Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundesbehörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Home/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss ressortübergreifende Rahmenverträge im Bereich des Mediaeinkaufs und der Mediaplanung. Die Rahmenverträge werden für die vorgenannten sowie weitere Bedarfsträgerinnen in folgenden Losen ausgeschrieben: Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf, Los 2 – Mediaplanung Crossmedia, Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing, Los 4 – Mediaplanung Außenwerbung/Ambient Marketing.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2017-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ă–ffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundesbehörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Home/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss ressortübergreifende Rahmenverträge im Bereich des Mediaeinkaufs und der Mediaplanung.
Die Rahmenverträge werden für die vorgenannten sowie weitere Bedarfsträgerinnen in folgenden Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf,
Los 2 – Mediaplanung Crossmedia,
Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing,
Los 4 – Mediaplanung Außenwerbung/Ambient Marketing.
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundesbehörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Home/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss ressortübergreifende Rahmenverträge im Bereich des Mediaeinkaufs und der Mediaplanung.
Die Rahmenverträge werden für die vorgenannten sowie weitere Bedarfsträgerinnen in folgenden Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf,
Los 2 – Mediaplanung Crossmedia,
Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing,
Los 4 – Mediaplanung Außenwerbung/Ambient Marketing.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-07 đź“…
Einreichungsfrist: 2017-09-21 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-11 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 đź“…
Datum des Endes: 2019-12-31 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 153-317124
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Es sind keine weiteren Personen bei der Ă–ffnung der Angebote zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundesbehörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Home/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss ressortübergreifende Rahmenverträge im Bereich des Mediaeinkaufs und der Mediaplanung.
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundesbehörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Home/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss ressortübergreifende Rahmenverträge im Bereich des Mediaeinkaufs und der Mediaplanung.
Die Rahmenverträge werden für die vorgenannten sowie weitere Bedarfsträgerinnen in folgenden Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf,
Los 2 – Mediaplanung Crossmedia,
Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing,
Los 4 – Mediaplanung Außenwerbung/Ambient Marketing.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Informationen ĂĽber Lose:
Die Auftraggeberin behält sich vor, in bestimmten Fällen von der Zuschlagslimitierung abzusehen. Nähere Informationen sind Punkt VI.3 dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Zentraler Mediaeinkauf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Loses ist der wirtschaftliche Mediaeinkauf aller Arten von Medialeistungen für alle Bedarfsträgerinnen des „Konzerns Bundesregierung“. Dies beinhaltet auch die regelmäßige, auch unterjährige Verhandlung von Rabatten. Dabei hat die Einkaufsagentur u. a. die Schaltmaßnahmen aller Bedarfsträgerinnen zu bündeln, freigegebene Medialeistungen einzukaufen, diese Vorgänge zu dokumentieren, abzurechnen sowie die entsprechenden Reportings rechtzeitig anzufordern und an die Bedarfsträgerinnen weiterzuleiten. Zudem hat die Auftragnehmerin Doppelschaltungen der unterschiedlichen Bedarfsträgerinnen im selben Medium spätestens bei Einkauf der Medialeistung zu identifizieren, dies den betroffenen Bedarfsträgerinnen und den jeweiligen Planungsagenturen anzuzeigen und eine Klärung zwischen den Beteiligten herbeizuführen, ob und inwieweit die Schaltplanung gegebenenfalls geändert wird.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist der wirtschaftliche Mediaeinkauf aller Arten von Medialeistungen für alle Bedarfsträgerinnen des „Konzerns Bundesregierung“. Dies beinhaltet auch die regelmäßige, auch unterjährige Verhandlung von Rabatten. Dabei hat die Einkaufsagentur u. a. die Schaltmaßnahmen aller Bedarfsträgerinnen zu bündeln, freigegebene Medialeistungen einzukaufen, diese Vorgänge zu dokumentieren, abzurechnen sowie die entsprechenden Reportings rechtzeitig anzufordern und an die Bedarfsträgerinnen weiterzuleiten. Zudem hat die Auftragnehmerin Doppelschaltungen der unterschiedlichen Bedarfsträgerinnen im selben Medium spätestens bei Einkauf der Medialeistung zu identifizieren, dies den betroffenen Bedarfsträgerinnen und den jeweiligen Planungsagenturen anzuzeigen und eine Klärung zwischen den Beteiligten herbeizuführen, ob und inwieweit die Schaltplanung gegebenenfalls geändert wird.
