Linienbündel „507: Korbach – Frankenberg“

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf den Linien 501, 501.1, 501.2, 502, 502.1 – 502.3, 503, 504, 504.1 und 521.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-27 Auftragsbekanntmachung
2018-02-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 4033
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf den Linien 501, 501.1, 501.2, 502, 502.1 – 502.3, 503, 504, 504.1 und 521.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldeck-Frankenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Postanschrift: Arolser Landstr. 27
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ewf.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Telefon: +49 61035067220 📞
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E51336487 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E51336487 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-433920
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen. — Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. — Hinweis gemäß § 18 Abs. 1 HVTG: In den Vertragsbedingungen vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe). — Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). — Hinweis zu Ziffer IV.2.5: nähere Erläuterungen zu den Wertungskriterien befinden sich in den Vergabeunterlagen, vgl. „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“, — Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E51336487 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linie 501 Korbach – Herzhausen – Frankenberg
Linie 501.1 Korbach / Ederbringhausen – Herzhausen
Linie 501.2 Viermünden – Ederbringhausen / Herzhausen – Asel Hohe Fahrt /
Asel Süd (Rufbus)
Linie 502 Korbach – Goddelsheim – Neukirchen – Sachsenberg
Linie 502.1 Frankenberg – Schreufa – Viermünden
Linie 502.2 Frankenberg – Buchenberg – Fürstenberg – Dorfitter – Korbach
Linie 502.3 Eppe – Nieder-Schleidern – Goldhausen / Medebach / Fürstenberg –
Goddelsheim
Linie 503 Herzhausen – Vöhl – Waldeck – Hemfurth-Edersee
Linie 504 Basdorf – Vöhl – Marienhagen – Dorfitter – Korbach
Linie 504.1 Marienhagen – Obernburg – Basdorf – Vöhl – Herzhausen
Linie 521 Frankenau – Schmittlotheim – Herzhausen
Die Linien im Linienbündel 507 verkehren hauptsächlich auf den Gebieten der Kommunen Frankenau, Frankenberg, Korbach, Lichtenfels und Vöhl im westlichen und zentralen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg sowie auf dem Gebiet der Stadt Medebach im benachbarten Hochsauerlandkreis.
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Diese Busleistungen dienen überwiegend der Anbindung mehrerer Schulstandorte, vor allem in den Mittelzentren Frankenberg (Grund-, Mittel- und Oberstufenschulen) und Korbach (Mittel- und Oberstufenschulen), darüber hinaus in Lichtenfels-Goddelsheim und Vöhl-Herzhausen (Grund- und Mittelstufenschulen). Des Weiteren werden die Grundschulen in Frankenau, Korbach-Eppe, Lichtenfels-Sachsenberg und Vöhl bedient.
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Für den Jedermann-Verkehr spielen vor allem die Linien 502 Korbach – Lichtenfels, 504 Korbach – Vöhl und 521 Frankenau – Vöhl-Herzhausen eine Rolle, die ganzjährig an Werktagen (Montag-Freitag) ein (vertaktetes) Angebot aufweisen und die zeitlich abgestimmte Anschlüsse zum/vom Schienenpersonennahverkehr bieten. Die Buslinie 501 ergänzt das Angebot der Bahnlinie R42 zwischen Frankenberg und Korbach sowohl im Ausbildungs- als auch im Jedermann-Verkehr.
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Eine Besonderheit stellen saisonale (Anfang April bis Ende Oktober) Buslinien für den Freizeitverkehr dar, die der Erschließung der Nationalparkregion Kellerwald-Edersee dienen: Linie 503 Vöhl-Herzhausen – Waldeck – Edertal-Hemfurth und Fahrtenangebot an Wochenenden auf der Linie 521 Frankenau –Vöhl-Herzhausen, jeweils mit Anschlüssen zum/vom Schienenpersonennahverkehr und zu/von anderen Buslinien.
