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1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind per E-Mail und bis zum 6.6.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene Email Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der Teilnahmefrist (Ziff. IV.2.2 dieser Bekanntmachung) aber vor Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der Bewerber die Auswechslung dem Auftraggeber unverzüglich anzeigt und die Eignung des neuen Nachunternehmers entsprechend dieser Teilnahmebedingungen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots bei dem Auftraggeber nachweist. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, kann der Bewerber ausgeschlossen werden. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots ist unzulässig und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass
der Bewerber erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als
grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.