Der Auftragnehmerin obliegt die fortlaufende Kommunikation zwischen den Medien, den jeweiligen Planungs- und Kreativagenturen der Ressorts und den einzelnen Bedarfsträgerinnen, um Medialeistungen möglichst effizient und im Sinne des ausdrücklich freigegebenen Mediaplans einzukaufen. Dazu gehört auch der Versand der technischen Daten an die Kreativagenturen für die Erstellung der Druckunterlagen. Um die Kommunikationsaktivitäten unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin nach Eintreffen einer freigegebenen Mediaplanung unverzüglich mit dem Einkauf beginnt und sich möglichst frühzeitig und eng mit der jeweiligen Planungsagentur abstimmt.
Der Auftragnehmerin obliegt die fortlaufende Kommunikation zwischen den Medien, den jeweiligen Planungs- und Kreativagenturen der Ressorts und den einzelnen Bedarfsträgerinnen, um Medialeistungen möglichst effizient und im Sinne des ausdrücklich freigegebenen Mediaplans einzukaufen. Dazu gehört auch der Versand der technischen Daten an die Kreativagenturen für die Erstellung der Druckunterlagen. Um die Kommunikationsaktivitäten unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin nach Eintreffen einer freigegebenen Mediaplanung unverzüglich mit dem Einkauf beginnt und sich möglichst frühzeitig und eng mit der jeweiligen Planungsagentur abstimmt.
Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehört auch die ggf. kurzfristige (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) Teilnahme an Arbeitstreffen, z. B. zu Konditionenverhandlungen mit den Vermarktern, Medien oder Bedarfsträgerinnen.
Weitere Angaben sind dem Vertragsentwurf sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, nach Ablauf der Vertragsdauer den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben besteht jedoch nicht.
Bezeichnung des Loses: Mediaplanung Crossmedia
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die crossmediale Mediaplanung für alle Bedarfsträgerinnen. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die crossmediale Mediaplanung für alle Bedarfsträgerinnen. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Der Auftragnehmerin obliegen die fortlaufende Beobachtung des Medienmarkts, die konstante Optimierung der Mediaplanung sowie die durchgängige, vertrauensvolle Kommunikation mit der zentralen Einkaufsagentur, den jeweiligen Kreativ- und Spezialagenturen und den Bedarfsträgerinnen.
Der Auftragnehmerin obliegen die fortlaufende Beobachtung des Medienmarkts, die konstante Optimierung der Mediaplanung sowie die durchgängige, vertrauensvolle Kommunikation mit der zentralen Einkaufsagentur, den jeweiligen Kreativ- und Spezialagenturen und den Bedarfsträgerinnen.
Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehört auch die ggf. kurzfristige, also innerhalb von einem Werktag anberaumte Teilnahme an Arbeitstreffen.
Bezeichnung des Loses: Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Loses ist ausschließlich die Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing für alle Bedarfsträgerinnen. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist ausschließlich die Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing für alle Bedarfsträgerinnen. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Bezeichnung des Loses: Mediaplanung AuĂźenwerbung/Ambient Marketing
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die Mediaplanung für Außenwerbung/Ambient Marketing für alle Bedarfsträgerinnen. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die Mediaplanung für Außenwerbung/Ambient Marketing für alle Bedarfsträgerinnen. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Deutschlandweit, ĂĽberwiegend Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
FĂĽr alle Lose:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs.1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs.1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:
– bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
– nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
– nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
– keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
– nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
– nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
– nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
– nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
– nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
– fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des ö AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
Der Bieter erklärt, dass er
– im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
– kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ö AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
Für Bewerber die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem sie niedergelassen sind.
Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen.
Für die entsprechende Eigenerklärung sind die den jeweiligen Unterlagen zur Eignungsprüfung beigefügten Formblätter „Eigenerklärung“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmensprofil
Alle Lose:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
— Name des Unternehmens,
— Rechtsform,
— Geschäftsführung,
— ständiger Ansprechpartner und dessen Vertretung für die spätere Leistungserbringung im Tagesgeschäft,
— Anschrift des Hauptsitzes, ggf. weitere Unternehmensstandorte/Niederlassungen,
— Niederlassung, aus der die mögliche spätere Leistungserbringung betreut werden soll,
— Gründungsdatum,
— Darstellung der Unternehmensorganisation inkl. Firmenbeteiligungen (als gesonderte Anlage),
— Handelsregisterauszug.
Umsatz
alle Lose
Der Bieter gibt den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand für drei aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2016 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2015 enden muss.
Haftpflichtversicherung
Der Bieter gibt an, ob er über eine im Rahmen und Umfang angemessene Haftpflichtversicherung verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird.
Für das entsprechende Unternehmensprofil sind die den jeweiligen Unterlagen zur Eignungsprüfung beigefügten Formblätter „Unternehmensprofil“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Unternehmensprofil
Umsatz
Los 1
Es wird insgesamt ein regelmäßiger Umsatz (netto3) i. H. v. mindestens 200 000 000 EUR durchschnittlich pro Geschäftsjahr erwartet, davon in den Bereichen
— Print 50 000 000 EUR,
— Digital/Online 50 000 000 EUR,
— Suchmaschinenmarketing (SEM) 10 000 000 EUR sowie
— OoH 30 000 000 EUR.
Haftpflichtversicherung
alle Lose
Der Bieter bestätigt, dass er über eine im Rahmen und Umfang angemessene und marktübliche Haftpflichtversicherung (mindestens jedoch 5 000 000 EUR Deckungssumme) verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mitarbeiterzahlen, verantwortliche Personen
Mitarbeiterzahlen:
Los 1
Der Bieter gibt die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen des Unternehmens sowie die Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen des Unternehmens bezogen auf die Bereiche:
– Einkauf von Medialeistungen
a) Print,
b) Digital/Online,
c) Suchmaschinenmarketing (SEM),
d) TV/Funk/Kino,
e) OOH,
– Monitoring und Reporting
jeweils fĂĽr die Jahre 2015 bis 2016 an.
Los 2
– Strategie und Planung,
– Beratung sowie
– Medien- und Marktforschung
Los 3
– Strategie, Planung und Beratung Digital/Online,
– Strategie, Planung und Beratung Suchmaschinenmarketing,
– Strategie, Planung und Beratung Social Media,
– Monitoring/Reporting
Los 4
– Strategie, Planung und Beratung Außenwerbung (inkl. DOOH) und Ambient Marketing,
– Strategie, Planung und Beratung sonstiger Mediagattungen (off- und online)
Verantwortliche Personen
alle Lose
Der Bieter benennt die Personen, die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden organisatorischen bzw. fachlichen Schlüsselrollen eingesetzt werden sollen:
Organisatorische Rollen
— Projektleiter/in,
— Stellvertretende/r Projektleiter/in.
Fachliche Rollen
— Mediaeinkauf,
— Rabattierung.
— Strategie und Planung,
— Beratung,
— Medien- und Marktforschung.
— Strategie, Beratung und Planung Digital/Online,
— Strategie, Beratung und Planung Suchmaschinenmarketing,
— Strategie, Beratung und Planung Social Media.
— Strategie, Planung und Beratung Außenwerbung (inkl. DOOH),
— Strategie, Planung und Beratung Ambient Marketing,
— Strategie, Planung und Beratung sonstiger Mediagattungen (off- und online).
Zur Darstellung sind die den jeweiligen Unterlagen zur Eignungsprüfung beigefügten Formblätter „Mitarbeiterzahlen, verantwortliche Personen“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Mitarbeiterqualifikation
Zu allen genannten Personen ist die Ausbildung und beruflicher Werdegang sowie pro Rolle mindestens ein Mediaprojekt mit jeweils folgenden Angaben darzulegen:
— Auftraggeber inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
— Bezeichnung des Mediaprojekts sowie Beschreibung des Projektinhalts,
— Laufzeit des Mediaprojekts,
— Rolle und Tätigkeit innerhalb des Mediaprojekts,
— Zeitraum und zeitlicher Umfang der persönlichen Mitarbeit.
Darüber hinaus sind –sofern vorhanden- Fortbildungen, Zertifizierungen und andere einschlägige Kenntnisse nachzuweisen.
Zur Darstellung sind die den jeweiligen Unterlagen zur Eignungsprüfung beigefügten Formblätter „Mitarbeiterqualifikation pro Rolle“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Unternehmensreferenzen
FĂĽr jede Unternehmensreferenz sind folgende Angaben zu machen:
— Auftraggeber,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten,
— Beschreibung des Mediaprojekts u. a. mit Aussagen zur Ausgangslage, Zielsetzung und Ergebnissen sowie den eingesetzten Mediagattungen,
— Brutto-Media-Volumen (Tarif-Brutto).
