Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg

Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München

Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 60 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-25 Auftragsbekanntmachung
2017-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Referenznummer: 2017000207
Kurze Beschreibung:
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 60 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckpapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Postanschrift: Prielmayerstraße 5
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8955971618 📞
Fax: +49 8955971690 📠
URL der Dokumente: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-29 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 187-382336
ABl. S-Ausgabe: 187

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 519355.2 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 519355.2 EUR 💰

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gräbel, Stefan
Internetadresse: www.auftraege.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2017/S 187-382336 (2017-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 60 000 000 Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Oberlandesgerichts München, -Zentrale Vergabestelle-
Postanschrift: Herzogspitalstr. 12
Postleitzahl: 80331
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 231-481342
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 187-382336
ABl. S-Ausgabe: 231

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Weißegrad
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herstellungsort/Transport
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Oberlandesgerichts München

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nachdem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers), von mehr als 15 Kalendertagen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 231-481342 (2017-11-28)