Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf

IBA Hamburg GmbH

Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten.
Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberbillwerder-hamburg.de

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Kurze Beschreibung:
Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten. Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberbillwerder-hamburg.de
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IBA Hamburg GmbH
Postanschrift: Am Zollhafen 12
Postleitzahl: 20539
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.luchterhandt.de 🌏
E-Mail: oberbillwerder@luchterhandt.de 📧
Fax: +49 40707080780 📠
URL der Dokumente: http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 144-297309
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Verzeichnis der Anlagen: Anlage 1: Bewerbungsbogen, Anlage 2: Dokumentation Phase I, Anlage 3: Dokumentation Phase II, Anlage 4: vorläufiges Leistungsbild, Anlage 5: Zuschlagskriterien, Anlage 6: Beschreibung der Formate, Anlage 7: voraussichtliche Terminkette.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten.
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Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberbillwerder-hamburg.de
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Geschätzter Gesamtwert: 380 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV zur Entwicklung eines Masterplans für Oberbillwerder soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in einem städtebaulich differenzierten Kontext und mit einer interessierten Anwohnerschaft einen Masterplan zu erstellen, gefunden werden. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1997 sind ca. 120 ha als Bauflächen wie folgt dargestellt: ca. 87 ha Wohnen, ca. 27 ha Gewerbe, ca. 6 ha gemischte Bauflächen. In Anlehnung daran werden Lösungsvorschläge für eine gestalterisch und stadträumlich überzeugende, robuste städtebaulich-freiraumplanerische Konfiguration erwartet. Ein vorläufiges Leistungsbild ist der Anlage 4 zu entnehmen.
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Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans erfolgt mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV. Die Entwicklung Oberbillwerders ist von herausragender Bedeutung, daher sind bereits im Vorfeld zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Maßnahmen der Beteiligung durchgeführt worden, wie z. B. Auftaktveranstaltung 12/16, Online-Beteiligung (siehe Anlage 2), Ideenwerkstatt 03/17 (siehe Anlage 3) und Informationsveranstaltung 06/17. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche.
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Diese Transparenz und Diskursfreudigkeit sollen auch weiterhin wegweisend sein. Um dies zu gewährleisten, wurde das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gewählt. Er eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros (siehe Beschreibung der Formate in Anlage 6 und Terminkette Anlage 7). Die Teilnahme daran ist für alle am Wettbewerblichen Dialog teilnehmenden Büros verpflichtend. Die Anlagen sind Bestandteil der Auftragsunterlagen, einsehbar unter: http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/
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Die Auftraggeberin behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Unternehmen verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern.
Für die öffentlichen Veranstaltungen setzt die Auftraggeberin gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die gegenseitige Kenntnisnahme der Lösungsvorschläge der teilnehmenden Unternehmen untereinander ist hier nicht ausgeschlossen.
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Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Teilnehmer der 1. Dialogphase erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30.000 Euro (netto), die Teilnehmer der 2. Dialogphase eine weitere Aufwandsentschädigung von 50 000 EUR (netto). Die Aufwandsentschädigungen gelten zugleich eventuelle Lizenzgebühren ab. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Wettbewerblichen Dialog bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung (1. und 2. Dialogphase) nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen durchgeführt. Anhand der Zuschlagskriterien (siehe II.2.5 und Anlage 5) wird die Auftraggeberin in der 1. Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen auf max. 4 teilnehmende Bieter für die 2. Dialogphase verringern, voraussichtlich im Februar 2018 nach den öffentlichen Präsentationen in der 1. Dialogphase.
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Nach der öffentlichen Abschlusspräsentation im Mai 2018 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Im Juni nimmt die Auftraggeberin anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 380 000 EUR 💰
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Erfordernis.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg-Bergedorf, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister und ggf. in ein Handelsregister am Ort der Niederlassung des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte
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oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligung derselben Personen, auch in unterschiedlichen Konstellationen, sind nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1 – Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit.
B2 – Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB vorliegen. Nachweis durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Bescheinigung (max. 3 Monate alt). Alternativ: Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB und keine Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen.
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B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder ggf. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs).
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B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.
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B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 3 Monate alt) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.
B5 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
C1 – Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung nicht älter als 12 Monate) und müssen noch gültig sein.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es
übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
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Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen anliegenden Adressaufklebers) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
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Mindeststandards:
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
D1 – Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen 10 Jahren (Stichtag 1.1.2007) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) des Stadtplanungs-/Architekturbüros bzw. des Landschaftsarchitekturbüros unter Angabe:
— des Projektnamens,
— des Ortes,
— der Art des Verfahrens,
— der Art des Plans/Entwurfs (Strukturplan, Masterplan, Funktionsplan etc.)
— des Leistungszeitraumes,
— der Größe des Projektgebiets in ha,
— der Größe des Neubauanteils in ha,
— der Verfahrensart (Dialog mit der Öffentlichkeit, Wettbewerbsart etc.)
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners)
— einer kurzen Skizzierung des Konzeptes in Text und Plan zur Plausibilisierung der Angaben (auf max. 2 DIN A4 Seiten oder 1 DIN A3 pro Projekt, als Anlage beizufügen),
— eines Internetlinks für weitere Informationen über das Vorhaben und
— ggf. Angabe einer Auszeichnung (Wettbewerbspreis, Anerkennung; Architekturpreis, Lobende Erwähnung)
D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung. Bei der Bewerbung in der Kategorie „Junge Büros“ müssen alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser die Kammerurkunde einreichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten, in den Partnerstädten Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner bzw. Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
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Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten mit Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften erfolgt mittels eines Bewerbungsverfahrens anhand der in II.2.1 aufgeführten Eignungskriterien. Vorgesehen sind zwei Bewerberkategorien: Die Kategorien „Arrivierte Büros“ und „Junge Büros“. Insgesamt werden mindestens 6 und maximal 8 Büros ausgewählt: bis zu 6 „Arrivierte Büros“ und bis zu 3 „Junge Büros“, insgesamt jedoch nicht mehr als 8 Büros. Bei gleicher Eignung behält sich die Auftraggeberin vor zu losen oder das Teilnehmerfeld zu erhöhen.
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Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste in einer Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2007 vermerkt ist. Im Falle einer Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft gilt diese Anforderung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog auffordert.
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Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der
Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2007) erbracht wurden.
— Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Entwurf eines städtebaulichen Masterplans / eines städtebaulichen Funktionsplans / eines städtebaulichen Rahmenplans, mit einer Fläche von mindestens 10 ha):
1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (städtebaulicher Entwurf im städtischen Kontext auf unbebauter Fläche, mit einer Fläche von mindestens 10 ha, mit Schwerpunkt Wohnungsbau):
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (Entwurf eines freiraumplanerischen Konzepts mit einer Fläche von mindestens 10 ha):
— Projekte vergleichbarer Programmierung (Entwurf eines Konzeptes mit einer Mischung aus Wohnungsbau und Gewerbe, Schwerpunkt auf Wohnungsbau) und mit einer Plangebietsgröße von mindestens 10 ha:
— Erstellung eines räumlich zusammenhängenden Stadtentwicklungs- oder Stadterweiterungskonzepts mit einem Neubauanteil von 30 ha:
— Wettbewerbserfolg Städtebau:
Preis in einem städtebaulichen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,
Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).
— Wettbewerbserfolg Freiraum:
Preis in einem freiraumplanerischen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,
— Erfahrung mit Entwurfsprozessen im Dialog mit der Öffentlichkeit:
Insgesamt sind 36 Punkte zu erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
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Die Bewerbung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen mit seiner Unterschrift. Im Falle einer Absage der ausgewählten Teilnehmer können bis zum Versand der Vergabeunterlagen zum Wettbewerblichen Dialog entsprechend Nachrücker durch die Auftraggeberin benannt werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentliches Unternehmen
Kontakt
Kontaktperson: büro luchterhandt
Internetadresse: www.luchterhandt.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/ 🌏
Dokumente URL: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: büro luchterhandt
Postanschrift: Shanghaiallee 6
Postleitzahl: 20457
Land: Hamburg 🏙️
URL der Dokumente: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Verzeichnis der Anlagen:
Anlage 1: Bewerbungsbogen,
Anlage 2: Dokumentation Phase I,
Anlage 3: Dokumentation Phase II,
Anlage 4: vorläufiges Leistungsbild,
Anlage 5: Zuschlagskriterien,
Anlage 6: Beschreibung der Formate,
Anlage 7: voraussichtliche Terminkette.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠
Quelle: OJS 2017/S 144-297309 (2017-07-27)