Mobile IT-Arbeitsplätze

Universitätsmedizin Greifswald

Die Universitätsmedizin beabsichtigt die Beschaffung mobiler IT-Arbeitsplätze zum Einsatz auf Normalstationen im Krankenhaus für die digitale Visite und Pflegedokumentation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerausrüstung für die Medizin
Referenznummer: E-16/2017
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsmedizin beabsichtigt die Beschaffung mobiler IT-Arbeitsplätze zum Einsatz auf Normalstationen im Krankenhaus für die digitale Visite und...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerausrüstung für die Medizin 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerausrüstung für die Medizin 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Felischmannstr. 8
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.medizin.uni-greifswald.de 🌏
E-Mail: petra.becker@uni-greifswald.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH5YETW 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH5YETW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-291794
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 057-105320
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen

“„Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV treffen. Erfolgt...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 142-291794 (2017-07-25)