Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Technische Ausrüstung (ELT), Anlagengruppen 4, 5 u. 8, Lph. 1-9
Markt Gaimersheim
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-29.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Planungsleistungen im Bauwesen › Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- • Oberbayern › Eichstätt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-09-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-05-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Gaimersheim
Postanschrift: Marktplatz 3
Postleitzahl: 85080
Postort: Gaimersheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.gaimersheim.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠
URL der Dokumente: http://www.schrems-partner.de/vergabeverfahren/downloads.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-04 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 190-389469
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 60 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Gaimersheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Internetadresse: www.gaimersheim.de 🌏
Dokumente URL: http://www.schrems-partner.de/vergabeverfahren/downloads.html 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 190-389469 (2017-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt, eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenem Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen. Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3.800 m
Die spezifischen Aufgabenbereiche ELT umfassen die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (ELT) mit den Anlagengruppen 4, 5 u. 8 nach § 53 HOAI 2013. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4.
Angestrebter Baubeginn ist das Frühjahr 2019 – geplante Fertigstellung Herbst 2020.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Gaimersheim
Postanschrift: Marktplatz 3
Postleitzahl: 85080
Postort: Gaimersheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.gaimersheim.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠
URL der Dokumente: http://www.schrems-partner.de/vergabeverfahren/downloads.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-04 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 190-389469
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.
2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.
3. Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. – Entfällt.
5. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. 10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
11. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
12. Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt.
15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
16. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt, eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenem Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen. Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3.800 m
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Die spezifischen Aufgabenbereiche ELT umfassen die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (ELT) mit den Anlagengruppen 4, 5 u. 8 nach § 53 HOAI 2013. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4.
Angestrebter Baubeginn ist das Frühjahr 2019 – geplante Fertigstellung Herbst 2020.
Kurze Beschreibung:
Es werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT (Anlagengruppen 4, 5 und 8) entspr. §§ 53 ff.HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9, und zwar mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet sämtliche Besonderen Leistungen gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LPh. 1 u. LPh. 2;
— Stufe 2: LPh. 3 u. LPh. 4;
— Stufe 3: LPh. 5 bis LPh. 7 und
— Stufe 4: LPh. 8 und LPh. 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
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Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
— sämtliche Besondere Leistungen der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 als Optionen. Anspruch auf die Beauftragung der Optionen besteht nicht.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Gaimersheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
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Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure sowie sonstige Bauvorlageberechtigte für das konkrete Vorhaben gem. § 75 Abs. 1VgV i. V. m. Art. 61 BayBO; Art. 61 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BayBO ist hier nicht einschlägig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfall vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen. Bei Bewerbung einer ARGE muss der Versicherungsschutz gerade auf die ARGE lauten oder der Versicherungsschutz der ARGE-Partner muss die Tätigkeit für die gesamte ARGE (gesamtschuldnerisch) abdecken, nicht nur den Anteil des ARGE-Partners.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Internetadresse: www.gaimersheim.de 🌏
Dokumente URL: http://www.schrems-partner.de/vergabeverfahren/downloads.html 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.
2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.
3. Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. – Entfällt.
5. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
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7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
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9. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. 10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
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11. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
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12. Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt.
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15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
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16. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 190-389469 (2017-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-211487
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 190-389469
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: — stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Gaimersheim
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fördermittel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Besondere Ideen / Innovative Ideen und Konzepte
Zusammenarbeit mit den Fachplanern
Budgetüberwachung / Kostensicherheit
Örtliche Verfügbarkeit
Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-09 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 093-211487 (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt, eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenem Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen. Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3 800 m
Die spezifischen Aufgabenbereiche ELT umfassen die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (ELT) mit den Anlagengruppen 4, 5 u. 8 nach § 53 HOAI 2013. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4.
Angestrebter Baubeginn ist das Frühjahr 2019 – geplante Fertigstellung Herbst 2020.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-211487
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 190-389469
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
1) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet;
2) Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken;
3) Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
4) entfällt;
5) Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen;
6) Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit.). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen;
7) Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen;
8) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet;
9) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren;
10) Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers;
11) Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind;
12) Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden;
13) Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend;
14) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt;
15) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen];
16) Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt, eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenem Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen. Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3 800 m
Mehr anzeigen
— Stufe 1: LPh. 1 u. LPh. 2,
— Stufe 2: LPh. 3 u. LPh. 4,
— Stufe 3: LPh. 5 bis LPh. 7 und,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Gaimersheim
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fördermittel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Besondere Ideen / Innovative Ideen und Konzepte
Zusammenarbeit mit den Fachplanern
Budgetüberwachung / Kostensicherheit
Örtliche Verfügbarkeit
Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-09 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet;
2) Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken;
3) Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
4) entfällt;
5) Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen;
6) Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit.). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen;
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7) Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen;
8) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet;
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9) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren;
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10) Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers;
11) Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind;
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12) Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden;
13) Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend;
14) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt;
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15) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen];
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16) Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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