Meidiaagenturleistungen für die BZgA
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beabsichtigt die Beauftragung einer Mediaagentur mit der Strategieentwicklung, Planung, Streuung und Durchführung ihrer Werbekampagnen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-29.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-03-29 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 1
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de 🌏
E-Mail: bzga-mediaagentur@cbh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155931 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122458
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-25 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: CBH Rechtsanwälte – Herr Rechtsanwalt Andreas Haupt, Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155931 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 065-122458 (2017-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beabsichtigt die Beauftragung einer Mediaagentur mit der Strategieentwicklung, Planung, Streuung und Durchführung ihrer Werbekampagnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de 🌏
E-Mail: bzga-mediaagentur@cbh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155931 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122458
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt. In einem ersten Schritt sind nur die Teilnahmeanträge einzureichen. Anschließend werden dann die gemäß II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5. Diese Erklärung kann der Bieter auch in anderer Form nachweisen.
4. Die Angebote und Teilnahmeanträge sind in Papierform im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot BZgA Mediaagentur" – Nicht öffnen!", adressiert and die angegebene Kontaktstelle, einzureichen.
5. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Teilnahmeanträge sind nur bis Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen müssen ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist eingereicht werden. Sie sind mit folgendem Zusatz außen zu kennzeichnen: "Änderung des Teilnahmeantrages vom ... zum Ausschreibungsverfahren BZgA Mediaagentur BZgA – Nicht öffnen!"
6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. Unklarheiten oder Probleme mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich per E-Mail an bzga-mediaagentur@cbh.de zu richten. Mündlich und telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche und telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens acht Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit schaltet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) regelmäßig umfangreiche bundesweite Medienkampagnen, um die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht zu verhalten. Dafür sucht die BZgA eine Mediaagentur, die für die anderweitig inhaltlich entwickelten und gestalteten Kampagnen die Planung, Streuung und Durchführung übernimmt.
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In den vergangenen Jahren hat die BZgA Medienkampagnen mit insgesamt folgenden Schaltvolumina durchgeführt:
2013: 13.037.394,66 EUR, davon 7.115.431,55 EUR Haushaltsmittel und 5.921.963,11 EUR aus Sponsoringmitteln
2014: 14.243.579,36 EUR, davon 8.027.019,00 EUR Haushaltsmittel und 6.216.560,36 EUR aus Sponsoringmitteln
2015: 16.443.209,47 EUR, davon 8.623.470,48 EUR Haushaltsmittel und 7.819.738,99 EUR aus Sponsoringmitteln
2016: 11.214.312,77 EUR, davon 6.460.617,75 EUR Haushaltsmittel und 4.753.695,02 EUR aus Sponsoringmitteln
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Einzelaufträge für konkrete Kampagnen erteilt werden. Ein Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen besteht nicht.
Voraussichtlich zum Jahresbeginn 2018 wird für die Bundesregierung insgesamt eine neue Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Medialeistungen zur Verfügung stehen. Die BZgA beabsichtigt, Medienkampagnen, die aus Haushaltsmitteln und – perspektivisch – aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (gem. § 20a Absatz 3 und 4 SGB V) finanziert sind, dann grundsätzlich über die Rahmenvereinbarung der Bundesregierung abzuwickeln; haushaltsfinanzierte Maßnahmen werden dann nur noch in begründeteten Einzelfällen über den hier ausgeschriebenen Vertrag beauftragt werden. Die über Sponsoringmitteln finanzierten Maßnahmen, die in den letzten Jahren etwa die Hälfte des jeweiligen Gesamtetats augemacht haben, sollen dagegen auch weiterhin regelmäßig über die vorliegend ausgeschriebene Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Hinsichtlich des Suchmaschinenmarketings existieren bereits mehrere Rahmenvereinbarungen, sodass der Aufgraggeber hier im Einzelfall entscheiden wird, über welche Rahmenvereinbarung diese Leistungen vergeben werden.
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Inhaltlich soll die Auftragnehmerin mit der Beratung bei und der Durchführung der nachfolgenden Medienaktivitäten für Kampagnen der BZgA innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beauftragt werden, die nach Vertragsschluss in Auftrag gegeben werden (noch laufende Kampagnen werden von dem derzeitigen Vertragspartner zu Ende geführt):
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— Beratung allgemein
— Kampagnenbezogen mit der Mediaanalyse und Forschung, der Mediastrategie, – Beratung und -Planung und dem Mediaeinkauf und -abwicklung
— Abwicklung und Durchführung kostenloser Kampagnen.
