Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) schreibt seine Druck- und Kopiersysteme neu aus. Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen. Die Ausstattung aller 3 Druckebenen werden Bestandteil der Ausschreibung, also Arbeitsplatz-drucker, Multifunktionsgeräte und die Ausstattung der Hausdruckerei. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
Referenznummer: 2017-vs75-OK
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) schreibt seine Druck- und Kopiersysteme neu aus.
Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Die Ausstattung aller 3 Druckebenen werden Bestandteil der Ausschreibung, also Arbeitsplatz-drucker, Multifunktionsgeräte und die Ausstattung der Hausdruckerei.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) schreibt seine Druck- und Kopiersysteme neu aus.
Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Die Ausstattung aller 3 Druckebenen werden Bestandteil der Ausschreibung, also Arbeitsplatz-drucker, Multifunktionsgeräte und die Ausstattung der Hausdruckerei.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fotokopierer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-289362
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen (vorgenanntes gilt auch für Teilnahmeanträge)
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 423
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYK3.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen (vorgenanntes gilt auch für Teilnahmeanträge)
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 423
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYK3.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) schreibt seine Druck- und Kopiersysteme neu aus.
Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Die Ausstattung aller 3 Druckebenen werden Bestandteil der Ausschreibung, also Arbeitsplatz-drucker, Multifunktionsgeräte und die Ausstattung der Hausdruckerei.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Das UKA benötigt etwa folgende Gerätezahlen, die mit dieser Ausschreibung beschafft werden:
Gerätekategorie:
Arbeitsplatzdrucker
S/W: 1.700
Farbe: 400
Multifunktionsgeräte A4
S/W: 540
Multifunktionsgeräte A3
Farbe: 170
Hinzu kommt die Ausstattung der Hausdruckerei mit einer Maschine zur Produktion von Schwarzdrucken und zwei Produktionsdruckern für Farbausdrucke, die außerdem über übliche Finishingfunktionen verfügen müssen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR; 52074; Aachen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers soll durch nachstehende Nachweise belegt werden:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Aktuelle Bankerklärung über die Bonität des Bieters oder einer Berufshaftpflichtversicherung, nicht älter als 2 Monate,
b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sachschäden gemäß den Anforderungen in Abschnitt 3.7 der Datei „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“,
c) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden gemäß den Anforderungen in Abschnitt 3.7 der Datei „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“,
d) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz sowie für den Umsatz mit in diesem Verfahren gleichwertigen Leistungen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Angaben zur Dauer der Beschäftigung mit dem Themengebiet (Jahre).
Auf Grund der Zeichenbeschränkung in EU-Formularen ist es nicht möglich, alle geforderten Eignungskriterien in dem vorliegenden Bekanntmachungsformular darzustellen. Weitere Anforderungen an die vom Bewerber geforderte Eignung finden Sie im Dokument „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Grund der Zeichenbeschränkung in EU-Formularen ist es nicht möglich, alle geforderten Eignungskriterien in dem vorliegenden Bekanntmachungsformular darzustellen. Weitere Anforderungen an die vom Bewerber geforderte Eignung finden Sie im Dokument „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers soll bewertet und überprüft werden. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:
a) Mindestens 5 Referenzen der in den letzten Jahren (2014 bis 2017) erbrachten Leistungen für vergleichbare Aufträge hinsichtlich Größe und Umfang der Lieferungen und Leistungen, möglichst auch aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber, ist beizufügen. Die Referenzen müssen die Adresse, den Ansprechpartner des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung beinhalten. Falls mehr Referenzen aufgeführt werden, werden zur Bewertung nur die fünf neuesten Projekte herangezogen,
a) Mindestens 5 Referenzen der in den letzten Jahren (2014 bis 2017) erbrachten Leistungen für vergleichbare Aufträge hinsichtlich Größe und Umfang der Lieferungen und Leistungen, möglichst auch aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber, ist beizufügen. Die Referenzen müssen die Adresse, den Ansprechpartner des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung beinhalten. Falls mehr Referenzen aufgeführt werden, werden zur Bewertung nur die fünf neuesten Projekte herangezogen,
b) Eine Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
c) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
d) Angaben über die berufliche Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen (erreichte Qualifikation: abgeschlossenes Studium, abgeschlossene Berufsausbildung),
e) Der Teilnahmeantrag soll einen Zeitplan (Vorschlag) beinhalten, in dem die Umsetzung des Gesamtprojektes beispielhaft dargestellt wird,
f) Der Bieter hat zu erklären, ob er zur Leistungserbringung Fähigkeiten anderer Unternehmen benötigt und um welche Leistungen und Unternehmen es sich handelt.
