Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Labordienste
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Labordienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Labordienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de🌏
E-Mail: zvst.lka@polizei.nrw.de📧
Telefon: +49 211-939-0📞
Fax: +49 211-939-7199 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.nrw.de/🌏
(A) Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
(B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(C) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
(D) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
(E) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
(A) Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
(B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(C) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
(D) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
(E) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2017
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erteilt worden ist („Vertragsbeginn“). Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um jeweils 12 Monate.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erteilt worden ist („Vertragsbeginn“). Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um jeweils 12 Monate.
Losnummer: 2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von drei Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von drei Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb dringend empfohlen.
Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb dringend empfohlen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Düsseldorf.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeskriminalamt NRW
Internetadresse: www.polizei.nrw.de🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.nrw.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt NRW
Kontaktperson: Landeskriminalamt NRW – ZA1.3 – Angebotssammelstelle
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
(A) Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
(B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(C) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
(C) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
(D) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
(D) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
(E) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
(E) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2017/S 096-189258 (2017-05-14)
Ergänzende Angaben (2017-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2017
Die Vergabestelle hat sich entschlossen, ein weiteres Los Nr. 14 zum Auftragsgegenstand zu erklären, wobei auf dieses Los Nr. 14 ca. 2 000 Untersuchungsaufträge entfallen werden. Insoweit gelten die Ausführungen in dieser Bekanntmachung zu Los Nr. 1 bis 13 entsprechend.
Die Vergabestelle hat sich entschlossen, ein weiteres Los Nr. 14 zum Auftragsgegenstand zu erklären, wobei auf dieses Los Nr. 14 ca. 2 000 Untersuchungsaufträge entfallen werden. Insoweit gelten die Ausführungen in dieser Bekanntmachung zu Los Nr. 1 bis 13 entsprechend.