Die Stadtverordnetenversammlung Bensheim hat beschlossen, die Sanierung des Bürgerhauses Bensheim Mitte, Dalbergergasse 15, 64625 Bensheim und die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft mbH (MEGB) mit der Vergabe der zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Architekten- und Fachingenieurleistungen beauftragt. Die Architekten- und Fachingenieurleistungen werden in drei eigenständigen Verfahren ausgeschrieben (Architektur, Ingenieurleistungen HLS, Ingenieurleistungen Elektro). Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ingenieurleistungen Elektro gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 17/00099
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverordnetenversammlung Bensheim hat beschlossen, die Sanierung des Bürgerhauses Bensheim Mitte, Dalbergergasse 15, 64625 Bensheim und die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft mbH (MEGB) mit der Vergabe der zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Architekten- und Fachingenieurleistungen beauftragt.
Die Architekten- und Fachingenieurleistungen werden in drei eigenständigen Verfahren ausgeschrieben (Architektur, Ingenieurleistungen HLS, Ingenieurleistungen Elektro).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ingenieurleistungen Elektro gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 9.
Die Stadtverordnetenversammlung Bensheim hat beschlossen, die Sanierung des Bürgerhauses Bensheim Mitte, Dalbergergasse 15, 64625 Bensheim und die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft mbH (MEGB) mit der Vergabe der zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Architekten- und Fachingenieurleistungen beauftragt.
Die Architekten- und Fachingenieurleistungen werden in drei eigenständigen Verfahren ausgeschrieben (Architektur, Ingenieurleistungen HLS, Ingenieurleistungen Elektro).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ingenieurleistungen Elektro gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 9.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-12 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 154-319703
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag ist die bereitgestellte Datei „17_00099_ta_20170810“ zu verwenden, auszufüllen und mit den darin im Einzelnen benannten Erklärungen und Nachweisen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYY6.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverordnetenversammlung Bensheim hat beschlossen, die Sanierung des Bürgerhauses Bensheim Mitte, Dalbergergasse 15, 64625 Bensheim und die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft mbH (MEGB) mit der Vergabe der zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Architekten- und Fachingenieurleistungen beauftragt.
Die Stadtverordnetenversammlung Bensheim hat beschlossen, die Sanierung des Bürgerhauses Bensheim Mitte, Dalbergergasse 15, 64625 Bensheim und die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft mbH (MEGB) mit der Vergabe der zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Architekten- und Fachingenieurleistungen beauftragt.
Die Architekten- und Fachingenieurleistungen werden in drei eigenständigen Verfahren ausgeschrieben (Architektur, Ingenieurleistungen HLS, Ingenieurleistungen Elektro).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ingenieurleistungen Elektro gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 9.
Die Ingenieurleistungen gem. § 55 HOAI der Leistungsphasen 4 bis 9 betreffen die vorgesehene modulare Sanierung des Bürgerhauses Bensheim Mitte.
Bei dem Bürgerhaus Bensheim Mitte handelt es sich um ein Gebäude, das 1976 eingeweiht worden ist. Das Bürgerhaus weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln aus, die bereits Gegenstand von ersten Untersuchungen aus dem Jahr 2014 und der bereits erbrachten Leistungsphasen 1 bis 3 aus dem Jahr 2017 sind.
Bei dem Bürgerhaus Bensheim Mitte handelt es sich um ein Gebäude, das 1976 eingeweiht worden ist. Das Bürgerhaus weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln aus, die bereits Gegenstand von ersten Untersuchungen aus dem Jahr 2014 und der bereits erbrachten Leistungsphasen 1 bis 3 aus dem Jahr 2017 sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Marketing- und Entwicklungs- Gesellschaft Bensheim mbH; Hauptstraße 39; 64625; Bensheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Bewerbergemeinschaftserklärung,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach §…
… 123 Abs. 1 GWB,
… 124 Abs. 1 GWB,
— Nachweis der Befähigung und der Erlaubnis zur Berufsausübung als Ingenieur gemäß §§ 44, 75 Abs. 2 VgV,
— Erklärung gem. Runderlass vom 24.11.2015,
— Verpflichtungserklärung gem. HVTG vom 19.12.2014.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer Deckungssumme iHv 2 Mio. EUR für Personenschäden und mit einer Deckungssumme iHv 2 000 000 EUR für sonstige Schäden,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, anhand der Aspekte Art des Referenzobjektes, Art und Umfang der Sanierung, beauftragter Umfang der Planungsdienstleistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen),
Planungszeitraum, Ausführungszeitraum, Gesamtbauwerkskosten (KGR 200 – 700), Bauwerkskosten KGR 300 und 400, bis zum Zeitpunkt der Referenzbenennung tatsächlich erbrachte Leistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen).
— Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbingen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, anhand der Aspekte Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall, fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen, fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen, Sicherstellung einer kurzfristigen Erreichbarkeit des Projektleiters für den Auftraggeber, Präsenz auf der Baustelle innerhalb von einer Stunde während der Ausführung der Bauarbeiten, tägliche Präsenz vor Ort während der Ausführung der Bauarbeiten,
— Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbingen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, anhand der Aspekte Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall, fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen, fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen, Sicherstellung einer kurzfristigen Erreichbarkeit des Projektleiters für den Auftraggeber, Präsenz auf der Baustelle innerhalb von einer Stunde während der Ausführung der Bauarbeiten, tägliche Präsenz vor Ort während der Ausführung der Bauarbeiten,
weitere Qualifikation des Projektleiters,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Von dem Bewerber ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages der Nachweis nach §§ 44, 75 Abs. 2 VgV zu erbringen, dass er in Hessen berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend als „Ingenieur“ tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Von dem Bewerber ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages der Nachweis nach §§ 44, 75 Abs. 2 VgV zu erbringen, dass er in Hessen berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend als „Ingenieur“ tätig zu werden.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird maximal vier Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als vier geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
— Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen in der Planung und Bauüberwachung von Sanierungen und Umbauten von Teilen eines Bürger- oder Stadthauses bzw. öffentlichen Gebäudes anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen in der Planung und Bauüberwachung von Sanierungen und Umbauten von Teilen eines Bürger- oder Stadthauses bzw. öffentlichen Gebäudes anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Art des Referenzobjektes,
— Art und Umfang der Sanierung,
— beauftragter Umfang der Planungsdienstleistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen),
— Planungszeitraum,
— Ausführungszeitraum,
— Gesamtbauwerkskosten (KGR 200 – 700),
— bis zum Zeitpunkt der Referenzbenennung tatsächlich erbrachte Leistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen).
Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit „ja“ beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 7 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d. h. insgesamt maximal 35 Punkte.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
— Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen,
— Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen,
— Qualifikation des Projektleiters, z. B. SiGe-Koordinator.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu fünf geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu fünf geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit „ja“ beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d. h. maximal 10 Punkte.
Wird hinsichtlich der Qualifikation des Projektleiters und / oder des stellvertretenden Projektleiters eine zusätzliche Qualifikation, wie beispielsweise SiGe-Koordinator, nachgewiesen, können jeweils maximal 2 Punkte erreicht werden, d. h. maximal 4 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wird hinsichtlich der Qualifikation des Projektleiters und / oder des stellvertretenden Projektleiters eine zusätzliche Qualifikation, wie beispielsweise SiGe-Koordinator, nachgewiesen, können jeweils maximal 2 Punkte erreicht werden, d. h. maximal 4 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.
— Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktezahl gebildet. Die ersten vier Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: [ams] rechtsanwälte schneider PartmbB
Internetadresse: www.vergaberecht.expert🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXS0YRHYYY6🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: [ams] rechtsanwälte schneider PartmbB
Postanschrift: Institutweg 10
Postort: Schriesheim
Postleitzahl: 69198
Land: Bergstraße
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bensheim
Postanschrift: Kirchbergstraße 18
Referenz Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag ist die bereitgestellte Datei „17_00099_ta_20170810“ zu verwenden, auszufüllen und mit den darin im Einzelnen benannten Erklärungen und Nachweisen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYY6.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 154-319703 (2017-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 179192.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge