Gegenstand der Leistung ist der Bau und die betriebsfertige Lieferung einer Wagenmotorfähre für die Fährstelle Mariaposching – Stephansposching. Es soll dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden: Länge über Alles ca.: 32,0 m, Breite über Alles ca.: 6,5 m, Breite auf Spant ca.: 6,1 m, Breite Fahrtspur min.: 3,75 m, Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m, Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung, Fixpunkthöhe max.: 5,85 m, Geschwindigkeit min.: 13 km/h, Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t, Fahrgebiet: Zone 3, R, 4. Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS)zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister. Eine genaue Beschreibung der technischen Details findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fähren
Referenznummer: 24/17
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist der Bau und die betriebsfertige Lieferung einer Wagenmotorfähre für die Fährstelle Mariaposching – Stephansposching.
Es soll dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden:
Länge über Alles ca.: 32,0 m,
Breite über Alles ca.: 6,5 m,
Breite auf Spant ca.: 6,1 m,
Breite Fahrtspur min.: 3,75 m,
Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m,
Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung,
Fixpunkthöhe max.: 5,85 m,
Geschwindigkeit min.: 13 km/h,
Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t,
Fahrgebiet: Zone 3, R, 4.
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS)zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Eine genaue Beschreibung der technischen Details findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Leistung ist der Bau und die betriebsfertige Lieferung einer Wagenmotorfähre für die Fährstelle Mariaposching – Stephansposching.
Es soll dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden:
Länge über Alles ca.: 32,0 m,
Breite über Alles ca.: 6,5 m,
Breite auf Spant ca.: 6,1 m,
Breite Fahrtspur min.: 3,75 m,
Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m,
Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung,
Fixpunkthöhe max.: 5,85 m,
Geschwindigkeit min.: 13 km/h,
Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t,
Fahrgebiet: Zone 3, R, 4.
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS)zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Eine genaue Beschreibung der technischen Details findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fähren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Straubing-Bogen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Datum des Beginns: 2017-08-15 📅
Datum des Endes: 2018-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-195712
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsbedingungen samt Vordrucken für die Abgabe der erforderlichen Angaben und Erklärungen sowie der ausgeschriebene Vertrag sind abrufbar unter www.dtvp.de
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Angebot gekennzeichnet abzugeben; das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bieter. Einreichung nur in Papierform, der elektronische Weg ist ausgeschlossen.
Die Bewerbungsbedingungen samt Vordrucken für die Abgabe der erforderlichen Angaben und Erklärungen sowie der ausgeschriebene Vertrag sind abrufbar unter www.dtvp.de
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Angebot gekennzeichnet abzugeben; das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bieter. Einreichung nur in Papierform, der elektronische Weg ist ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist der Bau und die betriebsfertige Lieferung einer Wagenmotorfähre für die Fährstelle Mariaposching – Stephansposching.
Es soll dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden:
Länge über Alles ca.: 32,0 m,
Breite über Alles ca.: 6,5 m,
Breite auf Spant ca.: 6,1 m,
Breite Fahrtspur min.: 3,75 m,
Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m,
Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung,
Fixpunkthöhe max.: 5,85 m,
Geschwindigkeit min.: 13 km/h,
Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t,
Fahrgebiet: Zone 3, R, 4.
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS)zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS)zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Eine genaue Beschreibung der technischen Details findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Lieferung des unter Ziffer II.1.4) näher beschriebenen Fährschiffs, das insgesamt betriebsfertig zu liefern ist.
Eignungs- und Zuschlagskriterien siehe LV und Leistungsbeschreibung.
voraussichtlicher Auftragswert: ca. 883 000 EUR.
Hinweis: Übersicht über die einzureichenden Unterlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 883 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Varianten/Alternativangebote in untergeordneten Bauteilen möglich.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewerbungsbedingungen samt Vordrucken für die Abgabe der erforderlichen Angaben und Erklärungen sowie der ausgeschriebene Vertrag sind abrufbar unter www.dtvp.de
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Angebot gekennzeichnet abzugeben; das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bieter. Einreichung nur in Papierform, der elektronische Weg ist ausgeschlossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mariaposching im LKr. Straubing-Bogen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Anbietende Firmen haben ihre Leistung bzw. Befähigung/Eignung für Lieferungen dieser Art nachzuweisen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus dem Vertragsentwurf.
Der Auftragnehmer hat eine Bauversicherung in Höhe des Gesamtwertes der Fähre abzuschließen.
Die Forderung nach Hinterlegung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts für Vorauszahlungen des Auftraggebers sowie zur Absicherung der Vertragserfüllung und etwaiger Gewährleistungsansprüche wird vorbehalten (siehe Vergabeunterlagen).
Die Forderung nach Hinterlegung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts für Vorauszahlungen des Auftraggebers sowie zur Absicherung der Vertragserfüllung und etwaiger Gewährleistungsansprüche wird vorbehalten (siehe Vergabeunterlagen).
