Modernisierung Kesselanlagen „Bauleistungen“

Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH

1. Auftraggeber:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Heizkessel für Zentralheizungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizkessel für Zentralheizungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de 🌏
E-Mail: j.hintz@gewobag.de 📧
Telefon: +49 3047082517 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 050-092762
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 2. Die Eigenerklärungen gelten mit mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur unter die Bewerbungsbedingungen und zusätzliche Vertragsbedingungen als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden. 3. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über Vergabeplattform www.meinauftrag.rib.de zu stellen und werden ausschließlich über diese Plattform beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.3.2017, 12.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 4. Ortsbesichtigung: Die Gewobag ED ermöglicht es den Bietern, vor Abgabe eines Angebotes an einer von der Gewobag ED organisierten und durchgeführten Begehung einzelner Anlagen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich vom 20.03.2017 bis zum 23.03.2017 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die Gewobag ED mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: j.hintz@gewobag.de. Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen ist auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der Gewobag ED von dem Bieter spätestens 24 Stunden vor der Begehung namentlich zu benennen sind. Die Gewobag ED wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Bitte beachten Sie Folgendes: Die Gewobag ED wird aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bieter während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse. Während der Ortsbegehung entstehende Fragen sind bis spätestens 29.3.2017, 12:00 Uhr per E-Mail an a.jastrzembski@gewobag.de zu richten und werden allen Bietern so zeitnah als möglich beantwortet. 5. Zuschlagskriterien: Die Gewobag ED wird den Zuschlag auf das jeweilige wertungsfähige Angebot pro Anlage mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Kriterien Preis und Projektdurchführungskonzept erteilen. Die Gewobag ED wird die Angebote je Anlage wie folgt bewerten: — Preis (max. 90 Punkte): Die Gewobag wird die preislichen Angebote je Los wie folgt bewerten: Ein Angebot, dessen Summe das Doppelte der Angebotssumme des günstigsten Angebots beträgt, wird mit „0“ Punkten bewertet. Die Angebotssummen der dazwischenliegenden Angebote werden interpoliert. Beispiel: Günstigstes Angebot 100 000 EUR (90 Punkte), zu bewertendes Angebot 150 000 EUR; 200 000 EUR = 0 Punkte; 150 000 EUR = 45 Punkte; — Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte). Die Gewobag ED erwartet zu diesem Unterkriterium Ausführungen, ob und wie der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall ein Servicekonzept entwickeln und anwenden wird, um die Leistungserbringung dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen. Die Gewobag ED erwartet insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten: — interne Organisation des Bieters/der Bietergemeinschaft bei der zukünftigen Leistungserbringung, — zeitl. und personelle Leistungsabwicklung, — Anzahl und Ausstattung der für die jeweiligen Leistungen jeweils vorgesehenen Mitarbeiter, — Einsatzplanung des Personals nebst Verantwortlichkeiten, — Maßnahmen zur Vermeidung personeller Engpässe durch Urlaub, Krankheit, etc. — … Je mehr Qualität die jeweiligen Darstellungen der Bieter erwarten lassen, desto mehr Punkte werden auf das jeweilige Kriterium vergeben. Die Gewobag ED wird die Qualität der Angebote der einzelnen Bieter/Bietergemeinschaften miteinander vergleichen und die Angaben der Bieter mit 0 bis 15 Punkten bewerten: Sehr gut Oberer Bereich 15 Punkte Mittlerer Bereich 14 Punkte Unterer Bereich 13 Punkte Gut Oberer Bereich 12 Punkte Mittlerer Bereich 11 Punkte Unterer Bereich 10 Punkte Befriedigend Oberer Bereich 9 Punkte Mittlerer Bereich 8 Punkte Unterer Bereich 7 Punkte Ausreichend Oberer Bereich 6 Punkte Mittlerer Bereich 5 Punkte Unterer Bereich 4 Punkte Mangelhaft/Ungenügend 0 Punkte Die Gewobag wird die erreichte Schulnote mit dem Faktor 0,66 gewichten. Die Angaben sind zwingend mit dem Angebot auf gesonderter Anlage abzugeben. Es werden nur solche Angaben gewertet, die dem Konzept eindeutig zuordenbar sind. Der Bieter trägt das Risiko der eindeutigen Zuordenbarkeit seiner Angaben zu dem Konzept. Weicht das Konzepte zum Nachteil der Gewobag ED von zwingenden Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, wird das Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Der Bieter hat mit seinem Angebot auf mehrere Anlagen zu erklären, ob seine Ausführungen für alle Lose gelten sollen, für die er ein Angebot abgegeben hat. Losspezifische Abweichungen sind eindeutig kenntlich zu machen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftraggeber:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (im Folgenden nur: Gewobag) ist mit über 58.000 Wohnungen im eigenen Bestand eine der größten Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Sie ist darauf ausgerichtet, für breite Schichten der Bevölkerung ein qualifiziertes Wohnungsangebot zur Miete sicherzustellen. Das Handeln der Unternehmensgruppe, zu der neben der Gewobag mehrere
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Töchterunternehmen gehören, ist dabei von einer guten Betreuung der Mieter, von sozialer Verantwortung und finanzieller Solidität bestimmt.
