Malerarbeiten

GEWO Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH

Malerarbeiten an Decken und Wänden im Rahmen von Wohnungsmodernisierungen / Modernisierungsarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-11 Auftragsbekanntmachung
2017-12-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anstricharbeiten in Gebäuden
Referenznummer: 06/2017
Kurze Beschreibung:
Malerarbeiten an Decken und Wänden im Rahmen von Wohnungsmodernisierungen / Modernisierungsarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Grafschaft Bentheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWO Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH
Postanschrift: Stadtring 31
Postleitzahl: 48527
Postort: Nordhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewo-nordhorn.de 🌏
E-Mail: j.jansen@gewo-nordhorn.de 📧
Telefon: +49 592170630 / 52 📞
Fax: +49 592170677 📠
URL der Dokumente: http://www.gewo-nordhorn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-13 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 175-357789
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gem. §4 NTVergG bezüglich der Verpflichtung zur Eihaltung des MiLoG abzugeben. Soweit der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist dies bereits mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Für die Nachunternehmer sind alle auch vom Bewerber verlangten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden ca. 30-40 Wohnunen komplett modernisiert, wobei auch die Malerarbeiten ausgeführt werden müssen. Zusätzlich werden auch ca. 20 Wohnungen teilmodernisiert. Die Arbeiten beinhalten sämtliche Vorarbeiten (spachteln, etc.). Wände und Decken werden überwiegend grundiert und nicht tapeziert.
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Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Verlängerung für das Kalenderjahr 2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordhorn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) soweit eine Eintragung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder aktuelle Bestätigung über die Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 Abs.1 Ziff.1 bis 10 GWB vorliegt,
3) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
4) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegengeltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt,
5) Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird,
6) Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
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7) Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung desöffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
8) Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
9) Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
10) Eigenerklärung des Bewerbers, über ausgeführte, vergleichbare Malerarbeiten über einen Zeitraum von mind. einem Jahr.
11) Eigenerklärung des Bewerbers, über die Anzahl der jeweils beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nachfolgenden Kriterien
— Anzahl der Mitarbeiter gesamt
— Anzahl der Mitarbeiter, die im Bereich Malerarbeiten tätig sind,
12) Eigenerklärung des Bewerbers, über das für die Auftragsausführung zur Verfügung stehend technische Gerät,
13) Eigenerklärung des Bewerbers, über das angewendete System zur Überwachung der Qualität der ausgeführten Arbeiten.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunales Wohnungsunternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Herr B. Krummen und Herr J. Jansen
Internetadresse: www.gewo-nordhorn.de 🌏
Dokumente URL: www.gewo-nordhorn.de 🌏
URL der Dokumente: www.gewo-nordhorn.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gem. §4 NTVergG bezüglich der Verpflichtung zur Eihaltung des MiLoG abzugeben.
Soweit der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist dies bereits mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Für die Nachunternehmer sind alle auch vom Bewerber verlangten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). VI.4.4).
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Quelle: OJS 2017/S 175-357789 (2017-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 151 963 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 592170630/52 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 249-524845
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 175-357789
ABl. S-Ausgabe: 249

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der.
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). VI.4.4).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 249-524845 (2017-12-27)