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Die Angebote können in Papierform bei der Vergabestelle (der bereitgestellte Kuvertaufkleber ist zwingend zu verwenden) sowie in elektronischer Form (PDF) über die Vergabeplattform
www.deutsche-evergabe.de, eingereicht werden. (...) Die Bewerber sind verpflichtet, klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen. (...) Unterbleibt eine nach Satz 3 durch den Bewerber durchzuführende Klärung von klar erkennbaren Unklarheiten bzw. Widersprüchen, können damit begründete Anträge für ein Nachprüfungsverfahren als präkludiert behandelt werden.
Der folgender Satz entfällt komplett: Werden keine Einwände erhoben, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
(...)
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Vergabeplattform
www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Bewerber müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Beachten Sie Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen nicht, tragen Sie das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.