Die Gewobag hat die Gewobag ED als Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag ED ist Ansprechpartner für alle Fragen der Energieversorgung und Schnittstelle für kooperierende Dienstleister.
Zu dem Aufgabenbereich der Gewobag ED gehören insb. sowohl die Instandsetzung als auch die Inspektion und die Wartung des Primärsystems von zentralen Heizanlagen und des Sekundärsystems von zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen.
2. Gegenstand der Leistung:
Die Gewobag ED beabsichtigt die sukzessive Modernisierung und Instandsetzung von über 25 Heizanlagen durch Erneuerung der Heizkessel mit einer Leistung von 50 kW bis 1 500 kW.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Beschaffung der für die Modernisierung und Instandsetzung notwendigen Bauleistungen (einschl. Heizkessel und optionaler Wartungsverträge) für folgende Anlagen:
Los 1: HB7112-Z1-HA01 – An der Kappe 127, 13583 Berlin (Gewobag ED 002-17)
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesam 49 Mietobjekte mit einer Wohn-, Nutz- und Heizfläche von rund 2228 m
Los 2: HB7126-Z1-HA01 – Herrfurthstr. 5, 12049 Berlin (Gewobag ED 003-17)
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesamt 39 Mietobjekte mit einer Wohn- und Nutzfläche von rund 2172 m
Los 3: HB7130-Z1-HA01 – Königstr. 12, 12105 Berlin (Gewobag ED 004-17)
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesam 33 Mietobjekte mit einer Wohn-, Nutz- und Heizfläche von rund 2100 m
Los 4: HB3123-Z1-HA01 – Seeburgerstr. 19 a, 13581 Berlin (Gewobag ED 005-17)
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesam 18 Mietobjekte mit einer Wohn-, Nutz- und Heizfläche von rund 947m
Die Bauleistungen umfassen insb. folgende Leistungen:
Die Modernisierung von Kesselanlagen mit den damit verbundenen Eingriffen in die Gebäudesubstanz. Die Bauleistung wird auf der Grundlage bereits vorhandener Planungsunterlagen in Form von Leistungsverzeichnissen und Zeichnungen (Leistungsphase 6) durchgeführt. Die als Lose bezeichneten Anlagen werden als Einzelpakete vergeben.
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Achtung:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf TED ist freiwillig. Der geschätzte Auftragswert der Leistungen erreicht nicht den maßgeblichen Schwellenwert. Die unterschiedlichen Anlagen sind allein aus Zweckmäßigkeitsgründen in einer Bekanntmachung zusammengefasst und stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zueinander. Die Bezeichnung „Lose“ ist der Systematik des Formulars geschuldet.
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Die Gewobag ED führt die Vergabeverfahren als öffentliche Ausschreibungen durch.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: HB7112-Z1-HA01 – An der Kappe 127, 13583 Berlin (Gewobag ED 002-17)
Kurze Beschreibung:
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesam 49 Mietobjekte mit einer Wohn-, Nutz- und Heizfläche von rund 2228 m2. Sie besteht aus einem Kessel mit einer gesamten, maximalen Nennleistung von 305 kW (Baujahr 1988).Der Kessel soll durch einen Gaskessel mit einer max. Nennleistung von ca. 305 kW ersetzt werden.
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Der Kessel soll durch einen Gaskessel mit einer max. Nennleistung von ca. 305 kW ersetzt werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: HB7126-Z1-HA01 – Herrfurthstr. 5, 12049 Berlin (Gewobag ED 003-17)
Kurze Beschreibung:
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesamt 39 Mietobjekte mit einer Wohn- und Nutzfläche von rund 2 172
m2 und einer Heizfläche von rund 2 149 m2 mit Heizwärme. Sie besteht aus drei Kesseln/Thermen mit einer gesamten, maximalen Nennleistung von 186 kW (Baujahr 1990).Die Kessel/Thermen sollen durch zwei Gaskessel mit einer max. (Gesamt-)Nennleistung von ca. 190 kW ersetzt werden.
