Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5 – 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Eggebrecht, Daniela
Telefon: +49 3029756686📞
E-Mail: daniela.eggebrecht@deutschebahn.com📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Logistik für die Überführung von Triebwagen BR 423 auf der Schiene von Nürnberg nach Dürrenhof
17FEI30266”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Geschleppte Überführung der Triebwageneinheiten von Nürnberg nach Nürnberg/Dürrenhof”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 242-504418
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Logistik für die Überführung von Triebwagen BR 423 auf der Schiene von Nürnberg nach Dürrenhof”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-27 📅
“Weitere nachfolgende Dienstleister wurde für diese Leistung vertraglich gebunden: TRANSA Spedition GmbH, 63069 Offenbach, Deutschland” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 085-192331 (2018-05-02)