In Berlin Adlershof, soll zwischen 2 Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein teilweise unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An die drei bis viergeschossigen Bestandsgebäude schließt durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem Grundriss an. Erschlossen wird das Gebäude im Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die Geschosse sind durch einen Aufzug und durch Übergänge in den jeweiligen Geschossen zum Bestand erreichbar. Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38 / 44 / 12,02 bzw. 14,57 m. Die teilweise Unterkellerung erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse (zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs (Achsen 7-9/D-G). Nach Norden hin wird das Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper (vollständig vom Erdreich überdeckt) mit den Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m erweitert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Universitätsgebäude
Referenznummer: H 01-17 Pe
Kurze Beschreibung:
In Berlin Adlershof, soll zwischen 2 Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein
teilweise unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An die drei bis
viergeschossigen Bestandsgebäude schließt durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der
dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem Grundriss an. Erschlossen wird das
Gebäude im Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die Geschosse sind durch
einen Aufzug und durch Übergänge in den jeweiligen Geschossen zum Bestand
erreichbar. Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38 / 44 / 12,02 bzw.
14,57 m. Die teilweise Unterkellerung erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse
(zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs (Achsen 7-9/D-G). Nach Norden
hin wird das Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper (vollständig vom
Erdreich überdeckt) mit den Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m
erweitert.
In Berlin Adlershof, soll zwischen 2 Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein
teilweise unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An die drei bis
viergeschossigen Bestandsgebäude schließt durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der
dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem Grundriss an. Erschlossen wird das
Gebäude im Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die Geschosse sind durch
einen Aufzug und durch Übergänge in den jeweiligen Geschossen zum Bestand
erreichbar. Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38 / 44 / 12,02 bzw.
14,57 m. Die teilweise Unterkellerung erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse
(zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs (Achsen 7-9/D-G). Nach Norden
hin wird das Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper (vollständig vom
Erdreich überdeckt) mit den Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m
erweitert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig (keine öffentliche Verlesung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Berlin Adlershof, soll zwischen 2 Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein
teilweise unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An die drei bis
viergeschossigen Bestandsgebäude schließt durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der
dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem Grundriss an. Erschlossen wird das
Gebäude im Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die Geschosse sind durch
einen Aufzug und durch Übergänge in den jeweiligen Geschossen zum Bestand
erreichbar. Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38 / 44 / 12,02 bzw.
14,57 m. Die teilweise Unterkellerung erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse
(zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs (Achsen 7-9/D-G). Nach Norden
hin wird das Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper (vollständig vom
Erdreich überdeckt) mit den Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m
erweitert.
Zwischen Achse K'-2 und N-4 des Untergeschosses des Neubaus des IRIS (Integrative Research Institute for the Sciences) ist die Aufstellung zweier hoch erschütterungsempfindlicher Transmissions-Elektronenmikroskope (TEM) vorgesehen.TEM stellen besonders hohe Anforderungen an den
Zwischen Achse K'-2 und N-4 des Untergeschosses des Neubaus des IRIS (Integrative Research Institute for the Sciences) ist die Aufstellung zweier hoch erschütterungsempfindlicher Transmissions-Elektronenmikroskope (TEM) vorgesehen.TEM stellen besonders hohe Anforderungen an den
Schwingungsschutz. Aus diesem Grund werden die TEM auf 2 schwingungsisolierten 49,5 t schweren
Massenfundamenten (Sonderfundamente) als Fertigteil aufgestellt. Diese Sonderfundamente werden elastisch auf Federelementen gelagert, um den Schwingungseintrag aus der Umgebung (insbesondere aus dem LKW- und Busverkehr) auf ein Minimum zu reduzieren.
Massenfundamenten (Sonderfundamente) als Fertigteil aufgestellt. Diese Sonderfundamente werden elastisch auf Federelementen gelagert, um den Schwingungseintrag aus der Umgebung (insbesondere aus dem LKW- und Busverkehr) auf ein Minimum zu reduzieren.
Dauer: 17 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12489 Berlin, Zum Großen Windkanal 2/6.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen,so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1),III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen,so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1),III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal;
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig (keine öffentliche Verlesung).
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch in Textform oder elektronisch mit qualifizierter/fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch in Textform oder elektronisch mit qualifizierter/fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig.
Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren
wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten
Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 005-006207 (2017-01-05)
Ergänzende Angaben (2017-02-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Am Montag, dem 27.3.2017, wird ein Update auf der Vergabeplattform Berlin durchgeführt. In dieser Zeit kann auf der Plattform nicht gearbeitet werden. Am Dienstag, dem 28.03.2017 steht die Plattform wieder zur Verfügung. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, wurde der Öffnungstermin verlegt.
Am Montag, dem 27.3.2017, wird ein Update auf der Vergabeplattform Berlin durchgeführt. In dieser Zeit kann auf der Plattform nicht gearbeitet werden. Am Dienstag, dem 28.03.2017 steht die Plattform wieder zur Verfügung. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, wurde der Öffnungstermin verlegt.
Quelle: OJS 2017/S 034-061030 (2017-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 94 450 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zwischen Achse K'-2 und N-4 des Untergeschosses des Neubaus des IRIS (Integrative Research Institute forthe Sciences) ist die Aufstellung zweier hoch erschütterungsempfindlicher Transmissions-Elektronenmikroskope(TEM) vorgesehen.TEM stellen besonders hohe Anforderungen an den
Zwischen Achse K'-2 und N-4 des Untergeschosses des Neubaus des IRIS (Integrative Research Institute forthe Sciences) ist die Aufstellung zweier hoch erschütterungsempfindlicher Transmissions-Elektronenmikroskope(TEM) vorgesehen.TEM stellen besonders hohe Anforderungen an den
Massenfundamenten (Sonderfundamente) als Fertigteil aufgestellt. Diese Sonderfundamente werden elastisch auf Federelementen gelagert, um den Schwingungseintrag aus der Umgebung (insbesondere aus dem LKW-und Busverkehr) auf ein Minimum zu reduzieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-02 📅
Quelle: OJS 2017/S 121-244418 (2017-06-23)