In der Maßnahme werden die Oberflächen und Einbauten der öffentlich zugänglichen Bestandsbereiche vollständig erneuert. Ebenfalls werden das 25 m Wettkampfbecken und das Lehrschwimmbecken von Grund auf saniert. Zusätzlich wird ein 400 m großer Wintergarten Anbau mit einem Rutschenturm, einer 70 m großen Galerieund einem Warmfreibecken neu erstellt. Die Leistungen umfassen die Neuerstellung von Boden und Wandflächen in Bereich Neubau und Sanierung und sollen, nachfolgend zu Abbruchmaßnahmen eines anderen Gewerks, erfolgen. Es sind Boden- und Wandaufbauten inkl. aller Schichten in Schwimmbad geeigneten Gesamtaufbauten zu erstellen. Das enthält beispielsweise Leichtbetonschichten im Gefälle, oder auch Abdichtungen gegen aufsteigende Feuchte oder Ähnliches.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Kurze Beschreibung:
“In der Maßnahme werden die Oberflächen und Einbauten der öffentlich zugänglichen Bestandsbereiche vollständig erneuert. Ebenfalls werden das 25 m...”
Kurze Beschreibung
In der Maßnahme werden die Oberflächen und Einbauten der öffentlich zugänglichen Bestandsbereiche vollständig erneuert. Ebenfalls werden das 25 m Wettkampfbecken und das Lehrschwimmbecken von Grund auf saniert. Zusätzlich wird ein 400 m
“Die Vertragslaufzeit (aus II.2.7) berücksichtigt nur die Dauer der Bauausführung. Zu beachten und bindend sind die ggf.”
Quelle: OJS 2017/S 110-220742 (2017-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vertragslaufzeit (aus II.2.7) berücksichtigt nur die Dauer der Bauausführung. Zu beachten und bindend sind die ggf. bestehenden Fristen und...”
Die Vertragslaufzeit (aus II.2.7) berücksichtigt nur die Dauer der Bauausführung. Zu beachten und bindend sind die ggf. bestehenden Fristen und Zwischenfristen in den Verdinungsunterlagen der Vergabeunterlagen. Sofern ein Bauzeitenplan mit Detailterminen den Vergabeunterlagen beiliegt ist dieser maßgebend bzw. ergänzend gültig.
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Quelle: OJS 2017/S 202-415151 (2017-10-18)