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Die Kessel/Thermen sollen durch zwei Gaskessel mit einer max. (Gesamt-)Nennleistung von ca. 190 kW ersetzt werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: HB7130-Z1-HA01 – Königstr. 12, 12105 Berlin (Gewobag ED 004-17)
Kurze Beschreibung:
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesamt 33 Mietobjekte mit einer Wohn-, Nutz- und Heizfläche von rund 2 100
m2. Sie besteht aus einem Kessel mit einer gesamten, maximalen Nennleistung von 272 kW (Baujahr 1990).Der Kessel soll durch einen Gaskessel mit einer max. (Gesamt-)Nennleistung von ca. 305 kW ersetzt werden.
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Der Kessel soll durch einen Gaskessel mit einer max. (Gesamt-)Nennleistung von ca. 305 kW ersetzt werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4: HB7130-Z1-HA01 – Königstr. 12, 12105 Berlin (Gewobag ED 005-17)
Kurze Beschreibung:
Die zur Modernisierung in 2017 vorgesehene vorhandene, gasbefeuerte Kesselanlage versorgt insgesam 18 Mietobjekte mit einer Wohn-, Nutz- und Heizfläche von rund 947m2. Sie besteht aus einem Kessel mit einer gesamten, maximalen Nennleistung von 70 kW (Baujahr 1990).Der Kessel soll durch einen Gaskessel mit einer max. (Gesamt-)Nennleistung von ca. 80 kW ersetzt werden.
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Der Kessel soll durch einen Gaskessel mit einer max. (Gesamt-)Nennleistung von ca. 80 kW ersetzt werden.
Beschreibung der Optionen: Vertrag über Instandhaltung und Wartung, Laufzeit 5 Jahre.
Referenznummer: ED 002-17 bis ED 005-17
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. Anlage 1 zu den Vertragsbedingungen 2016). Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
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Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
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— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster (Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen 2016) geführt werden.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bieter sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
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Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
— der/die diesem Angebot beigefügte/n Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis(e) jeweils den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt/wiedergeben.
— er/sie alle erforderlichen handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
— bei ihm/ihnen keine Ausschlussgründe im Sinne des § 16 Abs. 2 VOB/A vorliegen.
— keine dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft zurechenbare Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung im Sinne des § 6e EU Abs. 1 VOB/A begangen hat.
— er seine/sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt haben und erfüllen.
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
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— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,84 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
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Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
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Die Bieter haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
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— seine/ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG zu übergeben, sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
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— gem. § 8 BerlAVG
o den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
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— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBL. 1956 II S. 641)
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBL. 1956 II S. 2073)
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBL. 1955 II S. 1123)
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBL. 1956 II S. 24)
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBL. 1959 II S. 442)
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBL. 1961 II S. 98)
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBL. 2001 II S. 1291)
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
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— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen.
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Die Gewobag ED wird vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag ED nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag ED geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter hat mit seinem Angebot Umsätze für seine mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Umsätze anzugeben (jeweils letzte drei Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Angebot vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014, 2015, 2016) mit folgenden Angaben zu benennen:
— Bezeichnung Referenzobjekt (Adresse) nebst Darlegung der erbrachten Leistungen;
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber;
— Anzahl Kessel in einer Referenz;
— Kesselleistung (in kW);
— Zeitraum Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2012).
Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, ob er einen in der Handwerksrolle (oder vergleichbar) eingetragenen Fachbetrieb für das Gewerk Installateur und Heizungsbauer betreibt.
Bieter hat mit seinem Angebot die Anzahl der für vergleichbare Leistungen eingesetzten Mitarbeiter anzugeben (jeweils letzte drei Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016).
Mindeststandards:
Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014, 2015, 2016) mit folgenden Angaben zu benennen:
— Bezeichnung Referenzobjekt (Adresse) nebst Darlegung der erbrachten Leistungen;
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber;
— Anzahl Kessel in einer Referenz;
— Kesselleistung (in kW);
— Zeitraum Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2012).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung dem Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den nachfolgend festgelegten Deckungssummen (jeweils jährlich zweifach maximiert) zu erbringen:
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— für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, Deckungssumme 2 000 000 EUR;
— für Vermögensschäden, Deckungssumme 1 500 000 EUR;
Der Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung ist Fälligkeitsvoraussetzung jedweden Zahlungsanspruches gegen die Gewobag ED.
Vgl. im Übrigen die Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer
Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung digital einzureichen,
— dass sie im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bietergemeinschaft gebildet wurde.
Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung ist zwingend das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 3 zu den Vertragsbedingungen 2016) vollständig ausgefüllt digital einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zu beachten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-07 📅
Öffnungsort: Gewobag ED, Alt Moabit 101A, 10559 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Gewobag ED, Alt Moabit 101A, 10559 Berlin.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jeannette Hintz
URL der Teilnahme: www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL der Dokumente: www.meinauftrag.rib.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ED 002-17 bis ED 005-17
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Eigenerklärungen gelten mit mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur unter die Bewerbungsbedingungen und zusätzliche Vertragsbedingungen als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
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3. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über Vergabeplattform www.meinauftrag.rib.de zu stellen und werden ausschließlich über diese Plattform beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.3.2017, 12.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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4. Ortsbesichtigung:
Die Gewobag ED ermöglicht es den Bietern, vor Abgabe eines Angebotes an einer von der Gewobag ED organisierten und durchgeführten Begehung einzelner Anlagen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich vom 20.03.2017 bis zum 23.03.2017 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die Gewobag ED mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: j.hintz@gewobag.de.
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Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen ist auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der Gewobag ED von dem Bieter spätestens 24 Stunden vor der Begehung namentlich zu benennen sind.
Die Gewobag ED wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Gewobag ED wird aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bieter während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse.
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Während der Ortsbegehung entstehende Fragen sind bis spätestens 29.3.2017, 12:00 Uhr per E-Mail an a.jastrzembski@gewobag.de zu richten und werden allen Bietern so zeitnah als möglich beantwortet.
5. Zuschlagskriterien:
Die Gewobag ED wird den Zuschlag auf das jeweilige wertungsfähige Angebot pro Anlage mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Kriterien Preis und Projektdurchführungskonzept erteilen.
Die Gewobag ED wird die Angebote je Anlage wie folgt bewerten:
— Preis (max. 90 Punkte):
Die Gewobag wird die preislichen Angebote je Los wie folgt bewerten:
Ein Angebot, dessen Summe das Doppelte der Angebotssumme des günstigsten Angebots beträgt, wird mit „0“
Punkten bewertet. Die Angebotssummen der dazwischenliegenden Angebote werden interpoliert.
Beispiel:
Günstigstes Angebot 100 000 EUR (90 Punkte), zu bewertendes Angebot 150 000 EUR; 200 000 EUR = 0 Punkte;
150 000 EUR = 45 Punkte;
— Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte).
Die Gewobag ED erwartet zu diesem Unterkriterium Ausführungen, ob und wie der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall ein Servicekonzept entwickeln und anwenden wird, um die Leistungserbringung dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen. Die Gewobag ED erwartet insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten:
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— interne Organisation des Bieters/der Bietergemeinschaft bei der zukünftigen Leistungserbringung,
— zeitl. und personelle Leistungsabwicklung,
— Anzahl und Ausstattung der für die jeweiligen Leistungen jeweils vorgesehenen Mitarbeiter,
— Einsatzplanung des Personals nebst Verantwortlichkeiten,
— Maßnahmen zur Vermeidung personeller Engpässe durch Urlaub, Krankheit, etc.
Je mehr Qualität die jeweiligen Darstellungen der Bieter erwarten lassen, desto mehr Punkte werden auf das jeweilige Kriterium vergeben.
Die Gewobag ED wird die Qualität der Angebote der einzelnen Bieter/Bietergemeinschaften miteinander vergleichen und die Angaben der Bieter mit 0 bis 15 Punkten bewerten:
Sehr gut
Oberer Bereich 15 Punkte
Mittlerer Bereich 14 Punkte
Unterer Bereich 13 Punkte
Gut
Oberer Bereich 12 Punkte
Mittlerer Bereich 11 Punkte
Unterer Bereich 10 Punkte
Befriedigend
Oberer Bereich 9 Punkte
Mittlerer Bereich 8 Punkte
Unterer Bereich 7 Punkte
Ausreichend
Oberer Bereich 6 Punkte
Mittlerer Bereich 5 Punkte
Unterer Bereich 4 Punkte
Mangelhaft/Ungenügend 0 Punkte
Die Gewobag wird die erreichte Schulnote mit dem Faktor 0,66 gewichten.
Die Angaben sind zwingend mit dem Angebot auf gesonderter Anlage abzugeben. Es werden nur solche Angaben gewertet, die dem Konzept eindeutig zuordenbar sind. Der Bieter trägt das Risiko der eindeutigen Zuordenbarkeit seiner Angaben zu dem Konzept. Weicht das Konzepte zum Nachteil der Gewobag ED von zwingenden Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, wird das Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
Der Bieter hat mit seinem Angebot auf mehrere Anlagen zu erklären, ob seine Ausführungen für alle Lose gelten sollen, für die er ein Angebot abgegeben hat. Losspezifische Abweichungen sind eindeutig kenntlich zu machen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Freiwillge Bekanntmachung auf TED: Der Anwendungsbereich des 4. Abschnitts des GWB ist nicht eröffnet. Der geschätzte Auftragswert (netto) der Leistung erreicht den Schwellenwert jeweils nicht.
Quelle: OJS 2017/S 050-092762 (2017-03-08)