Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen und einem Fahrgestell

Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Hecklader-Abfallsammelaufbau sowie und einem Fahrgestell für Abfallsammelfahrzeuge zur Montage eines vom AG beigestellten Wechselcontaineraufbaus, Typ LoToS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-09 Auftragsbekanntmachung
2017-11-09 Ergänzende Angaben
2018-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Referenznummer: EU-G-OV-0013/2017
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Hecklader-Abfallsammelaufbau sowie und einem Fahrgestell für Abfallsammelfahrzeuge zur Montage eines vom AG beigestellten Wechselcontaineraufbaus, Typ LoToS.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Müllfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Postleitzahl: 39326
Postort: Wolmirstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ks-boerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@ks-boerde.de 📧
Telefon: +49 39201-7033113 📞
Fax: +49 9320-1703329 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174311 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-11 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-15 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 195-400084
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung hat bis zum 15.04.2018 an den Sitz des Aufbauherstellers (Los 2) zu erfolgen. Die Abnahme des Fahrzeuges erfolgt nach Fertigmontage des Gesamtfahrzeuges und Auslieferung an den Auftraggeber.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose: Los 1 und Los 3 bei Gewährung eines Rabattes durch den Bieter.
Bezeichnung des Loses: Lieferung vob zwei Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von zwei Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) zur Anlieferung innerhalb Deutschlands an den Auftragnehmer von Los 2.
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung hat bis zum 15.04.2018 an den Sitz des Aufbauherstellers (Los 2) zu erfolgen. Die Abnahme des Fahrzeuges erfolgt nach Fertigmontage des Gesamtfahrzeuges und Auslieferung an den Auftraggeber.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugaufbauten, inkl. Liftern (Hecklader)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Abfallsammelaufbauten für PPK und Hausmüll, entsprechend DIN EN 1501-1 sowie EN2000/14/EG für 26 t Fahrgestell inkl. Lifter („Vollautomatik“) Bei Auslieferung des Gesamtfahrzeuges nach dem 31.5.2018 zusätzlich mietweise Bereitstellung von 2 Abfallsammelfahrzeugen an der Betriebsstätte des Auftraggebers in Wolmirstedt zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit des Auftraggebers ab dem 1.6.2017.
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Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Fahrgestells für Wechselcontaineraufbau, Typ LoToS
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge zur Montage eines vom AG beigestellten Wechselcontaineraufbaus, Typ LoToS.
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung hat bis zum 15.4.2018 an den Sitz des Aufbauherstellers LoToS in Berlin zu erfolgen. Die Abnahme des Lifters erfolgt nach Fertigmontage des Gesamtfahrzeuges und Auslieferung an den Auftraggeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wolmirstedt.
Wanzleben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, Eigenerklärungen des Bieters, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Leistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefonnummer.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Vereinbarungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen.
Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Wolmirstedt, Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt.
Zusätzliche Informationen: Vertreter der Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, Frau Lenz
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174311 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und zur elektronischen Vergabe:
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, per Fax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügunggestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko,bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und. 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2017/S 195-400084 (2017-10-09)
Ergänzende Angaben (2017-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2 Abfallsammelfahrzeugen mit Hecklader-Abfallsammelaufbau sowie und einem Fahrgestell für Abfallsammelfahrzeuge zur Montage eines vom AG beigestellten Wechselcontaineraufbaus, Typ LoToS.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 217-451271
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 195-400084
ABl. S-Ausgabe: 217
Quelle: OJS 2017/S 217-451271 (2017-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Hecklader-Abfallsammelaufbau sowie einem Fahrgestell für Abfallsammelfahrzeuge zur Montage eines vom AG beigestellten Wechselcontaineraufbaus, Typ LoToS.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 39201-703329 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 062-137006
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung hat bis zum 1.5.2018 an den Sitz des Aufbauherstellers (Los 2) zu erfolgen. Die Abnahme des Fahrzeuges erfolgt nach Fertigmontage des Gesamtfahrzeuges und Auslieferung an den Auftraggeber.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 2 Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von zwei Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) zur Anlieferung innerhalb Deutschlands an den Auftragnehmer von Los 2
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung hat bis zum 1.5.2018 an den Sitz des Aufbauherstellers (Los 2) zu erfolgen. Die Abnahme des Fahrzeuges erfolgt nach Fertigmontage des Gesamtfahrzeuges und Auslieferung an den Auftraggeber.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugaufbauten, inkl. Liftern (Hecklader)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Abfallsammelaufbauten für PPK und Hausmüll, entsprechend DIN EN 1501-1 sowie EN 2000/14/EG für 26 t Fahrgestell inkl. Lifter („Vollautomatik“). Bei Auslieferung des Gesamtfahrzeuges nach dem 31.5.2018 zusätzlich mietweise Bereitstellung von 2 Abfallsammelfahrzeugen an der Betriebsstätte des Auftraggebers in Wolmirstedt zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit des Auftraggebers ab dem 1.6.2018.
Mehr anzeigen
Lieferung eines Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge zur Montage eines vom AG beigestellten Wechselcontaineraufbaus, Typ LoToS
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung hat bis zum 30.4.2018 an den Sitz des Aufbauherstellers LoToS in Berlin zu erfolgen. Die Abnahme des Lifters erfolgt nach Fertigmontage des Gesamtfahrzeuges und Auslieferung an den Auftraggeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wolmirstedt
Wanzleben

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung
Gewichtung des Preises: 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualität Aufbau
mobile Serviceleistung
Gewichtung des Preises: 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Fahrgestell

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 062-137006 (2018-03-26)