Lieferung von verschiedenem Aktivgehörschutz in 2 Losen für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum

Lieferung von verschiedenem Aktivgehörschutz in 2 Losen für die Polizei Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-14 Auftragsbekanntmachung
2017-05-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Persönliche Ausrüstung
Referenznummer: Az.: 32-0234.90/37/15-B2427; PN: 21428
Kurze Beschreibung: Lieferung von verschiedenem Aktivgehörschutz in 2 Losen für die Polizei Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Persönliche Ausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Persönliche Ausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Str. 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-17 📅
Datum des Beginns: 2017-05-06 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 034-061091
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung soll sofort erfolgen. Teillieferungen sind erwünscht. Der frühestmöglichen Liefertermin ist im Preisblatt anzugeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 520 Stück Aktivgehörschutz, Leitprodukt: MSA Sordin Supreme Pro-X oder gleichwertig mit Silikonpads/Gelkissen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
520 Stück Aktivgehörschutz, Leitprodukt: MSA Sordin Supreme Pro-X oder gleichwertig mit Silikonpads/
Gelkissen.
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung soll sofort erfolgen. Teillieferungen sind erwünscht. Der frühestmöglichen Liefertermin ist im
Preisblatt anzugeben.
Bezeichnung des Loses: 200 Stück Aktivgehörschutz, Leitprodukt: 3M Peltor Comtac XPI oder gleichwertig
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 200 Stück Aktivgehörschutz, Leitprodukt: 3M Peltor Comtac XPI oder gleichwertig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
— zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
— zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vordrucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwenden. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und unterschrieben (Originalunterschrift) vorzulegen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o. g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o. g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Mehr anzeigen
Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
— zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
— weitere Erklärungen/Nachweise:
ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB – Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o. g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vordrucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwenden. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und unterschrieben (Originalunterschrift) vorzulegen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o. g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o. g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
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Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Leipzig, Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachasen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2017/S 034-061091 (2017-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenem Aktivgehörschutz in zwei Losen für die Polizei Sachsen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 086-167669
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 034-061091
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 520 Stück Aktivgehörschutz, Leitprodukt: MSA Sordin Supreme Pro-X oder gleichwertig mit
Silikonpads/Gelkissen.
Lieferung von 200 Stück Aktivgehörschutz, Leitprodukt: 3M Peltor Comtac XPI oder gleichwertig.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Frühestmöglicher Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 80

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 086-167669 (2017-05-02)