LK Bodenseekreis, Schulgebäude Elektro

Landkreis Bodenseekreis

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen; Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) nach HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für die Sanierung des Schulgebäudes des Bildungszentrums Markdorf.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-14.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-14 Auftragsbekanntmachung
2017-08-24 Ergänzende Angaben
2018-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-08-24)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Bodenseekreis
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
Postort: Friedrichshafen
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Harald Betting
E-Mail: markdorf-schule-elektro@menoldbezler.de 📧
Region: Ravensburg 🏙️
URL: www.bodenseekreis.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LK Bodenseekreis, Schulgebäude Elektro. 2325/2017
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen;...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 157-325584

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...) (2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“(...) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie mind. 1 000 000 EUR für Sach- und...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 164-338550 (2017-08-24)