Zur Darstellung sind die den jeweiligen Unterlagen zur Eignungsprüfung beigefügten Formblätter „Unternehmensreferenzen“ zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Mitarbeiterzahlen durchschnittlich pro Jahr (2015 und 2016)
– im Unternehmen mindestens (mind.) 25 Mitarbeiter/innen (MA) davon ausschließlich (keine Überschneidungen) in den Bereichen
– Einkauf von Medialeistungen insgesamt (insg.) mind. 16 MA ausschließlich (ausschl.) aufgeteilt auf die Bereiche wie folgt:
a) Print 5 MA,
b) Digital/Online 5 MA,
c) SEM 2 MA,
d) TV/Funk/Kino 2 MA,
e) OoH 2 MA.
– Monitoring, Reporting mind. 3 MA.
Los 2
— im Unternehmen mind. 100 MA davon ausschl. in den Bereichen,
— Strategie, Planung mind. 20 MA,
— Beratung mind. 20 MA,
— Medien- und Marktforschung mind. 5 MA.
Sofern agenturseitig Planung/Beratung von denselben Kollegen wahrgenommen wird, ist die Anzahl der MA fĂĽr Planung/Beratung insg. mit mind. 40 anzusetzen.
Los 3
— im Unternehmen mind. 15 MA davon ausschl. in den Bereichen,
Der Bieter weist nach, dass die Projektleitung sowie die Mitarbeiter/innen, die mit dem Leistungsgegenstand verantwortlich befasst sein werden, die für die Erbringung der Leistung notwendigen Fachkenntnisse sowie umfangreiche und einschlägige Erfahrungen bei der Durchführung mit dem Leistungsgegenstand vergleichbarer Projekte besitzen und in der Lage sind, entsprechende Projekte vertragsgerecht durchzuführen. Dazu gibt der Bieter
Der Bieter weist nach, dass die Projektleitung sowie die Mitarbeiter/innen, die mit dem Leistungsgegenstand verantwortlich befasst sein werden, die für die Erbringung der Leistung notwendigen Fachkenntnisse sowie umfangreiche und einschlägige Erfahrungen bei der Durchführung mit dem Leistungsgegenstand vergleichbarer Projekte besitzen und in der Lage sind, entsprechende Projekte vertragsgerecht durchzuführen. Dazu gibt der Bieter
— die Besetzung der vorgegebenen Rollen für die zukünftige Leistungserbringung an,
— weist für das vorgesehene Personal Fachkenntnisse durch Ausbildung/Studium und/oder beruflichen Werdegang sowie,
— für die genannten Personen jeweils einschlägige Erfahrungen durch Mediaprojekte (Kundenbetreuung) nach, in denen die jeweilige Person eine der vorgesehenen Rolle entsprechende Tätigkeit in einem mit dem Leistungsgegenstand vergleichbaren Mediaprojekt erbracht hat.
— für die genannten Personen jeweils einschlägige Erfahrungen durch Mediaprojekte (Kundenbetreuung) nach, in denen die jeweilige Person eine der vorgesehenen Rolle entsprechende Tätigkeit in einem mit dem Leistungsgegenstand vergleichbaren Mediaprojekt erbracht hat.
Sämtliche Angaben müssen sich auf Tätigkeiten nach dem 1.1.2014 beziehen.
Unternehmensreferenzen
Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (hinsichtlich Volumen, parallel zu betreuende Bedarfsträger, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt. Die erbrachten Leistungen müssen überwiegend bzw. federführend vom Bieter bzw. dem zur Herstellung der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen selbst durchgeführt worden sein, um als Referenz anerkannt zu werden. Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen sowie eine Prognose hinsichtlich der Qualität einer zukünftigen Leistungserbringung zulassen.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (hinsichtlich Volumen, parallel zu betreuende Bedarfsträger, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt. Die erbrachten Leistungen müssen überwiegend bzw. federführend vom Bieter bzw. dem zur Herstellung der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen selbst durchgeführt worden sein, um als Referenz anerkannt zu werden. Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen sowie eine Prognose hinsichtlich der Qualität einer zukünftigen Leistungserbringung zulassen.
Der Bieter gibt mindestens 2 Referenzen an, in denen er seit dem 1.1.2014 Tätigkeiten für andere Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat.
Los 2 bis 4
Der Bieter gibt mindestens 3 Referenzen an, in denen er seit dem 1.1.2014 Tätigkeiten für andere Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat. Insbesondere müssen Mediaprojekte für den deutschen Markt und deutsche Zielgruppen durchgeführt worden sein.
zusätzlich Los 2
DarĂĽber hinaus sind strategische und planerische Kompetenzen sowie im Bereich Beratung Kompetenzen in allen verschiedenen Mediagattungen nachzuweisen.
zusätzlich Los 3
DarĂĽber hinaus sind strategische und planerische Kompetenzen sowie im Bereich Beratung Kompetenzen in den Bereichen online/digital, Search (SEM) sowie social media nachzuweisen.
zusätzlich Los 4
DarĂĽber hinaus sind strategische und planerische Kompetenzen sowie Kompetenzen im Bereich Beratung in den Mediagattungen AuĂźenwerbung (inkl. DOOH), Ambient Marketing nachzuweisen. Zudem mĂĽssen mit einer dieser Referenzen Erfahrungen mit einer weiteren Mediagattung (off- und online) nachgewiesen werden.
DarĂĽber hinaus sind strategische und planerische Kompetenzen sowie Kompetenzen im Bereich Beratung in den Mediagattungen AuĂźenwerbung (inkl. DOOH), Ambient Marketing nachzuweisen. Zudem mĂĽssen mit einer dieser Referenzen Erfahrungen mit einer weiteren Mediagattung (off- und online) nachgewiesen werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-20 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine weiteren Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Bereich der Mediaplanungslose (Lose 2 bis 4) von der Zuschlagslimitierung abzusehen. Dabei ist maßgebend, dass ein anderer Bieter als der jeweilige Erstplatzierte eines Loses nur dann den Zuschlag erhält, wenn der Erstplatzierte bereits den Zuschlag für ein anderes Mediaplanungslos erhält und sich das Angebot des anderen Bieters im vordefinierten Schwankungsbereich (nach UfAB VI – siehe Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen) befindet.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Bereich der Mediaplanungslose (Lose 2 bis 4) von der Zuschlagslimitierung abzusehen. Dabei ist maßgebend, dass ein anderer Bieter als der jeweilige Erstplatzierte eines Loses nur dann den Zuschlag erhält, wenn der Erstplatzierte bereits den Zuschlag für ein anderes Mediaplanungslos erhält und sich das Angebot des anderen Bieters im vordefinierten Schwankungsbereich (nach UfAB VI – siehe Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen) befindet.
Diese Voraussetzungen werden zunächst für den – anhand der Entscheidungskriterien ermittelten – Zweitplatzierten des jeweiligen Loses geprüft. Sollte auch dieser bereits den Zuschlag für ein anderes Mediaplanungslos erhalten, erfolgt eine entsprechende Prüfung nacheinander für alle übrigen Angebote im Schwankungsbereich. Soweit kein Angebot eines anderen Bieters, das sich im Schwankungsbereich befindet, für den Zuschlag in Betracht kommt, erhält das erstplatzierte Angebot den Zuschlag, auch dann, wenn der betreffende Bieter bereits den Zuschlag für ein anderes Mediaplanungslos erhalten hat.
Diese Voraussetzungen werden zunächst für den – anhand der Entscheidungskriterien ermittelten – Zweitplatzierten des jeweiligen Loses geprüft. Sollte auch dieser bereits den Zuschlag für ein anderes Mediaplanungslos erhalten, erfolgt eine entsprechende Prüfung nacheinander für alle übrigen Angebote im Schwankungsbereich. Soweit kein Angebot eines anderen Bieters, das sich im Schwankungsbereich befindet, für den Zuschlag in Betracht kommt, erhält das erstplatzierte Angebot den Zuschlag, auch dann, wenn der betreffende Bieter bereits den Zuschlag für ein anderes Mediaplanungslos erhalten hat.
Angebote des Bieters, der den Zuschlag für das Los 1 erhält, bzw. Angebote von mit diesem verbundenen Unternehmen, werden bei der vorstehenden Bewertung der Planungslose (Lose 2 bis 4) nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Ermittlung des Schwankungsbereichs und der Rangfolge der Angebote.