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Durch die Rufbuslinie 501.2 werden die Übernachtungseinrichtungen auf der Burg Hessenstein sowie entlang des westlichen Teils des Ederseeufers (Gemeinde Vöhl) mit den Bahnstationen in Viermünden, Ederbringhausen und Herzhausen saisonal (Bedienzeitraum 01.04. – 31.10) verbunden (nutzbar nur für Gruppen mit mindestens 9 Personen zu/von den Bahnhöfen direkt von/ zu diesen Unterkünften).
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Die Leistungen können im Busverkehr (alle Linien ohne Linie 501.2) ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 13 Fahrzeugen (4 Standard-Solobusse Kategorie A, 9 Standard-Solobusse Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 631.772 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 16.395 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
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Die Leistungen im Rufbus-Verkehr der Linie 501.2 können ab Betriebsstart mit 1 Fahrzeug (Standard-Solobus Kat. B) und geschätzten 1.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Fahrplanmäßig kann ein für den Busverkehr vorgesehenes Fahrzeug für die Leistungen im Rufbus-Verkehr der Linie 501.2 eingesetzt werden, so dass zur Leistungserbringung im Rufbus-Verkehr kein zusätzliches Fahrzeug notwendig ist.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs.1 VgV.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
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— Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist zu einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
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— Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist zu einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage H zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
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— Bonitätsbescheinigung der Hausbank nach Bank-zu-Bank-Standard [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.11.2017,
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— Bonitätsauskunft der Hausbank über das Kreditrisiko (Rating). Diese Auskunft muss eine mindestens „durchschnittliche / befriedigende“ Bonität bescheinigen und die Angabe enthalten, auf Basis welchen Jahresabschlusses die Auskunft erfolgt und wann das Rating erstellt worden ist [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.11.2017,
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 15.9.2017,
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
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Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
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Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.09.2017.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ Fernbus-/ AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
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Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage F zum Angebotsschreiben zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
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— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus.
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Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation
Kontakt
Kontaktperson: IGDB GmbH
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E51336487 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Telefon: +49 61035067-220 📞
Fax: +49 61035067-121 📠
Land: Offenbach, Landkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen.
— Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Mehr anzeigen
— Hinweis gemäß § 18 Abs. 1 HVTG: In den Vertragsbedingungen vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe).
— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Hinweis zu Ziffer IV.2.5: nähere Erläuterungen zu den Wertungskriterien befinden sich in den Vergabeunterlagen, vgl. „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E51336487 zu stellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 209-433920 (2017-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf den Linien 501, 501.1, 501.2, 502, 502.1 – 502.3, 503, 504, 504.1 und 521
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: olaf.winter@ewf.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 030-065919
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 209-433920
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgten nur deshalb, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linie 501 Korbach – Herzhausen – Frankenberg;
Linie 501.1 Korbach / Ederbringhausen – Herzhausen;
Linie 501.2 Viermünden – Ederbringhausen / Herzhausen – Asel Hohe Fahrt / Asel Süd (Rufbus);
Linie 502 Korbach – Goddelsheim – Neukirchen – Sachsenberg;
Linie 502.1 Frankenberg – Schreufa – Viermünden;
Linie 502.2 Frankenberg – Buchenberg – Fürstenberg – Dorfitter – Korbach;
Linie 502.3 Eppe – Nieder-Schleidern – Goldhausen / Medebach / Fürstenberg – Goddelsheim;
Linie 503 Herzhausen – Vöhl – Waldeck – Hemfurth-Edersee;
Linie 504 Basdorf – Vöhl – Marienhagen – Dorfitter – Korbach;
Linie 504.1 Marienhagen – Obernburg – Basdorf – Vöhl – Herzhausen;
Linie 521 Frankenau – Schmittlotheim – Herzhausen.
Durch die Rufbuslinie 501.2 werden die Übernachtungseinrichtungen auf der Burg Hessenstein sowie entlang des westlichen Teils des Ederseeufers (Gemeinde Vöhl) mit den Bahnstationen in Viermünden, Ederbringhausen und Herzhausen saisonal (Bedienzeitraum 1.4. – 31.10) verbunden (nutzbar nur für Gruppen mit mindestens 9 Personen zu/von den Bahnhöfen direkt von/ zu diesen Unterkünften).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Waldeck-Frankenberg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Quelle: OJS 2018/S 030-065919 (2018-02-12)
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