Erweisen sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eines Loses mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über das Los über die Zuschlagserteilung. Bieter, die den Zuschlag auf ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe auf Grund bestehender Loslimitierung bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt.