Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ohrmarken für Rinder
Kurze Beschreibung:
“Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur...”
Kurze Beschreibung
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ohrmarken für Rinder📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Postanschrift: Stotternheimer Straße 19
Postleitzahl: 99087
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.tvlev.de🌏
E-Mail: gf@tvlev.de📧
Telefon: +49 361749770📞
Fax: +49 3617497713 📠
URL der Dokumente: http://www.tvlev.de/cms/formulare🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 158-326849
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt; Bieter sind nicht zugelassen (§ 53 Abs. 2 VgV).”
Quelle: OJS 2017/S 158-326849 (2017-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-112850-NF02-DE
Kurze Beschreibung:
“Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur...”
Kurze Beschreibung
Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.7.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 158-326849
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 EUR 💰