Im vorliegenden Verfahren wird der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung von Mobilkommunikations-Kartenverträgen für die Nutzung von M2M-Anwendungen im Themenbereich Smart Metering angefragt. Die Laufzeit dieser Einzelverträge soll aus technischen und eichrechtlichen Gründen mindestens 8 Jahre betragen. Der angestrebte Rahmenvertrag soll folgende Leistungen beinhalten: Bereitstellung von Kartenverträgen mit Roaming in allen öffentlichen deutschen Mobilfunknetzen, SIM-Karten, Portal zur Verwaltung der Kartenverträge, sowie aller Prozesse und Dienstleistungen zum Betrieb der SIM-Karten und der Verwaltung der Kartenverträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-19.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Datenaustauschdienste
Kurze Beschreibung:
Im vorliegenden Verfahren wird der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung von Mobilkommunikations-Kartenverträgen für die Nutzung von M2M-Anwendungen im Themenbereich Smart Metering angefragt. Die Laufzeit dieser Einzelverträge soll aus technischen und eichrechtlichen Gründen mindestens 8 Jahre betragen. Der angestrebte Rahmenvertrag soll folgende Leistungen beinhalten: Bereitstellung von Kartenverträgen mit Roaming in allen öffentlichen deutschen Mobilfunknetzen, SIM-Karten, Portal zur Verwaltung der Kartenverträge, sowie aller Prozesse und Dienstleistungen zum Betrieb der SIM-Karten und der Verwaltung der Kartenverträge.
Im vorliegenden Verfahren wird der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung von Mobilkommunikations-Kartenverträgen für die Nutzung von M2M-Anwendungen im Themenbereich Smart Metering angefragt. Die Laufzeit dieser Einzelverträge soll aus technischen und eichrechtlichen Gründen mindestens 8 Jahre betragen. Der angestrebte Rahmenvertrag soll folgende Leistungen beinhalten: Bereitstellung von Kartenverträgen mit Roaming in allen öffentlichen deutschen Mobilfunknetzen, SIM-Karten, Portal zur Verwaltung der Kartenverträge, sowie aller Prozesse und Dienstleistungen zum Betrieb der SIM-Karten und der Verwaltung der Kartenverträge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Datenaustauschdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EnergieNetz Mitte GmbH
Postanschrift: Monteverdistraße 2
Postleitzahl: 34131
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://eam.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@eam.de📧
Fax: +49 5619332512 📠
URL der Dokumente: http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/🌏
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind per E-Mail und bis zum 6.6.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene Email Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der Teilnahmefrist (Ziff. IV.2.2 dieser Bekanntmachung) aber vor Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der Bewerber die Auswechslung dem Auftraggeber unverzüglich anzeigt und die Eignung des neuen Nachunternehmers entsprechend dieser Teilnahmebedingungen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots bei dem Auftraggeber nachweist. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, kann der Bewerber ausgeschlossen werden. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots ist unzulässig und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass
der Bewerber erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als
grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind per E-Mail und bis zum 6.6.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene Email Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der Teilnahmefrist (Ziff. IV.2.2 dieser Bekanntmachung) aber vor Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der Bewerber die Auswechslung dem Auftraggeber unverzüglich anzeigt und die Eignung des neuen Nachunternehmers entsprechend dieser Teilnahmebedingungen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots bei dem Auftraggeber nachweist. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, kann der Bewerber ausgeschlossen werden. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots ist unzulässig und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass
der Bewerber erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als
grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist die Beschaffung von M2M-Kartenverträgen in den Jahren 2017 bis 2020 in der folgenden Größenordnung:
2017 ca. 100
2018 ca. 500
2019 ca. 4000
2020 ca. 7500
Die Kartenverträge sollen alle verfügbaren Funknetzstandards unterstützen (z. B. GSM/GPRS, UMTS, LTE) und so eine möglichst optimale Verfügbarkeit für den Einsatz in Smart Meter Gateways sicherstellen. Die Kommunikation erfolgt über IPv6.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungen jeweils um 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind per E-Mail und bis zum 6.6.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene Email Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der Teilnahmefrist (Ziff. IV.2.2 dieser Bekanntmachung) aber vor Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der Bewerber die Auswechslung dem Auftraggeber unverzüglich anzeigt und die Eignung des neuen Nachunternehmers entsprechend dieser Teilnahmebedingungen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots bei dem Auftraggeber nachweist. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, kann der Bewerber ausgeschlossen werden. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots ist unzulässig und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der Teilnahmefrist (Ziff. IV.2.2 dieser Bekanntmachung) aber vor Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der Bewerber die Auswechslung dem Auftraggeber unverzüglich anzeigt und die Eignung des neuen Nachunternehmers entsprechend dieser Teilnahmebedingungen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots bei dem Auftraggeber nachweist. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, kann der Bewerber ausgeschlossen werden. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots ist unzulässig und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass
der Bewerber erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als
grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61150026601📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 61151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1
Postort: siehe Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 099-196875 (2017-05-19)
Ergänzende Angaben (2017-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben