Lieferung von Weißfeinkalk

AVG Köln mbH

Lieferung von Weißfeinkalk.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-02 Auftragsbekanntmachung
2017-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kalk
Referenznummer: 059/17BM
Kurze Beschreibung: Lieferung von Weißfeinkalk.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kalk 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVG Köln mbH
Postanschrift: Geestemünder Str. 23
Postleitzahl: 50735
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.avgkoeln.de 🌏
E-Mail: einkauf@avgkoeln.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6QY9EC 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6QY9EC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-04 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 212-440106
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6QY9EC.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es ist für eine Müllverbrennungsanlage Weißfeinkalk zu liefern. Die voraussichtliche Jahresabnahmemenge beträgt 5 000 t. Die Bedarfe werden einzeln in Teilmengen von ca. 28 t abgerufen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (des Bieters/der Bietergemeinschaft)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB und zum Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen
Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Produkt-Datenblatt
EG-Sicherheitsdatenblatt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gemischt wirtschaftliche GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.avgkoeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6QY9EC 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 212-440106 (2017-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Weißfeinkalk
Gesamtwert des Auftrags: 492 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-514465
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 212-440106
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6QYLN7

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgab
Quelle: OJS 2017/S 246-514465 (2017-12-20)