Mitteldistanzwaffen

Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik – Referat Mietermanagement und Versorgung

Die Berliner Polizei beabsichtigt 34 Mitteldistanzwaffen, fern im Kaliber 5,56 mm x 45 mit Magazinen und abgewinkelten Schulterstützen sowie passende Farbmarkierungssysteme und weiteres Zubehör zu beschaffen. Darüber hinaus ist optional die Beschaffung von weiteren bis zu 81 Mitteldistanzwaffen, fern in dem vorgenannten Kaliber nebst Zubehör möglich. Alle weiteren Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Vergabeunterlagen werden nach Prüfung der Teilnahmeanträge geeigneten Bewerbern bereitgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-19 Auftragsbekanntmachung
2017-01-31 Ergänzende Angaben
2017-07-24 Ergänzende Angaben
2017-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Menge oder Umfang:
Die Berliner Polizei beabsichtigt 34 Mitteldistanzwaffen, fern im Kaliber 5,56 mm x 45 mit Magazinen und abgewinkelten Schulterstützen sowie passende Farbmarkierungssysteme und weiteres Zubehör zu beschaffen. Darüber hinaus ist optional die Beschaffung von weiteren bis zu 81 Mitteldistanzwaffen, fern in dem vorgenannten Kaliber nebst Zubehör möglich. Alle weiteren Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Vergabeunterlagen werden nach Prüfung der Teilnahmeanträge geeigneten Bewerbern bereitgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik – Referat Mietermanagement und Versorgung
Postanschrift: Friesenstraße 16
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.berlin.de 🌏
E-Mail: sefin5@polizei.berlin.de 📧
Telefon: +49 304664-992922 📞
Fax: +49 304664-992999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 016-026610
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Polizei beabsichtigt 34 Mitteldistanzwaffen, fern im Kaliber 5,56 mm x 45 mit Magazinen und abgewinkelten Schulterstützen sowie passende Farbmarkierungssysteme und weiteres Zubehör zu beschaffen. Darüber hinaus ist optional die Beschaffung von weiteren bis zu 81 Mitteldistanzwaffen, fern in dem vorgenannten Kaliber nebst Zubehör möglich. Alle weiteren Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Vergabeunterlagen werden nach Prüfung der Teilnahmeanträge geeigneten Bewerbern bereitgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Beschreibung der Optionen:
Es ist optional die Beschaffung von weiteren bis zu 81 Mitteldistanzwaffen im Kaliber 5,56 mm x 45 nebst Zubehör möglich. Hierfür ist im Angebotsblatt unter Position 2 der entsprechende Preis anzugeben. Bei der Auswertung der Angebote werden nur Angebote berücksichtigt, die diese Option uneingeschränkt anbieten. Der Preis für die zusätzlichen Mitteldistanzwaffen gemäß Position 2 hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Auswertungssystematik. Die Ausübung des Optionsrechtes wird der Auftraggeber spätestens bis zum 30. Juni 2017 gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Als abweichender Liefertermin der im Rahmen der Option zusätzlich bestellten Waffen wird der 28. Oktober 2017 vereinbart. Die weiteren Einzelheiten sind in den Vertragsbedingungen unter Ziffer 18 geregelt. Alle weiteren Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Vergabeunterlagen werden nach Prüfung der Teilnahmeanträge geeigenten Bewerbern bereitgestellt.
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Referenznummer: PPrBln 394/16 - Mitteldistanzwaffen fern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 25 VSVgV wird Bezug genommen. Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nachweis der Erlaubnis zur Herstellung und Vertrieb von Kriegswaffen Die Beschaffungsmaßnahme ist als Verschlusssache eingestuft worden. Mit dem Teilnahmeantrag hat das Unternehmen, die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung abzugeben. Teilnahmeanträge, die keine oder eine unvollständige Vertraulichkeitsvereinbarungen enthalten oder Unternehmen, die die Vereinbarung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Soweit eine Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert – mit Ausnahme der Vertraulichkeitsvereinbarung – zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 23 Absatz 5 VSVgV hingewiesen. Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30.000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Nachweise bzw. Zertifikate über praktizierte Umweltmanagementsystem (z. B. Nachweise nach DIN EN ISO 14000 ff.) Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind kostenfrei 2 Musterwaffen mit je 4 Magazinen gemäß Leistungsbeschreibung für eine Erprobung bei Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 221, Friesenstraße 16 (Einfahrt Golßener Str.3) Haus 9, 10965 Berlin einzureichen. Die Muster werden nach Ablauf des Vergabeverfahrens an die erfolglosen Bieter zurückgegeben. Die Muster von dem Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, werden bis zur Lieferung als Rückstellmuster für die Prüfung der Lieferung zurückgehalten. Bei Beschädigungen der Waffen im Rahmen der Erprobung, die ursächlich vom Auftraggeber durch fehlerhafte Handhabung erfolgen (z. B. Fall der Waffe auf den Boden), wird eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Schadens gewährt. Als Maximum für den Schadenersatz wird der jeweilige Waffenpreis angesetzt. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Verfahren
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2017-03-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SE TL B 232
Herrn Mischok
Internetadresse: www.polizei.berlin.de 🌏
Name: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen, SE Fin 5
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Grundsatz- und Beratungsstelle für Vergabeangelegenheiten (SE Fin 5)
Telefon: +49 304664-795500 📞
Fax: +49 304664-82299021 📠
URL der Dokumente: http://www.polizei.berlin.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.polizei.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-06-20 📅
Datum des Endes: 2017-09-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 016-026610 (2017-01-19)
Ergänzende Angaben (2017-01-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-040384
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 016-026610
ABl. S-Ausgabe: 23
Quelle: OJS 2017/S 023-040384 (2017-01-31)
Ergänzende Angaben (2017-07-24)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290910
ABl. S-Ausgabe: 141
Quelle: OJS 2017/S 141-290910 (2017-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 798 874,78 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik – Referat Mietermanagement und Versorgung, SE TL B 232
Postanschrift: Friesenstr. 16

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 201-414703
ABl. S-Ausgabe: 201

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (Leistungspunkte) (50)

Auftragsvergabe
Name: Sig Sauer GmbH & Co. KG
Postanschrift: Sauerstrasse 2-6
Postort: Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland 🇩🇪

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 141-290910
2017/S 023-040384

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 201-414703 (2017-10-16)