LK Harburg – Umschlag und Transport von Bioabfällen

Landkreis Harburg, Betrieb Abfallwirtschaft

Umschlag von getrennt erfassten Bioabfällen aus dem Landkreis Harburg sowie nachgeschalteter Transport zur Verwertungsanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 761/2017
Kurze Beschreibung:
Umschlag von getrennt erfassten Bioabfällen aus dem Landkreis Harburg sowie nachgeschalteter Transport zur Verwertungsanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harburg, Betrieb Abfallwirtschaft
Postanschrift: Schloßplatz 6
Postleitzahl: 21423
Postort: Winsen (Luhe)
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-harburg.de 🌏
E-Mail: m.kroeger@lkharburg.de 📧
Telefon: +49 4171/693-473 📞
Fax: +49 4171/693-157 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCS4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-16 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 155-322194
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt). zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYCS4.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg wird ab 2019 eine flächendeckende Biotonne einführen. Da die vom Landkreis betriebene Müllumschlaganlage in Nenndorf nicht genügend Kapazität bietet, werden die Umschlagleistungen sowie der nachgeschaltete Transport zur Verwertungsanlage ausgeschrieben. Als Verwertungsanlage ist das geplante Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) der Stadtreinigung Hamburg auf dem Gelände der ehemaligen Müllverbrennungsanlage Stellinger Moor maßgeblich.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um bis zu drei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 18 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Dabei ist auch eine Teilkündigung der Transportleistungen möglich, in diesem Fall würden sich lediglich die Umschlagleistungen verlängern.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Harburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und „Eignungsverleiher“ vorzulegen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer auszufüllen.
Angaben jeweils für 2016, 2015, 2014 und Mittelwert 2014-2016:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, bezogen auf Umschlag oder Transport von Siedlungsabfällen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil.
BL 1 Qualitätssicherung Bieter
Efb-Zertifikat für die angebotene Tätigkeit, beliebiger Abfallschlüssel zulässig, beigefügt als Anlage zum Angebot. Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, beigefügt als Anlage zum Angebot.
Mehr anzeigen
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit „Befördern“, beliebiger Abfallschlüssel zulässig), beigefügt als Anlage zum Angebot.
Mehr anzeigen
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Kröger
Internetadresse: www.landkreis-harburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCS4 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harburg, Der Landrat
Postanschrift: Schlossplatz 6
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 4171/693-765 📞
E-Mail: f.eberhardt@lkharburg.de 📧
Land: Harburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
Mehr anzeigen
zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Mehr anzeigen
zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYCS4.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 155-322194 (2017-08-11)