Microsoft Handelspartner 2017

Klinikum der Stadt Ludwigshafen gemeinnützige GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-21 Auftragsbekanntmachung
2017-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2017-006-GBI-IT
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Stadt Ludwigshafen gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Bremserstraße 79
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klilu.de 🌏
E-Mail: stabsstelle_vergabe@klilu.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-24 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 059-109445
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Ohne Teilnahme der Bieter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es besteht derzeit ein Enterprise Agreement, das zum 31.5.2017 endet.
Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der bestehenden Software Assurance für die bereits beschafften Lizenzen sowie die Belieferung des Auftraggebers mit weiteren Lizenzen von Microsoft, die sich aus dem TrueUp oder zusätzlichen Bedarfen ergeben.
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Im Rahmen der Vertragsverlängerung soll ein Umstieg von einer Lizenzierung über Geräte-CALs auf eine Lizenzierung per Nutzer-CALs erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt zum Bezug über einen Mantelvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft.
Über die zu schließende Vereinbarung sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
— Lieferung von Microsoft Volumenlizenzen entsprechend den Bedingungen im „Enterprise Agreement (EA)“;
— Lieferung von Software Assurance im Rahmen des Volumenlizenzprogramms;
— Option: Möglichkeit des Bezugs von Microsoft Online-Diensten (Microsoft Azure) bei Bedarf.
Darüber hinaus sollen folgende Dienstleistungen erbracht werden:
— qualifizierte Lizenzberatung durch den Auftragnehmer vor Ort beim Auftraggeber,
— telefonischer deutschsprachiger Support Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr,
— Pflege der erworbenen Lizenzen und der zugehörigen Software Assurance über den Auftragnehmer im Microsoft Volume Licensing Service Center (oder dem entsprechenden Äquivalent).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen gemeinnützige GmbH; Bremserstraße 79; 67063; Ludwigshafen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Ohne Teilnahme der Bieter.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Recht und Innenrevision
Internetadresse: www.klilu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Q4 2019 / Q1 2020.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
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Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYDV0.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Geschäftsstelle
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
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In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 059-109445 (2017-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Stadt Ludwigshafen gGmbH
Postanschrift: Bremserstr. 79
Kontakt
E-Mail: vergabe_stabsstelle@klilu.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 082-159487
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 059-109445
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wurde gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Ein Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV mit den Bietern, die zuvor ein Angebot abgegeben haben, wird im Anschluss durchgeführt.

Auftragsvergabe
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Quelle: OJS 2017/S 082-159487 (2017-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm. Es besteht derzeit ein Enterprise Agreement, das zum 31.5.2017 endet. Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der bestehenden Software Assurance für die bereits beschafften Lizenzen sowie die Belieferung des Auftraggebers mit weiteren Lizenzen von Microsoft, die sich aus dem TrueUp oder zusätzlichen Bedarfen ergeben. Im Rahmen der Vertragsverlängerung soll ein Umstieg von einer Lizenzierung über Geräte-CALs auf eine Lizenzierung per Nutzer-CALs erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt zum Bezug über einen Mantelvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 098-193569
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYRY6.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm. Es besteht derzeit ein Enterprise Agreement, das zum 31.5.2017 endet.
Im Rahmen der Vertragsverlängerung soll ein Umstieg von einer Lizenzierung über Geräte-CALs auf eine Lizenzierung per Nutzer-CALs erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt zum Bezug über einen Mantelvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft.
Mehr anzeigen
— Lieferung von Software Assurance im Rahmen des Volumenlizenzprogramms.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wie Auftraggeber.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-19 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gemeinnütziges Krankenhaus in kommmunaler Trägerschaft

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es stehen keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung; die Wartefrist gem. § 134 GWB wurde eingehalten.
Quelle: OJS 2017/S 098-193569 (2017-05-19)