Zur besseren Verständlichkeit werden im Folgenden die einzelnen Arbeitsschritte, die die Auftraggeberin erwartet, am Beispiel einer Printplanung dargestellt (bitte vergleichen Sie dazu auch die als Anlage A-1 bis A-7 beigefügten Blanko-Formulare):
1. Grobplanung:
— Mediaplan.
2. Feinplanung:
— Kostenplan;
— Streuplan;
— EK System-Kostenplan inkl. Kundenpreis;
— EK System-Kostenplan inkl. Kundennetto;
— Motivplan;
— Produktionsplan.
Der Feinplanung müssen noch die Unterlagen zur Medialeistung und Planungshilfen (Rangreihen, Breaks, Leistungswerte, Strukturanalysen) beigefügt werden.
Nach erfolgter Freigabe/Einbuchung müssen die Pläne:
— EK System-Kostenplan inkl. Kundennetto
noch einmal überarbeitet und an die BZgA geschickt werden.
Aufgrund anderweitiger noch laufender Verträge wird der zu erteilende Auftrag nicht zu Beginn an alle Werbeformen umfassen. Im Bereich Kinowerbung ist eine Beauftragung erst ab Juni 2018 möglich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall wird sie spätestens drei Monate vor Vertragsende eine diesbezügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin abgeben.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unternehmensdarstellung mit Angabe von Firmenstruktur und Geschäftsfeldern.
2. Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1).
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (Formblatt 2).
4. Antiterrorerklärung (Formblatt 3).
5. Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen (Formblatt 4).
6. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (vorzulegen nur bei Eignungsleihe) (Formblatt 5).
7. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Formblatt 6).
8. Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Formblatt 7).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die Erklärungen auf den Formblättern 2, 3, 6 und 7 zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft, haben die Nachunternehmer neben der Verpflichtungserklärung (Formblatt 5) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 3 zu erbringen.
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1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
2. Eigenerklärung zu den Billings der Agentur (= Höhe des Schaltetats) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 8).
3. Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts.
Zu 1.: Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung.
zu 2.: Mindestens 50 000 000 EUR im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 3.: Die Bonitätsauskunft darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung.
1. Eigenerklärung zu der Anzahl der Mitarbeiter insgesamt sowie der Mediaplaner und der Mediaeinkäufer in der Agentur (Formblatt 9)
2. Referenzen zur Planung und Streuung von Werbekampagnen (Formblatt 10)
3. Referenzen in den Bereichen (Formblatt 11)
— Zeitungen;
— Zeitschriften;
— Fachzeitschriften;
— Kontaktmagazine;
— Fernsehen;
— Radio;
— Kino;
— Out of home;
— Verkehrsmittelwerbung;
— Onlinewerbung/ Digitale Medien;
— Social Media;
— Ambient Media;
— Suchmaschinenmarketing.
Zu 1.: Mindestens 13 Mediaplaner und vier Mediaeinkäufer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages
zu 2.: Mindestens 3 Referenzen mit einem Etat von mindestens 1 000 000 EUR über einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist stammen
zu 3.: In mindestens acht der aufgelisteten Bereiche muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist stammen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Von allen geeigneten Bewerbern sollen nur die 10 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, die im Schnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre die höchsten Billings vorweisen können. Maßgeblich sind die Angaben auf dem Formblatt 8.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-25 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: CBH Rechtsanwälte – Herr Rechtsanwalt Andreas Haupt, Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155931 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt. In einem ersten Schritt sind nur die Teilnahmeanträge einzureichen. Anschließend werden dann die gemäß II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5. Diese Erklärung kann der Bieter auch in anderer Form nachweisen.
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4. Die Angebote und Teilnahmeanträge sind in Papierform im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot BZgA Mediaagentur" – Nicht öffnen!", adressiert and die angegebene Kontaktstelle, einzureichen.
5. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Teilnahmeanträge sind nur bis Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen müssen ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist eingereicht werden. Sie sind mit folgendem Zusatz außen zu kennzeichnen: "Änderung des Teilnahmeantrages vom ... zum Ausschreibungsverfahren BZgA Mediaagentur BZgA – Nicht öffnen!"
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6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. Unklarheiten oder Probleme mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich per E-Mail an bzga-mediaagentur@cbh.de zu richten. Mündlich und telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche und telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens acht Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 065-122458 (2017-03-29)
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