Planung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme eines vom Auftraggeber beigestellten Sammelschienenschutzes ABB REB500 für den 110-kV-Netzknoten Friedrichshain für die Stromnetz Berlin GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Puschkinallee 52
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Böttcher, Petra
E-Mail: petra.boettcher@vattenfall.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.stromnetz-berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Montage eines Sammelschienenschutzes REB 500
2017000690
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Einrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme eines vom Auftraggeber beigestellten Sammelschienenschutzes ABB REB500 für den 110-kV-Netzknoten Friedrichshain...”
Kurze Beschreibung
Planung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme eines vom Auftraggeber beigestellten Sammelschienenschutzes ABB REB500 für den 110-kV-Netzknoten Friedrichshain für die Stromnetz Berlin GmbH
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Einrichtungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme eines vom Auftraggeber beigestellten Sammelschienenschutzes ABB REB500 mit Einbindung von 28 Feldeinheiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme eines vom Auftraggeber beigestellten Sammelschienenschutzes ABB REB500 mit Einbindung von 28 Feldeinheiten sowie zentralen Einrichtungen während des laufendes Betriebes ohne Einschränkung der Versorgungssicherheit
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Aufgrund Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die Laufzeit des Vertrages in einem separaten pdf-Dokument „Anlage II.2.11) Angaben zu Optionen“...”
Beschreibung der Optionen
Aufgrund Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die Laufzeit des Vertrages in einem separaten pdf-Dokument „Anlage II.2.11) Angaben zu Optionen“ unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 050-092612
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Montage eines Sammelschienenschutzes REB 500
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omexom Umspannwerke GmbH
Postanschrift: Paradiesstraße 208a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: uwe.klaussner@omexom.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr. 1 GWB);
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr. 2 GWB);
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr. 3 GWB);
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 244-510527 (2017-12-18)