem Staat kein solches Register gibt, durch einen anderen Nachweis, z. B. durch eine behördliche Bescheinigung. Für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU enthält Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eine abschließende Aufzählung der zulässigen Beweismittel.
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2. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von den gesetzlichen Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245) in der geltenden Fassung abzugeben. Der Auftraggeber hat ein entsprechendes Formblatt vorbereitet, das dem Angebotsschreiben als Anlage beizufügen ist (Erklärung 1 zum Angebot).
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3. Es ist eine unterschriebene Erklärung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beizufügen entsprechend der Vorgabe des § 11 Abs. 2 des Thüringer Vergabegesetzes (Erklärung 1a zum Angebot).
4. Für fremdsprachige Nachweise und Erklärungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Umsatz und andere nachfolgend genannten Angaben als Eignungskriterium für die Prüfung der wirtschaftlichen Basis eines Unternehmens bzw. seiner Leistungsfähigkeit. Dazu hat der Bieter eine Eigenerklärung zu Fachkunde und Leistungsfähigkeit abzugeben, in der Angaben zu folgenden Punkten machen sind:
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— zu den Gesamtumsätzen sowie zum Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, zu machen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— zum Geschäftssitz, zur Rechtsform und zum Gründungsjahr des Unternehmens des Bieters sowie zum Namen und zur berufliche Qualifikation der verantwortlichen Person, die für die Ausführung der Leistung verantwortlich sein soll,
— ob der Bieter die gesetzlichen Verpflichtungen (Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) erfüllt und er sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet bzw. dies nicht zu erwarten ist.
Der Auftraggeber hat dazu ein entsprechendes Formblatt vorbereitet, das dem Angebots-schreiben als Anlage beizufügen ist (Erklärung 2 zum Angebot).
Für fremdsprachige Erklärungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis ausreichender Erfahrungen und der erforderlichen technischen Mittel für die Durchführung des Auftrags in angemessener Qualität durch:
1. Vorlage einer Referenzliste mit mindestens zwei Auftraggebern (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), bei denen der Bieter in den letzten 3 Jahren (2014-2016) vergleichbare Leistungen erbracht hat, mit Angabe des Werts und des Lieferzeitpunkts.
2. Vorlage von Mustern der zu erbringenden Leistung (mindestens 10 Ohrmarkenpaare, bestehend aus 2 Standardohrmarken, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Gewebeprobeentnahme besitzt, und mindestens 2 zugehörige Ohrmarkenzangen, die das Einziehen der Gewebeohrmarke mit der zeitgleichen Gewebeentnahme und das Einziehen der Ohrmarke ohne Gewebestanze gewährleisten) sowie hinsichtlich der Laboreinheit Vorlage eines bebilderten Verfahrensablaufs oder einer filmischen Darstellung als CD oder DVD.
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3. Kopie des gültigen Zertifikats über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig im Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Vergabeverordnung (VgV) vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624-) / § 31 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Ausführung des Auftrags hat der Auftragnehmer alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten (§ 128 Abs. 1 GWB).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: 99087 Erfurt, Stotternheimer Straße 19.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt; Bieter sind nicht zugelassen (§ 53 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Dokumente URL: http://www.tvlev.de/cms/formulare 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen Verstößen gegen die Vergabevorschriften sind unter Beachtung der in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Präklusionsregelungen an den Auftraggeber (Thüringer Verband für Leistungs-und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V., Stotternheimer Str. 19, 99087 Erfurt) zu richten.
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§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB enthält eine Rechtsmittelfrist. Danach kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer des Freistaats Thüringen stellen. Der Tag, auf den das fristauslösende Ereignis fällt, wird nicht mitgezählt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Postanschrift: Stotternheimer Straße 19
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99087
Telefon: +49 361749770 📞
E-Mail: gf@tvlev.de 📧
Fax: +49 3617497713 📠
Internetadresse: http://www.tvlev.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 158-326849 (2017-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-112850-NF02-DE
Kurze Beschreibung:
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.7.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 206-425890
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 158-326849
ABl. S-Ausgabe: 206

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus 2 Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Der Auftrag beinhaltet ferner die Bereitstellung der zum Öffnen und Registrieren der Probengefäße notwendigen Geräte im Labor einschließlich der Hard- und Software für einen hohen Probendurchsatz sowie die Erstausstattung der Rinderhalter mit 1 000 Zangen zum Einziehen der Gewebeohrmarke (500 Zangen) und der Einziehung der Ohrmarke ohne Gewebestanze (500 Zangen) sowie die Auslieferung von 1 000 Informationsblättern. Der jährliche Bedarf in Thüringen für die Kennzeichnung von Rindern mit Ohrmarken beträgt ca. 150 000 Stück Ohrmarkenpaare, bestehend aus 2 Standardohrmarken, wobei eine der Ohrmarken eine Stanzvorrichtung zur Gewebeprobeentnahme besitzt. Die Anzahl der jährlich zu liefernden Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.;
Artur-Becker-Straße 100;
07745 Jena.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-20 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.tvlev.de/cms/content/der-verband-aufgaben-des-tvl 🌏
Quelle: OJS 2017/S 206-425890 (2017-10-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 158-326849
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 225-591068
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 206-425890
ABl. S-Ausgabe: 225

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in Thüringen
Kurze Beschreibung:
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus 2
Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer
Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine
Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel
besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke
gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein
Probengefäß überführt. Der Auftrag beinhaltet ferner die Bereitstellung der
zum Öffnen und Registrieren der Probengefäße notwendigen Geräte im
Labor einschließlich der Hard- und Software für einen hohen
Probendurchsatz sowie die Erstausstattung der Rinderhalter mit 1 000
Zangen zum Einziehen der Gewebeohrmarke (500 Zangen) und der
Einziehung der Ohrmarke ohne Gewebestanze (500 Zangen) sowie die
Auslieferung von 1 000 Informationsblättern. Der jährliche Bedarf in
Thüringen für die Kennzeichnung von Rindern mit Ohrmarken beträgt ca.
150 000 Stück Ohrmarkenpaare, bestehend aus zwei Standardohrmarken,
wobei eine der Ohrmarken eine Stanzvorrichtung zur
Gewebeprobeentnahme besitzt. Die Anzahl der jährlich zu liefernden
Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in
Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V., Artur-Becker-Straße 100 07745 Jena

Auftragsvergabe
Name: Allflex Europe S.A.S
Postanschrift: Route Des Eaux, B.P. 90219
Postort: Vitré
Postleitzahl: 35500
Land: Frankreich 🇫🇷
Telefon: +33 299757700 📞
Land: Ille-et-Vilaine 🏙️
Internetadresse: http://www.allflex-europe.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Internetadresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und 4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Quelle: OJS 2021/S 225-591068 (2021-11-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 215-617474
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., Artur-Becker-Str. 100, 07745 Jena
Quelle: OJS 2022/S 215-617474 (2022-11-03)