Mischpult-System Düsseldorfer Schauspielhaus

Neue Schaupiel GmbH

Mischpult-System Düsseldorfer Schauspielhaus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-02 Auftragsbekanntmachung
2017-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mischpulte
Referenznummer: DUS-1-2017-0036
Kurze Beschreibung: Mischpult-System Düsseldorfer Schauspielhaus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mischpulte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neue Schaupiel GmbH
Postanschrift: Gustaf-Gründgens-Platz 1
Postleitzahl: 40211
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorfer-schauspielhaus.de 🌏
E-Mail: thomas.oeltjendiers@duesseldorfer-schauspielhaus.de 📧
Telefon: +49 211/8523420 📞
Fax: +49 211/8523449 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-159fecd018d-18aeadcefa55b9d 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 026-045327
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf eines Mischpult-Systems DiGiCo SD 7 inklusive Zubehör sowie Wartung / Service inklusive Updates für 3 Jahre.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewerbeanmeldung;
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, ggf. Industrie- und Handelskammer oder bei EU vergleichbar);
— Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung;
— Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über 3 vergleichbare Lieferungen;
— Nachgewiesene Befähigung für die Übernahme der Wartungs-, Service- und Update-Leistungen für das DiGiCo SD7. Bei Serviceeinsätzen ist eine Reaktionszeit von 24 Stunden zu beachten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Lieferung und Inbetriebnahme des Mischpultes unmittelbar nach Auftragserteilung in spätestens 6 Wochen.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Sicherstellung des Proben- und Spielbetriebes.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnützige GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Herr Oeltjendiers
Internetadresse: www.duesseldorfer-schauspielhaus.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-159fecd018d-18aeadcefa55b9d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister – Rechtsamt – Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5, 3. Etage, Zimmer 3101
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118996635 📞
E-Mail: vergabeinfo@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929653 📠
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können nur elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur Bearbeitung heruntergeladen
werden. Eine Ausgabe in Papierform erfolgt nicht.
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3 „Kommunikation“ verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten. Im Übrigen hat er die Möglichkeit, sich über die elektronische Vergabeplattform der Vergabestelle registrieren zu lassen und so auf entsprechende Informationen hingewiesen zu werden.
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Die Angebotsabgabe kann ausschließlich in Papierform erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Umschlagmuster.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 026-045327 (2017-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 272926.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 049-089596
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 026-045327
ABl. S-Ausgabe: 49

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-06 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gemeinnützige GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: OJS 2017/S 049-089596 (2017-03-06)