Ziel dieser bundesweiten Rahmenvereinbarung ist die Versorgung der Auftraggeberin mit optimalen Drucksystemen leistungen unter Einsatz einers für die Mitarbeiter bundesweit nutzbaren Authentifizierungslösung sowie der Verwaltung der Drucksysteme über ein Fleet-Management-System systems. Die Auftraggeberin ist mit ca. 2 200 Beschäftigten in 12 Städten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 770 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg. Nach Einrichtung und Vorbereitung der notwendigen Technologien soll ein effizienter und ablaufoptimierter bundesweiter Roll-out der innovativen Druck- und Multifunktionssysteme in allen beschriebenen Geräteklassen (insgesamt 5 Leistungsklassen) erfolgen. Über die Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin den weiteren Bedarf über die Laufzeit mit entsprechender Berücksichtigung von Innovationen decken. Grundsätzlich sind die Abrufmengen über die Dauer der Laufzeit nicht abschließend prognostizierbar. Verbrauchsmaterialien wie Toner oder Heftklammern werden m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“BGW/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale Vergabestelle/Hr. Hans-Joachim Huhnholz”
Telefon: +49 40 / 20207-1521📞
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Fax: +49 40 / 20207-1597 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.bgw-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Managed Print Services (MPS)
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieser bundesweiten Rahmenvereinbarung ist die Versorgung der Auftraggeberin mit optimalen Drucksystemen Leistungen unter Einsatz eines für die...”
Kurze Beschreibung
Ziel dieser bundesweiten Rahmenvereinbarung ist die Versorgung der Auftraggeberin mit optimalen Drucksystemen Leistungen unter Einsatz eines für die Mitarbeiter bundesweit nutzbaren Authentifizierungslösung sowie der Verwaltung der Drucksysteme über ein Fleet-Management-System systems. Die Auftraggeberin ist mit ca. 2 200 Beschäftigten in 12 Städten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 770 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg. Nach Einrichtung und Vorbereitung der notwendigen Technologien soll ein effizienter und ablaufoptimierter bundesweiter Roll-out der innovativen Druck- und Multifunktionssysteme in allen beschriebenen Geräteklassen (insgesamt 5 Leistungsklassen) erfolgen. Über die Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin den weiteren Bedarf über die Laufzeit mit entsprechender Berücksichtigung von Innovationen decken. Grundsätzlich sind die Abrufmengen über die Dauer der Laufzeit nicht abschließend prognostizierbar. Verbrauchsmaterialien wie Toner oder Heftklammern werden m
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1895185.76
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2305388.32
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltungssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Services ist Roll-out, Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung der Print Services inkl. einer Authentifizierungslösung für die BGW an allen 19...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Services ist Roll-out, Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung der Print Services inkl. einer Authentifizierungslösung für die BGW an allen 19 Lieferorten inkl. des Gerätemanagements zum Roll-Back nach Vertragsende. Es ist ein Fleet Management einzurichten. Die Auftraggeberin geht von folgenden Leistungsklassen aus:
— LK 1: Arbeitsplatzdrucker, DIN A4 – schwarz/weiß, Druckgeschwindigkeit von mindestens 40 Seiten/ Minute,
— LK 2:Multifunktionssystem, DIN A3 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 35 Seiten/ Minute,
— LK 3:Multifunktionssystem, DIN A3 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 45 Seiten/ Minute,
— LK 4: Multifunktionssystem, DIN A3 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 65 Seiten/ Minute,
— LK 5:Multifunktionssystem, DIN A4 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 30 Seiten/ Minute.
Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine verifizierende Teststellung mit dem Bestbieter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungen an die Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28,25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Regelungen – leistungsübergreifend
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsklasse 1 – Arbeitsplatzdrucker
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Übergreifende Anforderungen an die Leistungsklassen 2, 3 und 4
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsklasse 2 – Multifunktionssystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): KG 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): KG 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsklasse 5 – Multifunktionssystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,5 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Drucksysteme als Rahmenvereinbarung für eine Dauer von drei Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um 2...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Drucksysteme als Rahmenvereinbarung für eine Dauer von drei Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um 2 Jahre zu mieten. Die Auftraggeberin stellt zudem optionale Leistungsanforderungen sowohl leistungsklassenübergreifend als auch im Hinblick auf die einzelnen Leistungsklassen (Systemoptionen). Die Einzelheiten der Systemoptionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 165-339577
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Managed Print Services (MPS)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ricoh Deutschland GmbH, Business & Servicecenter Hamburg
Postanschrift: Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1895185.76
Höchstes Angebot: 2305388.32
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen besteht Antragsfrist von 15 KT nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung.Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen besteht Antragsfrist von 15 KT nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung.Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 KT nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird dieInformation auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 KT. Die Frist beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieterund Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1) gegen § 134 verstoßen hat oder (2).den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 KT nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalbeiner Frist von 10 KT gerügt hat; Ablauf der Frist § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2018/S 160-366711 (2018-08-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Pappelallee 33-35-37
Telefon: +49 4020207-1534/20207-1521📞
Fax: +49 4020207-1597 📠
URL: http://www.bgw-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Managed Print Services
2017-14
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Titel: Managed Print Services
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Services ist Roll-out, Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung der Print Services inkl. einer Authentifizierungslösung für die BGW an allen 19...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Services ist Roll-out, Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung der Print Services inkl. einer Authentifizierungslösung für die BGW an allen 19 Lieferorten inkl. des Gerätemanagements zum Roll-Back nach Vertragsende. Es ist ein Fleet Management einzurichten. Die Auftraggeberin geht von folgenden Leistungsklassen aus:
— LK 1: Arbeitsplatzdrucker, DIN A4 – schwarz/weiß, Druckgeschwindigkeit von mindestens 40 Seiten/ Minute;
— LK 2:Multifunktionssystem, DIN A3 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 35 Seiten/ Minute;
— LK 3:Multifunktionssystem, DIN A3 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 45 Seiten/ Minute;
— LK 4: Multifunktionssystem, DIN A3 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 65 Seiten/ Minute;
— LK 5:Multifunktionssystem, DIN A4 – Farbe, Druckgeschwindigkeit von mindestens 30 Seiten/ Minute.
Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine verifizierende Teststellung mit dem Bestbieter.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-03-26 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 160-366711
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2017-14
Titel: Managed Print Services
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RICOH Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Region: Region Hannover🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 505 329 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 045-131521 (2023-02-27)