Lieferung von Papier an Bayerische Polizeibehörden

Polizeipräsidium München

Lieferung von Papier für das Jahr 2017, Gesamtmenge ca. 139 800 000 Blatt Papier.
Zu liefern ist:
Recyclingpapier 70er Weiße (DIN A4 und DIN A3), Recyclingpapier 90er Weiße (DIN A4 und DIN A3) und FSC bzw. PEFC zertifiziertes weißes Papier (holzfrei, hochweiß, maschinenglatt, DIN A4 und DIN A3). Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, d. h. die Bestellungen erfolgen durch die Dienststellen ohne feste Bestell- und Liefertermine. Die näheren Spezifikationen ergeben sich aus der Vertragsunterlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verarbeitetes Papier und Pappe
Menge oder Umfang:
Gesamtmenge ca. 139 800 000 Blatt zur Lieferung an die gesamte bayerische Polizei.Die näheren Spezifikationen ergeben sich aus der Vergabeunterlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verarbeitetes Papier und Pappe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium München
Postanschrift: Tegernseer Landstr. 210
Postleitzahl: 81549
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: pp-mue.muenchen.v2.zvs@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 896216-1955 📞
Fax: +49 896216-1958 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 042-077538
ABl. S-Ausgabe: 42

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Papier für das Jahr 2017, Gesamtmenge ca. 139 800 000 Blatt Papier.
Zu liefern ist:
Recyclingpapier 70er Weiße (DIN A4 und DIN A3), Recyclingpapier 90er Weiße (DIN A4 und DIN A3) und FSC bzw. PEFC zertifiziertes weißes Papier (holzfrei, hochweiß, maschinenglatt, DIN A4 und DIN A3). Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, d. h. die Bestellungen erfolgen durch die Dienststellen ohne feste Bestell- und Liefertermine. Die näheren Spezifikationen ergeben sich aus der Vertragsunterlage.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Papier an Bayerische Polizeibehörden
Kurze Beschreibung:
Regional Los 1.Die Gebiete der Regierungsbezirke Oberbayern (außer Landeshauptstadt und Landkreis München), Schwaben, Niederbayern und Oberpfalz mit den darin liegenden Polizeipräsidien Niederbayern, Oberbayern Nord und Süd, Oberpfalz, Schwaben Nord und Süd sowie die dortigen Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
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Regional Los 1.
Die Gebiete der Regierungsbezirke Oberbayern (außer Landeshauptstadt und Landkreis München), Schwaben, Niederbayern und Oberpfalz mit den darin liegenden Polizeipräsidien Niederbayern, Oberbayern Nord und Süd, Oberpfalz, Schwaben Nord und Süd sowie die dortigen Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
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Menge oder Umfang: Ca. 65 800 000 Blatt pro Jahr.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Regional Los 2.Die Landeshauptstadt München und der Landkreis München mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium München sowie den dortigen Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Regional Los 2.
Die Landeshauptstadt München und der Landkreis München mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium München sowie den dortigen Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Menge oder Umfang: Ca. 28 900 000 Blatt pro Jahr.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Regional Los 3.Die Gebiete der Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken mit den Präsidien Ober-, Mittel- und Unterfranken, sowie die dortigen Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Regional Los 3.
Die Gebiete der Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken mit den Präsidien Ober-, Mittel- und Unterfranken, sowie die dortigen Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Menge oder Umfang: Ca. 45 100 000 Blatt pro Jahr.
Gesamtmenge ca. 139 800 000 Blatt zur Lieferung an die gesamte bayerische Polizei.
Die näheren Spezifikationen ergeben sich aus der Vergabeunterlage.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Referenznummer: V2-8811-0068
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayer. Polizeidienststellen, näheres vgl. Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
3. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
4. Erklärung gem. § 125 GWB – Selbstreinigung
— falls zutreffend
5. Erklärung zur Akteneinsicht – gemäß § 165 GWB.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
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Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 – 5 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr:
Personen- und Sachschäden 1 000 000 EUR.
3. Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter mit Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses für alle eingesetzten Mitarbeiter, soweit bereits bekannt. Die Einverständniserklärungen zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit mit Kopie der Personalausweise bzw. Reisepässe, für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bekannten Mitarbeiter spätestens bis 14 Kalendertage vor dem erstmaligen Betreten der Liegenschaften bzw. vor Auftragsbeginn, nachzureichen.
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Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
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Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 – 5 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzliste von mindestens 2 Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Lieferungen/Leistungen (Lieferung von Papier) – in einer vergleichbaren Größenordnung (für Los 1 ca. 65 800 000 Blatt pro Jahr,
für Los 2 ca. 28 900 000 Blatt pro Jahr,
für Los 3 ca. 45 100 000 Blatt pro Jahr) – erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)
§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 2. Halbsatz VgV.
2. Erklärung zum Unterauftragnehmer
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
3. Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend.
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig aus-gefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 4 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
(§ 47 VgV) – falls zutreffend.
5. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft
falls zutreffend (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV).
6. Unterschriebenes Datenblatt zur Bestätigung für die Spezifikation der verschiedenen Papiersorten.
7. Logistikkonzept zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, bezogen auf die Lose, für die ein Angebot abgegeben wird:
o zur Zahl der Mitarbeiter und deren Vertretungen;
o zur Situierung der möglichen Auslieferungslager;
o zum Konzept zur Belieferung der diversen Dienststellen im Raum Bayern bzw. München unter Einhaltung der Mindestlieferzeit;
o Angabe eines E-Mail Anschlusses.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
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Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 – 5 VgV.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B in Verbindung mit der Vertragsunterlage.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Fricke
Internetadresse: www.polizei.bayern.de 🌏
Name: Polizeipräsidium München, Abteilung Versorgung – V 1
URL der Dokumente: www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V2-8811-0068

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
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Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 042-077538 (2017-02-24)