Lieferung von sechs Stück Standardlinienbussen bis 12 m Niederflur – behindertengerecht sowie die optionale Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18m und zwei Stück Standardlinienbussen Niederflur

Chemnitzer Verkehrs-AG

Die CVAG sucht im Wege der Neuvergabe einen Lieferanten für:
— Lieferung von sechs Stück Standardlinienbussen bis 12 m Niederflur – behindertengerecht sowie
— optional die Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und 2 Stück Standardlinienbussen Niederflur.
Der gesuchte Lieferant soll auf umfassende Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen – speziell für behindertengerechte Niederfluromnibussen für den ÖPNV – verweisen können.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorgaben der EC/ECE, der StVZO, der BO-Kraft, der ECE R-107 sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (UVV) entsprechen.
Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12 m Niederflur – behindertengerecht.
Die zu liefernden Fahrzeuge (Standardlinienbusse bis 12 m Niederflur) sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Standardlinienbus Niederflur – behindertengerecht.
1. Kneeling, Rollstuhlrampe,
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1,
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02,
4. Abgasnorm EURO VI,
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse,
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung,
7. Fahrzeuglänge: bis 12 m,
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren),
9. Gesamtkapazität mindestens 94 Personen,
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum.
Die optional zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Gelenklinienbus Niederflur – behindertengerecht.
1. Kneeling, Rollstuhlrampe,
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1,
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02,
4. Abgasnorm EURO VI,
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse,
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung,
7. Fahrzeuglänge: bis 18 m,
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren),
9. Gesamtkapazität mindestens 140 Personen,
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum.
Fahrzeugart: Standardlinienbus Niederflur – behindertengerecht.
1. Kneeling, Rollstuhlrampe,
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1,
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02,
4. Abgasnorm EURO VI,
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse,
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung,
7. Fahrzeuglänge: bis 12 m,
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren),
9. Gesamtkapazität mindestens 94 Personen,
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-23 Auftragsbekanntmachung
2017-01-27 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2017-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs-AG
Postanschrift: Carl-von-Ossietzky-Str. 186
Postleitzahl: 09127
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.cvag.de 🌏
E-Mail: einkauf@eins.de 📧
Telefon: +49 371525-5487 📞
Fax: +49 371525-5543 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 019-032849
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen Der Abruf erfolgt durch Eingabe der Referenz Nr. gem. II.1.1). dieser Bekanntmachung. Die in den Unterlagen gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten. Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmeantrag-Bitte nicht öffnen!“ versehen werden. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben. In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der in Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden. Es ist geplant, mit maximal 3 bestplatzierten Bewerbern/ Bietern je Los das weitere Vergabeverfahren durchzuführen. Entwürfe und Ausarbeitungen, die mit den Teilnahmeanträgen in Phase 1 eingereicht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des AG über, soweit in der Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bewerber im Teilnahmeantrag bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten einer eventuellen Rückgabe trägt der Bewerber.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die CVAG sucht im Wege der Neuvergabe einen Lieferanten für:
— Lieferung von sechs Stück Standardlinienbussen bis 12 m Niederflur – behindertengerecht sowie
— optional die Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und 2 Stück Standardlinienbussen Niederflur.
Der gesuchte Lieferant soll auf umfassende Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen – speziell für behindertengerechte Niederfluromnibussen für den ÖPNV – verweisen können.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorgaben der EC/ECE, der StVZO, der BO-Kraft, der ECE R-107 sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (UVV) entsprechen.
Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12 m Niederflur – behindertengerecht.
Die zu liefernden Fahrzeuge (Standardlinienbusse bis 12 m Niederflur) sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Standardlinienbus Niederflur – behindertengerecht.
1. Kneeling, Rollstuhlrampe,
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1,
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02,
4. Abgasnorm EURO VI,
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse,
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung,
7. Fahrzeuglänge: bis 12 m,
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren),
9. Gesamtkapazität mindestens 94 Personen,
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum.
Die optional zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Gelenklinienbus Niederflur – behindertengerecht.
7. Fahrzeuglänge: bis 18 m,
9. Gesamtkapazität mindestens 140 Personen,
Referenznummer: CVAG-eins/17/L02
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitzer Verkehrs-AG, Werner-Seelenbinder-Str. 13, 09120 Chemnitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt „Eigenerklärung gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB“ (Anlage 2).
— Formblatt „Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften“ (Anlage 3).
— Formblatt „Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ (Anlage 4).
— Formblatt „Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB“ (Anlage 5).
— Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 6).
— Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer/ Nachauftragnehmer“ (Anlage 7).
— Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 8).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2014, 2013) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erzielt wurde. Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung.
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— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate).
— Formblatt „Versicherungen“ (Anlage 10).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO.
— Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements nach § 49 Abs. 2 SektVO.
— Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Vorlage von genau 3 Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, nähere Angaben gemäß Ausschreibungsunterlage.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften, sowie der Einsatz von Unterauftragnehmern/ Nachauftragnehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, zugelassen.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Auftraggeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachauftragnehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachauftragnehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
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Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Munack
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Straße 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-04-21 📅
Datum des Endes: 2017-10-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 019-032849 (2017-01-23)
Ergänzende Angaben (2017-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 021-036480
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 019-032849
ABl. S-Ausgabe: 21
Quelle: OJS 2017/S 021-036480 (2017-01-27)