Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 182-371793
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Rimpf Architektur
Gützkower Landstraße 8g
Greifswald
17489
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rimpf...”
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Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über Amt Usedom Nord
Möwenstraße...”
Text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über Amt Usedom Nord
Möwenstraße 1
Zinnowitz
17454
Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Usedom Nord
Telefon +49 3837773142
E-Mail: j.behrendt@amtusedomnord.de
NUTS-Code: DE80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse(n): www.amtusedomnord.de
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Nummer des Abschnitts: III.1.2
Alter Wert
Text: PQ oder VOB/A § 6 EU.
Neuer Wert
Text: PQ oder Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text: PQ oder VOB/A § 6 EU.
Neuer Wert
Text:
“PQ oder Vorlage der Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes...”
Text
PQ oder Vorlage der Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes sowie einschlägiger Referenzen.
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Nummer des Abschnitts: IV.1.8
Alter Wert
Text: Nein
Neuer Wert
Text: Ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1
Alter Wert
Text:
“Innenministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern
Alexandrinenstraße 1
Schwerin
19055
Deutschland” Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johann-Stelling-Straße 14
Schwerin
19055
Deutschland
Telefon: +49...”
Text
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johann-Stelling-Straße 14
Schwerin
19055
Deutschland
Telefon: +49 385/588-4855817
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3
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Text:
“Genaue Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vor genannten...”
Text
Genaue Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vor genannten Vergabekammer eingeleitet werden. der Antrag ist zulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 200-410977 (2017-10-13)