Angebote des Bieters, der den Zuschlag für das Los 1 erhält, bzw. Angebote von mit diesem verbundenen Unternehmen, werden bei der vorstehenden Bewertung der Planungslose (Lose 2 bis 4) nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Ermittlung des Schwankungsbereichs und der Rangfolge der Angebote.
Vergabeunterlagen:
Die folgenden Vergabeunterlagen werden pro Los elektronisch zur Verfügung gestellt und sind eigenständig durch jeden Interessenten unter dem Link ftp://ausschreibung_oeffentlich@bpa-ftp.de/ aus dem Ordner „Mediaeinkauf_Mediaplanung“ abzurufen:
Bewerbungsbedingungen mit folgenden Anlagen:
— Erklärung einer Bietergemeinschaft,
— Übersicht über alle einzureichenden Nachweise und Erklärungen.
Unterlage zur EignungsprĂĽfung mit folgenden Anlagen:
— Eigenerklärung,
— Unternehmensprofil,
— Mitarbeiterzahlen, verantwortliche Personen,
— Mitarbeiterqualifikation pro Rolle,
— Unternehmensreferenzen,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Preisblatt
Preisabfrage Mindest-Cash-Rabatte (nur Los 1)
Arbeitsprobe
Bewertungsmatrix
Vertragsentwurf mit folgenden Anlagen:
— Leistungsbeschreibung,
— Transparenzerklärung (nur Los 1),
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
— Beitrittserklärung für Unternehmen (nur Los 1).
Hinweis: Möglicherweise erscheint nach dem Aufruf des Links ein Fenster, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Täuschungsversuch handeln könnte. Der Abruf vom ftp-Server ist vertrauenswürdig und der Aufruf der Website kann bedenkenlos mit „Ja“ bestätigt werden. Falls nach einem Passwort gefragt wird, bitte ohne Eingabe eines Passworts auf „OK“ klicken.
Hinweis: Möglicherweise erscheint nach dem Aufruf des Links ein Fenster, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Täuschungsversuch handeln könnte. Der Abruf vom ftp-Server ist vertrauenswürdig und der Aufruf der Website kann bedenkenlos mit „Ja“ bestätigt werden. Falls nach einem Passwort gefragt wird, bitte ohne Eingabe eines Passworts auf „OK“ klicken.
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Fragen zur Ausschreibung müssen bis zum 13.9.2017 bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Genaue Angaben zu den Fristen fĂĽr die Einlegung von Rechtsbehelfen: FĂĽr die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 153-317124 (2017-08-07)
Ergänzende Angaben (2017-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 153-317124
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlich-keitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesre-gierung (im folgenden BPA genannt), die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundes-behörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Ho-me/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge, die in folgenden Losen ausgeschrieben werden:
Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf.
Los 2 – Mediaplanung Crossmedia.
Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing.
Los 4 – Mediaplanung Außenwerbung/Ambient Marketing.
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlich-keitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesre-gierung (im folgenden BPA genannt), die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundes-behörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Ho-me/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge, die in folgenden Losen ausgeschrieben werden:
Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf.
Los 2 – Mediaplanung Crossmedia.
Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing.
Los 4 – Mediaplanung Außenwerbung/Ambient Marketing.
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 000 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlich-keitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesre-gierung (im folgenden BPA genannt), die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundes-behörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Ho-me/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien.
Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlich-keitsarbeit inkl. Arbeitgeberkommunikation über wichtige Vorhaben und Maßnahmen. Dazu schaltet sie durch ihre Bedarfsträgerinnen – das Presse- und Informationsamt der Bundesre-gierung (im folgenden BPA genannt), die Bundesministerien und die nachgeordneten Bundes-behörden – Informationsmaßnahmen in den Printmedien, Schaltungen in TV und SmartTV, Hörfunk und Digitalradio, Digital/Online, Social Media, Mobile, Suchmaschinen, Out of Ho-me/Digital Out of Home, Ambient und Kino sowie in weiteren Medien.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge, die in folgenden Losen ausgeschrieben werden:
Los 1 – Zentraler Mediaeinkauf.
Los 2 – Mediaplanung Crossmedia.
Los 3 – Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist der wirtschaftliche Mediaeinkauf aller Arten von Medialeistungen für alle Bedarfsträgerinnen des „Konzerns Bundesregierung“. Dies beinhaltet auch die regelmäßige, auch unterjährige Verhandlung von Rabatten. Dabei hat die Einkaufsagentur die Schaltmaßnahmen aller Bedarfsträgerinnen zu bündeln, freigegebene Medialeistungen einzukaufen, diese Vorgänge zu dokumentieren, abzurechnen sowie die entsprechenden Reportings rechtzeitig anzufordern und an die Bedarfsträgerinnen weiterzuleiten.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist der wirtschaftliche Mediaeinkauf aller Arten von Medialeistungen für alle Bedarfsträgerinnen des „Konzerns Bundesregierung“. Dies beinhaltet auch die regelmäßige, auch unterjährige Verhandlung von Rabatten. Dabei hat die Einkaufsagentur die Schaltmaßnahmen aller Bedarfsträgerinnen zu bündeln, freigegebene Medialeistungen einzukaufen, diese Vorgänge zu dokumentieren, abzurechnen sowie die entsprechenden Reportings rechtzeitig anzufordern und an die Bedarfsträgerinnen weiterzuleiten.
Zudem hat die Auftragnehmerin Doppelschaltungen der unterschiedlichen Bedarfsträgerinnen im selben Medium spätestens bei Einkauf der Medialeistung zu identifizieren, dies den betroffenen Bedarfsträgerinnen und den jeweiligen Planungsagenturen anzuzeigen und eine Klärung zwischen den Beteiligten herbeizuführen, ob und inwieweit die Schaltplanung gegebenenfalls geändert wird.
Zudem hat die Auftragnehmerin Doppelschaltungen der unterschiedlichen Bedarfsträgerinnen im selben Medium spätestens bei Einkauf der Medialeistung zu identifizieren, dies den betroffenen Bedarfsträgerinnen und den jeweiligen Planungsagenturen anzuzeigen und eine Klärung zwischen den Beteiligten herbeizuführen, ob und inwieweit die Schaltplanung gegebenenfalls geändert wird.
Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehört auch die ggf. kurzfristige (spätestens innerhalb von drei Werktagen) Teilnahme an Arbeitstreffen, z. B. zu Konditionenverhandlungen mit den Vermarktern, Medien oder Bedarfsträgerinnen.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die crossmediale Mediaplanung für alle Bedarfsträgerinnen i. S. v. § 2 Abs. 4 des Rahmenvertrags. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die crossmediale Mediaplanung für alle Bedarfsträgerinnen i. S. v. § 2 Abs. 4 des Rahmenvertrags. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Um die Kommunikationsaktivitäten der Bedarfsträgerinnen unter wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten zu optimieren, ist es zwingende Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin auf Basis der freigegebenen Mediaplanungen kampagnenbegleitende Optimierungen mit der zentralen Einkaufsagentur sowie der jeweiligen Bedarfsträgerin abstimmt.
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe an:
PHD Germany GmbH.
40213 DĂĽsseldorf
Zuschlagserteilung am:
8.11.2017.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Loses ist ausschließlich die Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing für alle Bedarfsträgerinnen i. S. v. § 2 Abs. 4 des Rahmenvertrags. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist ausschließlich die Mediaplanung Online/Digital/Suchmaschinenmarketing für alle Bedarfsträgerinnen i. S. v. § 2 Abs. 4 des Rahmenvertrags. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
Zusätzliche Informationen:
Add2 GmbH.
40221 DĂĽsseldorf
14.11.2017.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die Mediaplanung für Außenwerbung/Ambient Marketing für alle Bedarfsträgerinnen i. S. v. § 2 Abs. 4 des Rahmenvertrags. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
Gegenstand des vorliegenden Loses ist die Mediaplanung für Außenwerbung/Ambient Marketing für alle Bedarfsträgerinnen i. S. v. § 2 Abs. 4 des Rahmenvertrags. Eine gute Mediaplanung in diesen Bereichen setzt eine sorgfältige, individuelle und unabhängige Beratung voraus. Dies wird als ein integraler Bestandteil der Planung gesehen. Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmerin ist es, auf die Zielsetzungen und die Zielgruppe der Bedarfsträgerinnen zugeschnittene individuelle, möglichst effektive und effiziente Mediapläne zu entwickeln und hierbei alle relevanten Marktentwicklungen zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
Zusätzliche Informationen:
Jost von Brandis Service-Agentur GmbH.
22767 Hamburg
20.11.2017.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: