Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Recklinghausen – Gebiet Nord
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Kreises Recklinghausen, Gebiet Nord gelegenen, unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Der Kreis Recklinghausen umfasst rund 614 000 Einwohnern. Das NGA unterversorgte Gebiet NORD umfasst 5 959 Haushalte und 627 Unternehmen auf einer Fläche von 204 kmund weist eine Einwohnerdichte von etwa 68 Einwohnern/km auf. Zudem sollen 7 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Verwaltungsstandorte angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 94 Schulen geplant. Die Investitionsbeihilfen sollen zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen, für mind. 7 Jahren zu betreiben und gg. Endkunden Dienstleistungen u. Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Postort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406📞
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de📧
Fax: +49 236153-4205 📠
Region: Recklinghausen🏙️
URL: www.kreis-re.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des...”
Titel
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Recklinghausen – Gebiet Nord.
(ZV)19-21-18-012/18
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Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Kreises Recklinghausen, Gebiet Nord gelegenen, unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Kreises Recklinghausen, Gebiet Nord gelegenen, unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Der Kreis Recklinghausen umfasst rund 614 000 Einwohnern. Das NGA unterversorgte Gebiet NORD umfasst 5 959 Haushalte und 627 Unternehmen auf einer Fläche von 204 km und weist eine Einwohnerdichte von etwa 68 Einwohnern/km auf. Zudem sollen 7 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Verwaltungsstandorte angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 94 Schulen geplant. Die Investitionsbeihilfen sollen zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen, für mind. 7 Jahren zu betreiben und gg. Endkunden Dienstleistungen u. Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 43500089.49 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nord Los 1: Dorsten, Gladbeck
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Dorsten
46282 Dorsten
Stadt Gladbeck
45964 Gladbeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1 umfasst die Gemeinden Dorsten, Gladbeck. Es umfasst etwa 2 710 Haushalte und 300 Unternehmen. Zudem sollen 3 institutionelle Nachfrager und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1 umfasst die Gemeinden Dorsten, Gladbeck. Es umfasst etwa 2 710 Haushalte und 300 Unternehmen. Zudem sollen 3 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 55 Schulen geplant. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Recklinghausen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz im jeweiligen Los zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s symmetrisch sowie mit einem Erschließungsgrad von mindestens 80 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Recklinghausen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz im jeweiligen Los zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s symmetrisch sowie mit einem Erschließungsgrad von mindestens 80 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Ferner müssen die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option).
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Service-Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 12 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 9 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 6 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Überblick
Qualitätskriterium (Gewichtung): Mindestkriterium
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grobplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): nur Plausibilität
Kostenkriterium (Name): Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): max. 48 Punkte
Kostenkriterium (Name): Darstellung der Endkundenpreise
Kostenkriterium (Gewichtung): max. 25 Punkte
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Anbindung von insgesamt 94 Schulen geplant, 55 Schulen für Los 1 und 39 Schulen für Los 2. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen...”
Beschreibung der Optionen
Optional ist die Anbindung von insgesamt 94 Schulen geplant, 55 Schulen für Los 1 und 39 Schulen für Los 2. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und der RL des...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und der RL des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nord Los 2: Haltern am See, Oer-Erkenschwick, Marl
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Haltern am See 4
5721 Haltern am See
Stadt Oer-Erkenschwick
45739 Oer-Erkenschwick
Stadt Marl
45768 Marl”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2 umfasst die Gemeinden Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Marl. Es umfasst etwa 3291 Haushalte und 327 Unternehmen. Zudem sollen 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2 umfasst die Gemeinden Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Marl. Es umfasst etwa 3291 Haushalte und 327 Unternehmen. Zudem sollen 3 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 39 Schulen geplant. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Recklinghausen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz im jeweiligen Los zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s symmetrisch sowie mit einem Erschließungsgrad von mindestens 80 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Ferner müssen die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 240-498351
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Nord Los 1: Dorsten Gladbeck
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17616818.94 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Nord Los 2: Haltern am See, Oer-Erkenschwick, Marl
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 25883270.55 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YJSC
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehrrechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn(15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 059-137200 (2019-03-21)