Dazu sind die als Anlage 6 der Datei „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“ beigefügten Eigenerklärungen für Bietergemeinschaften auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
g) Bedient sich der Bieter den Fähigkeiten eines oder mehrerer anderer Unternehmens, so ist die Leistungsfähigkeit und Fachkunde dieses Unternehmens mit genau den gleichen Anga-ben zu belegen und in einem weiteren Satz der Anlagen zu diesem Dokument nachzuweisen.
g) Bedient sich der Bieter den Fähigkeiten eines oder mehrerer anderer Unternehmens, so ist die Leistungsfähigkeit und Fachkunde dieses Unternehmens mit genau den gleichen Anga-ben zu belegen und in einem weiteren Satz der Anlagen zu diesem Dokument nachzuweisen.
Die Zuverlässigkeit des Bieters soll auf der Grundlage seines Qualitätsmanagementsystems und Umweltmanagementsystems beurteilt werden. In die Bewertung fließen folgende Aspekte ein:
— Zertifizierung des Unternehmens (ISO-9001, ISO-14001, DIN, EN),
— Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen für Hardware, Firmware und Software,
— Möglichkeit der Auditierung durch den Auftraggeber.
Auf Grund der Zeichenbeschränkung in EU-Formularen ist es nicht möglich, alle geforderten Eignungskriterien in dem vorliegenden Bekanntmachungsformular darzustellen. Weitere Anforderungen an die vom Bewerber geforderte Eignung finden Sie im Dokument „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Auf Grund der Zeichenbeschränkung in EU-Formularen ist es nicht möglich, alle geforderten Eignungskriterien in dem vorliegenden Bekanntmachungsformular darzustellen. Weitere Anforderungen an die vom Bewerber geforderte Eignung finden Sie im Dokument „Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720“, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW),
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gem. § 9 TVgG-NRW wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Verpflichtungserklärung erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle und nur durch die Bieter, deren Angebote in aussichtsreicher Position liegen, innerhalb einer durch die Vergabestelle genau bestimmten Frist (3 – 5 Werktage), vorzulegen ist. Wird die nach dem TVgG-NRW erforderliche Erklärungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bei der Vergabestelle vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Gem. § 9 TVgG-NRW wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Verpflichtungserklärung erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle und nur durch die Bieter, deren Angebote in aussichtsreicher Position liegen, innerhalb einer durch die Vergabestelle genau bestimmten Frist (3 – 5 Werktage), vorzulegen ist. Wird die nach dem TVgG-NRW erforderliche Erklärungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bei der Vergabestelle vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist vorgesehen, die Anzahl der Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auf der Grundlage dieser Bewertung auf bis zu 5 Bieter zu reduzieren.
Die Bewertungskriterien mit allen Details und die jeweils zu erzielende Punktzahl sind in der als Anlage 9 (Datei Bieteraufforderung Druck- und Kopiersysteme UKA 20170720.pdf) beigefügten Bewertungsmatrix aufgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen (vorgenanntes gilt auch für Teilnahmeanträge)
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen (vorgenanntes gilt auch für Teilnahmeanträge)
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 423
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Telefon: +49 2418080007📞
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Fax: +49 241803382504 📠
Internetadresse: www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 141-289362 (2017-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-vs75-OK*
Kurze Beschreibung:
Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Die Ausstattung aller 3 Druckebenen werden Bestandteil der Ausschreibung, also Arbeitsplatz-drucker, Multifunktionsgeräte und die Ausstattung der Hausdruckerei.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Das UKA wird die Bereitstellung von Druck- und Kopiersystemen an einen geeigneten Anbieter auf der Grundlage eines Seitenpreisvertrages (Pay-per-Page) vergeben. Es ist beabsichtigt den Seitenpreisvertrag für eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen.
Die Ausstattung aller 3 Druckebenen werden Bestandteil der Ausschreibung, also Arbeitsplatz-drucker, Multifunktionsgeräte und die Ausstattung der Hausdruckerei.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung wird eine umfangreiche Softwareausstattung, die es insbesondere auch ermöglichen soll, Ausdrucke gezielt an die preiswerteste Gerätekategorie zu leiten (Workflow-Steuerung). Diese Workflow-Steuerung soll alle Gerätekategorien einbeziehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 2418082504 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR, Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktkonzept und Umweltaspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellung von Testgeräten und Musterausdrucken
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Softwarekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Bieterpräsentation
Preis (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 2211473045📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 2418082504 📠
Quelle: OJS 2018/S 168-382338 (2018-08-31)