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder benennen deren jeweils übernommene Aufgabe darstellen. Sie müssen ein zur rechtsverbindlichen Vertretung bevollmächtigtes Mitglied benennen. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft einzureichen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften. Der vorgesehene Einsatz von Nachunternehmern ist anzugeben.
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder benennen deren jeweils übernommene Aufgabe darstellen. Sie müssen ein zur rechtsverbindlichen Vertretung bevollmächtigtes Mitglied benennen. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft einzureichen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften. Der vorgesehene Einsatz von Nachunternehmern ist anzugeben.
Es gilt die VOL/B in der aktuellen Fassung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB,
Dechbettener Str. 2,
93049 Regensburg.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt gemeinsam durch zwei Vertreter der Kontaktstelle unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist (Eingangsfrist: 26.6.2017, 12:00 Uhr) ausschließlich per POST bei der Kontaktstelle (Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str.2, 93049 Regensburg) einzureichen in einem verschlossenen Kuvert unter Angabe des Absenders mit vollständiger Firma und unter Verwendung des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Adressaufklebers mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Wagenmotorfähre Mariaposching – Angebotsunterlagen, bitte nicht vor dem 26.06.2017, 12:00 Uhr öffnen“.
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist (Eingangsfrist: 26.6.2017, 12:00 Uhr) ausschließlich per POST bei der Kontaktstelle (Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str.2, 93049 Regensburg) einzureichen in einem verschlossenen Kuvert unter Angabe des Absenders mit vollständiger Firma und unter Verwendung des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Adressaufklebers mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Wagenmotorfähre Mariaposching – Angebotsunterlagen, bitte nicht vor dem 26.06.2017, 12:00 Uhr öffnen“.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen per E-Mail (vergabe@schrems-partner.de ) oder per Fax (0941-94583999) an die Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 16.6.2017 zu stellen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Fragen werden ausschließlich unter www.dtvp.de unter Einstellung sowohl der Frage als auch der Antwort beantwortet. Es obliegt allein dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Internetseite einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf besagter Seite eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 19.06.2017 erfolgen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen per E-Mail (vergabe@schrems-partner.de ) oder per Fax (0941-94583999) an die Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 16.6.2017 zu stellen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Fragen werden ausschließlich unter www.dtvp.de unter Einstellung sowohl der Frage als auch der Antwort beantwortet. Es obliegt allein dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Internetseite einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf besagter Seite eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 19.06.2017 erfolgen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 099-195712 (2017-05-19)
Ergänzende Angaben (2017-05-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 099-198423
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist der Bau und die betriebsfertige Lieferung einer Wagenmotorfähre für die Fährstelle Mariaposching – Stephansposching.
Es sollte dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden:
Länge über Alles ca.: 32,0 m
Breite über Alles ca.: 6,5 m
Breite auf Spant ca.: 6,1 m
Breite Fahrtspur min.: 3,75 m
Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m
Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung
Fixpunkthöhe max.: 5,85 m
Geschwindigkeit min.: 13 km/h
Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t
Fahrgebiet: Zone 3, R, 4
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS) zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Eine genaue Beschreibung der technischen Details findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Leistung ist der Bau und die betriebsfertige Lieferung einer Wagenmotorfähre für die Fährstelle Mariaposching – Stephansposching.
Es sollte dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden:
Länge über Alles ca.: 32,0 m
Breite über Alles ca.: 6,5 m
Breite auf Spant ca.: 6,1 m
Breite Fahrtspur min.: 3,75 m
Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m
Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung
Fixpunkthöhe max.: 5,85 m
Geschwindigkeit min.: 13 km/h
Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t
Fahrgebiet: Zone 3, R, 4
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS) zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Eine genaue Beschreibung der technischen Details findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 079 925 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 94194583000📞
Fax: +49 94194583999 📠
Es sollte dazu noch im Jahr 2017 eine Fähre mit 2 Dieselantriebsmotoren mit folgenden geforderten Hauptabmessungen und Hauptkenndaten hergestellt werden:
Länge über Alles ca.: 32,0 m
Breite über Alles ca.: 6,5 m
Breite auf Spant ca.: 6,1 m
Breite Fahrtspur min.: 3,75 m
Seitenhöhe Enden/Mitte ca.: 1,5 m
Tiefgang Tmax ca.: 0,9 m inkl. Zuladung
Fixpunkthöhe max.: 5,85 m
Geschwindigkeit min.: 13 km/h
Zuladung (Fahrzeuge und Personen): max. 20 t
Fahrgebiet: Zone 3, R, 4
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS) zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Klassifikation durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der VO (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Fähre wird als Binnenschiff mit Fährzeugnis der Zentralen Schiffsuntersuchungskomission (ZSUK bzw. EDWS) zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Beschreibung der Optionen: Varinaten/Alternarivangebote in untergeordneten Bauteilen möglich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-25 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.