Multispektraler optoakustischer Tomograph

Universitätsklinikum Erlangen

Beschaffung eines multispektralen optoakustischen Tomographen für den Schwerpunkt Molekulare Entzündungsforschung (klinische Forschung) – Universitätsklinikum Erlangen / Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-20 Auftragsbekanntmachung
2018-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Tomografie
Referenznummer: 2017HTR000005
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines multispektralen optoakustischen Tomographen für den Schwerpunkt Molekulare Entzündungsforschung (klinische Forschung) – Universitätsklinikum Erlangen / Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Tomografie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Tomografie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Erlangen
Postanschrift: Maximiliansplatz 2
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uk-erlangen.de 📧
Telefon: +49 91318543755 📞
URL der Dokumente: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-22 📅
Datum des Beginns: 2018-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 224-465515
ABl. S-Ausgabe: 224

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 590 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der anzuschaffende multispektrale optoakustische Tomograph wird im endoskopischen Funktionsbereich der Medizinischen Klinik 1 betrieben und (dezentral) von einzelnen Arbeitsgruppen des Universitätsklinikums wie der Friedrich-Alexander-Universität im/ für den Schwerpunkt Molekulare Entzündungsforschung (klinische Forschung im Bereich chronisch-entzündlicher Erkrankungen) genutzt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 590 000 EUR 💰

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Treske, Hubert
Adresse des Käuferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/ 🌏
Dokumente URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf er in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe beider Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung beider Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2017/S 224-465515 (2017-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 589 248 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 048-105182
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 224-465515
ABl. S-Ausgabe: 48

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabe vorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschrifteninnerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf er in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabe stelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe beider Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabe stelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung beider Vergabekammer gestellt werden.
Quelle: OJS 2018/S 048-105182 (2018-03-07)