Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – HLS entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Markt Gaimersheim
Postanschrift: Marktplatz 3
Postort: Gaimersheim
Postleitzahl: 85080
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Telefon: +49 94194583000📞
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de📧
Fax: +49 94194583999 📠
Region: Eichstätt🏙️
URL: www.gaimersheim.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7, Lph. 1-9.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – HLS entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – HLS entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt, eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenem Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, 2 Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen. Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3 800 m, wobei nur eine Teilfläche von ca. 2 000 m für das Bauvorhaben verwendet werden kann.
Die spezifischen Aufgabenbereiche HLS umfassen die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) mit den Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7 nach § 53 ff. HOAI 2013. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4.
Angestrebter Baubeginn ist das Frühjahr 2019 – geplante Fertigstellung Herbst 2020.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 150 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Gaimersheim.
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7) entspr. §§ 53 ff.HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7) entspr. §§ 53 ff.HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9, und zwar mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet sämtliche Besonderen Leistungen gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LPh. 1 u. LPh. 2
— Stufe 2: LPh. 3 u. LPh. 4
— Stufe 3: LPh. 5 bis LPh. 7 und
— Stufe 4: LPh. 8 und LPh. 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fördermittel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Besondere Ideen / Innovative Ideen und Konzepte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit mit den Fachplanern
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Budgetüberwachung / Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— sämtliche Besondere Leistungen der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 als Optionen. Anspruch auf Beauftragung...”
Beschreibung der Optionen
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— sämtliche Besondere Leistungen der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 als Optionen. Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 190-389472
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7, Lph. 1-9.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Scholl Schlamp Ingenieure GmbH & Co. KG
Postort: Stammham
Postleitzahl: 85134
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Eichstätt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 155302.21 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) …
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.